Heizungskosten langfristig kalkulieren

Porträtfoto von Liza-Chiara Sennholz, Senior Finanzierungsberaterin bei Interhypvon Liza-Chiara Sennholz, Senior Finanzierungsberaterin

Öl- und Gasheizungen sind auch weiterhin erlaubt. Allerdings könnten diese Heizungen in Zukunft sehr hohe Betriebskosten verursachen, für die Immobilienbesitzende und Mietende aufkommen müssen.


Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz („Heizungsgesetz“) erlaubt auch weiterhin den Einbau neuer Öl- und Gasheizungen. Wegen der im Vergleich zu Wärmepumpen und Biomasseheizungen günstigen Anschaffungskosten sind fossile Wärmeerzeuger in Bestandsbauten nach wie vor die vorherrschenden Heizungsarten. Das Institut der deutschen Wirtschaft IW Köln warnt jetzt in einer aktuellen Studie vor langfristigen Kostenrisiken, die diese Heizungen mit sich bringen könnten. Wer sich für eine neue Gasheizung entscheidet, zahlt am Ende drauf – Vermieter wie Mieter, sagt Ralph Henger, einer der Autoren der Studie. Denn Eigentümerinnen und Eigentümer müssen diese Wärmeerzeuger zunehmend mit als klimafreundlich eingestuften Brennstoffen betreiben. Das Gesetz sieht dafür eine sogenannte Biotreppe vor: Ab 2029 müssen dem Gas oder Öl mindestens 10 % biogene Brennstoffe oder Wasserstoff beigemischt werden. Dieser Anteil erhöht sich ab 2030 und 2035 auf mindestens 15 % bzw. 30 %. Ab 2040 beträgt der Mindestanteil 60 %, ab 2045 müssten es 100 % sein, wenn die im Bundes-Klimaschutzgesetz festgelegte Klimaneutralität zu diesem Zeitpunkt erreicht werden soll. Das Gebäudemodernisierungsgesetz macht hier jedoch keine Angaben.

Gerade diese Beimischung von Biogasen und Wasserstoff hält das IW Köln für den Hauptpreistreiber. Im Rahmen einer Studie haben die Forscher des IW Köln berechnet, welche Energiekosten für eine typische teilsanierte Altbauwohnung in einem Mehrfamilienhaus bei einem Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden mit einer neuen Gasheizung aufgebracht werden müssen. Dabei kamen sie zu dem Ergebnis, dass sich die jährlichen Kosten von rund 1.080 Euro im Jahr 2026 um 80 Prozent auf 1.952 Euro im Jahr 2040 verteuern könnten. Von den Mehrkosten in Höhe von 872 Euro entfallen laut Studie 643 Euro auf die biogenen Brennstoffe, da diese auf absehbare Zeit eine knappe Ressource blieben. Dazu kämen noch höhere Entgelte für das Gasnetz. Wenn künftig immer mehr Haushalte auf Wärmepumpen und Fernwärme umstiegen, verteilten sich die Fixkosten auf weniger Haushalte mit Gasheizung, sodass die Gebühren pro Anschluss stiegen. Die Zusatzkosten hierfür im Jahr 2040 beziffert das IW Köln auf 184 Euro jährlich. Manche Städte wie zum Beispiel Mannheim, Augsburg, Würzburg, München, Regensburg und Hannover planen im Rahmen ihrer kommunalen Wärmeplanung sogar, ihre Gasnetze stillzulegen. Angedacht sind Termine zwischen 2035 und 2045. Die Mehrkosten, die mit einer fossilen Heizung durch den CO2-Preis entstehen, veranschlagt das IW Köln mit 44 Euro im Jahr 2040, da mit zunehmendem Biogasanteil weniger fossiles Erdgas verbrannt wird.

Was die Untersuchung des IW Köln außer Acht lässt, ist die Tatsache, dass es Alternativen gibt, um die Biotreppe einzuhalten. So erfüllen Wärmepumpen-, Solarthermie- und Biomasse-Hybridheizungen (kombiniert mit Gas/Öl/Flüssiggas) unter bestimmten Voraussetzungen die Anforderungen der Biotreppe. Je nach Gebäudegröße müssen die Betreibenden einer Wärmepumpen-Hybridheizung ab 2029 bzw. 2035 mithilfe einer Fachperson nachweisen, dass die jeweiligen Anforderungen der Biotreppe eingehalten werden. Eine Kombination von Solaranlagen mit Wärmepumpen oder Bioenergie sei besonders empfehlenswert, sagt der Bundesverband Solarwirtschaft. Der Einbau einer Hybridheizung oder die Ergänzung einer Solarthermieanlage wird bei Vorliegen bestimmter technischer Voraussetzungen von der KfW-Bank im Rahmen des Programms 458 gefördert.


Verwendete Quellen