Wir verwenden Cookies zu Funktions-, Performance- und Komfortzwecken sowie zur Darstellung personalisierter Inhalte und Anzeigen, um Ihnen ein optimales Nutzererlebnis zu bieten und den Betrieb unserer Website sicherzustellen. Unter "Cookie Einstellungen" können Sie selbst entscheiden, welche Cookie-Kategorien Sie zulassen sowie Ihre Einstellungen jederzeit ändern oder Ihre Zustimmung widerrufen. Ihre Zustimmung schließt den Einsatz von Drittanbietern oder externen Unternehmen ein, die ihren Sitz in einem Land außerhalb der Europäischen Union, wie z.B. in der USA haben. In diesen Ländern kann trotz sorgfältiger Auswahl und Verpflichtung der Dienstleister ggf. kein angemessenes Datenschutzniveau garantiert werden. Sofern eine Datenübermittlung in die USA stattfindet, besteht ggf. das Risiko, dass diese Daten von US-Behörden zu Kontroll- und Überwachungszwecken verarbeitet werden können, ohne dass wirksame Rechtsbehelfe vorhanden oder sämtliche Betroffenenrechte durchsetzbar sind. Mehr Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Kostengünstiges Bauen: E wie einfach
Auf der Suche nach Wegen zu günstigerem und schnellerem Bauen verfolgt die Bundesregierung eine Doppelstrategie: Neubauprojekte sollen mit dem „Gebäudetyp E“ vertraglich von hohen Standards abweichen dürfen, und die Vorfertigung von größeren Bauteilen – „serielles Bauen“ – soll verstärkt werden. Hierzu hat das Bundesbauministerium zusammen mit dem Bundesjustizministerium und der Bauministerkonferenz der Länder jetzt ein Eckpunktepapier vorgelegt.
„Gebäudetyp E heißt: Wir bauen einfacher, schneller und günstiger, ohne an Qualität zu sparen“, sagte Bundesbauministerin Verena Hubertz bei der Vorstellung des Eckpunktepapiers während der Pressekonferenz am 20. November. „Das geht, wenn wir uns auf das Wesentliche konzentrieren: kompakte Grundrisse, robuste Materialien und weg von Schnickschnack, der den Bau verteuert.“ Bundesjustizministerin Stefanie Hubig pflichtete ihrer Kollegin bei. „Nicht jeder braucht die fünfte Steckdose im Wohnzimmer.“ In Deutschland werde „fast immer nach dem Goldstandard gebaut“.
Kernpunkt der geplanten Vereinfachung sind die „anerkannten Regeln der Technik“. Künftig soll vertraglich davon abgewichen werden dürfen, wenn die Änderungen vertraglich definiert sind und beide Vertragspartner dem zustimmen. Das kann zahlreiche Gewerke betreffen, zum Beispiel den Schallschutz, die Elektroausstattung oder auch die Lüftung (Fensterlüftung statt Lüftungsanlage). Außerdem soll durch die Verwendung seriell und modular hergestellter Bauteile der Bauprozess beschleunigt werden. „Wenn die Bauparteien keinen Gebäudetyp-E-Vertrag schließen, bleibt es bei den üblichen Standards“, heißt es in dem Eckpunktepapier. Mehrere Pilotprojekte in Hamburg und Bayern mit vereinfacht gebauten Gebäuden werden aktuell einem Monitoring unterzogen. „Die ersten Zwischenergebnisse bestätigen unseren Weg: Mit dem Gebäudetyp E können die Bauwerkskosten zum Teil um mehr als 15 Prozent reduziert werden“, sagte der bayerische Bauminister Christian Bernreiter als Vorsitzender der Bauminister-Konferenz in Würzburg.
Wann der Gebäudetyp E vereinbart werden kann, steht noch nicht fest, da die Vertragsinhalte zu den „technischen Baubestimmungen der Länder“ passen müssen. Die Resonanz aus der Bau- und Immobilienwirtschaft ist überwiegend positiv. Mit dem Gebäudetyp E ließen sich „die aus den Fugen geratenen Standards reduzieren, die das Bauen teuer machen“, kommentiert Prof. Norbert Gebbeken, Präsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau. Auch Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, begrüßt das Regierungsvorhaben, bedauert aber, dass vereinfachtes Bauen nur „im Rahmen eines bestimmten Vertragsmodell möglich sein soll“ und sieht die Gefahr, dass dem Gebäudetyp E „ein ungerechtfertigtes Stigma“ anhaften könnte.
Kritik im Hinblick auf die erhoffte Kosteneinsparung übt der Bauherren-Schutzbund BSB und fordert eine „deutliche Nachschärfung“ bei der Vertragsgestaltung. Neben den technischen Abweichungen müssten „auch die daraus resultierenden Kostenvorteile detailliert und nachvollziehbar im Vertrag ausgewiesen werden“, betont BSB-Pressesprecher Erik Stange. „Ein pauschaler, überschlägiger Schätzwert – wie im Eckpunktepapier derzeit vorgesehen – reicht dafür nicht aus.“
Verwendete Quellen
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Gebäudetyp E - Gemeinsame Eckpunkte
- Bauherren-Schutzbund e.V.: Gebäudetyp E: BSB sieht Fortschritte, warnt aber vor unzureichender Kostentransparenz
- Bayerische Ingenierekammer-Bau: Fachtagung ‘Einfach Bauen! Ohne Normen?‘ - Experten sind sich einig: Gebäudetyp-e-Gesetz dringend erforderlich
- Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr: Bauministerkonferenz Verzeichnis
- Bauindustrie: Pressezitat Gebäudetyp E - einfaches Bauen möglich machen