Gebäudetyp E: Gesetzentwurf für einfacheres Bauen liegt vor

Helen Linder, Teamleiterin Finanzierungsberatung Bonn, Interhyp AGvon Helen Linder, Teamleiterin Finanzierungsberatung

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig und Bauministerin Verena Hubertz haben am 26. Oktober 2026 den Gesetzentwurf zum Gebäudetyp E vorgelegt. Ziel ist es, Bauen einfacher und günstiger zu machen.


Bauherrinnen und Bauherren, Bauunternehmen sowie Käuferinnen und Käufer sollen künftig ausdrücklich vereinbaren können, nach dem neuen Gebäudetyp-E-Basisstandard zu bauen. Dabei können sie rechtssicher auf bestimmte Komfortstandards verzichten, etwa beim Trittschallschutz. Zwingende Vorgaben, zum Beispiel zu Brandschutz, Statik und Belichtung, bleiben bestehen. Auch die Anforderungen an die Energieeffizienz ändert der Entwurf nicht.

Der Gebäudetyp E ist als freiwillige Option vorgesehen. Wird nichts vereinbart, gelten die bisherigen Regeln. Laut Justizministerium zeigen Erfahrungen aus Pilotprojekten, dass die Bauwerkskosten je nach Projekt und Maßnahmen um etwa 10 bis 15 Prozent sinken könnten.

Hohe Baukosten bremsen den Neubau und erschweren vielen Menschen den Weg ins Wohneigentum. Sinken die Kosten, könnten Vorhaben wieder finanzierbar werden, die bisher nicht realisierbar waren. Käuferinnen und Käufer sowie Bauherrinnen und Bauherren sollten allerdings genau prüfen, auf welche Standards im Vertrag verzichtet wird.

Wie praxistauglich die Regelung wird, hängt von der finalen Ausgestaltung ab, etwa bei Dokumentationspflichten und Haftungsfragen. Länder und Verbände können bis zum 9. November 2026 Stellung nehmen. Ein Inkrafttreten ist frühestens Mitte 2027 geplant.


Verwendete Quellen