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KfW-Kredite: Unterschiedliche Spielregeln bei Sondertilgungen

Zinsgünstige KfW-Kredite sind bei Bauherren beliebt. Doch wie verhält sich die staatliche Förderbank, wenn außerplanmäßige Tilgungen geleistet werden sollen?

Publiziert am 19.09.2011
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Mit staatlich geförderten KfW-Krediten können viele Bauherren ihre Finanzierungskosten senken. Vor allem, wenn es um den Bau besonders energiesparender Häuser, die Investition in eine Fotovoltaik-Anlage, die energetische Sanierung oder den altersgerechten Umbau der Wohnung geht, sind die zinsgünstigen KfW-Kredite oft ein sinnvolles Finanzierungsmittel.

Allerdings stellt sich wie bei der herkömmlichen Baufinanzierung auch bei KfW-Krediten die Frage: Wie verhält sich die Bank, wenn der Kreditnehmer sein Darlehen ganz oder teilweise vor dem Ende der Zinsbindungsfrist zurückzahlen will? Bei der Baufinanzierung über eine Bank lässt sich mit dem Kreditinstitut in aller Regel eine Lösung finden, indem beispielsweise ein jährliches Kontingent an möglichen Sondertilgungen oder die Ablösung des Kredites gegen einen Aufschlag beim Zins vereinbart wird. Dank der Vielzahl an kreditanbietenden Banken findet sich praktisch für jeden Bedarf ein Geldinstitut, das die passenden Optionen bietet.
Das gilt bei KfW-Krediten

Bei KfW-Krediten muss sich der Darlehensnehmer hingegen den Vorschriften der staatlichen Förderbank fügen. Diese jedoch sind nicht einheitlich: Je nach Kreditprogramm können in Sachen Sondertilgung ganz unterschiedliche Rahmenbedingungen gelten.

Großzügige Regelungen gelten bei den folgenden Programmen:

· Altersgerecht umbauen

· Energieeffizient bauen

· Energieeffizient sanieren / Paket und Einzelmaßnahmen

· Wohnraum modernisieren

Bei diesen KfW-Kreditprogrammen können Teilbeträge oder auch der komplette Darlehensbetrag während der ersten Zinsbindungsfrist ohne die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung abgelöst werden. Das ist besonders interessant für Bauherren, die Einkommenssteigerungen oder Erbschaften gezielt zur schnelleren Rückführung ihrer Kredite einsetzen wollen.

Anders sieht es hingegen beim Programm „Erneuerbare Energie“ aus, mit dem der Bau von Fotovoltaik-Anlagen zinsgünstig finanziert werden kann. Sondertilgungen sind hier zwar möglich, aber dafür verlangt die KfW eine Vorfälligkeitsentschädigung. Aufgrund der niedrigen Zinssätze sollten Bauherren im Bedarfsfall prüfen, ob es nicht sinnvoller ist, das Geld anderweitig anzulegen und die Sondertilgung erst am Ende der Zinsbindungsfrist zu leisten.

Am wenigsten Flexibilität bietet das Programm „Wohneigentum“, das Käufern einer selbstgenutzten Wohnimmobilie offensteht. Die außerplanmäßige Rückzahlung von Teilbeträgen ist hier nicht möglich, sondern nur die komplette vorzeitige Ablösung des Darlehens gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung.

Redaktion: Britta Barlage

Interhyp AG, 20.09.2011

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