Neue Altersvorsorge fördert den Aufbau von Eigenkapital
von Philipp Derichs, Senior Desk FinanzierungsberaterDie von der Bundesregierung verabschiedete Reform der geförderten privaten Altersvorsorge ab 2027 beinhaltet auch eine „Eigenheim-Rente“. Immobilieninteressierte können die staatlichen Zuschüsse zum Kapitalaufbau und für die Schuldentilgung nutzen.
Weil die gesetzliche Rente für viele Menschen nicht ausreichen wird, um den Lebensunterhalt im Ruhestand zu bestreiten, hat die Bundesregierung zum Januar 2027 eine neue private Altersvorsorge ins Leben gerufen. Das Prinzip: Sparerinnen und Sparer zahlen auf ein Sparprodukt ein, zum Beispiel einen Fonds oder einen Bausparvertrag, und der Staat fördert diese Sparleistung mit Zulagen. Erstmals sind bei der neuen Förderung auch Selbstständige, Freiberufler und Angestellte mit Versorgungswerk antragsberechtigt. Diese Vorsorge ist der Nachfolger der bisherigen Riester-Rente. Riester-Sparende haben die Möglichkeit, in die neue Altersvorsorge zu wechseln. Ob sich das lohnt, muss jeweils im Einzelfall geprüft werden.
Auch im neuen Modell gibt es eine Grund- und eine Kinderzulage. Deren Höhe hängt von den eigenen Einzahlungen ab. Bei der Grundzulage gibt der Staat bei bis 360 Euro Eigenbeitrag 50 Cent Förderung je Euro hinzu, also 180 Euro. Für weitere bis zu 1.440 Euro kommen 25 Cent je Euro dazu, das sind 360 Euro. Bei einer jährlichen Sparleistung von 1.800 Euro (monatlich 150 Euro) summiert sich die Grundzulage somit auf 540 Euro. Wer noch jünger als 25 Jahre ist erhält beim Abschluss eines Altersvorsorgevertrags einen einmaligen Berufseinsteiger-Bonus von 200 Euro als Startkapital.
Haushalte mit Kindern erhalten zusätzlich für jeden eingezahlten Euro einen weiteren Euro als Kinderzulage. Maximal werden jährlich 300 Euro Kinderzulage pro Kind gewährt. Für eine vierköpfige Familie mit zwei Altersvorsorgeverträgen der Eltern kommen bei einer Eigenleistung von 3.600 Euro (monatlich 300 Euro) insgesamt 1.680 Euro an Zulagen hinzu. Somit wächst das Sparguthaben pro Jahr um 5.280 Euro. Eine Besteuerung von Zulagen und Zinserträgen findet nicht statt. Erst in der Auszahlphase, wenn das Ruhestandseinkommen sowieso meist geringer ist, findet eine nachgelagerte Besteuerung statt.
Ausdrücklich beinhaltet die neue Altersvorsorge eine „Eigenheim-Rente“ als Komponente. Das heißt, Immobilieninteressierte können (wie bisher beim „Wohn-Riester“) ihr Depot ansparen, bis ein gewisses Eigenkapital vorhanden ist und dieses dann für den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum verwenden. Die staatlichen Zulagen können anschließend für die Tilgung des erforderlichen Immobiliendarlehens eingesetzt werden. Die Eigenheim-Rente trägt der Tatsache Rechnung, dass mietfreies Wohnen im Eigenheim eine solide Form der Altersabsicherung darstellt.
Immobilieninteressierte sollten möglichst früh in die neue Altersvorsorge investieren. Im Lauf der Jahre kommt so ein Grundstock an Eigenkapital zusammen, der die Chancen für den Immobilienerwerb erheblich verbessert. Denn Eigenkapital erhöht die Bonität, was zu einem günstigeren Darlehenszins führt. Zudem kann die anfängliche Tilgung aufgrund der weiterhin fließenden staatlichen Zulagen eventuell höher angesetzt werden, was zu schnellerer Schuldenfreiheit führt.
Sparende haben mehrere Möglichkeiten, das Geld anzulegen: in Fonds, ETFs, einen Bausparvertrag und andere Produkte, die nicht hochspekulativ sein dürfen. Sie können zudem wählen, ob sie sich selbst aktiv um die Geldanlage kümmern möchten (Altersvorsorgedepot) oder keine weiteren Anlageentscheidungen treffen möchten. In diesem Fall ist ein Standarddepot zu empfehlen. Dieses besteht aus einem risikoarmen und einem sicherheitsorientierten Sparprodukt. Das Standarddepot ist vor allem für Sparerinnen und Sparer gedacht, die nicht über Erfahrungen am Kapitalmarkt verfügen. Wichtig: Die Sparprodukte müssen vom Bundeszentralamt für Steuern auf ihre Vorsorgetauglichkeit hin zertifiziert sein.
Übrigens: Interessierte haben ausreichend Zeit, sich mit der neuen Altersvorsorge zu beschäftigen, und müssen nichts überstürzen. Die Stiftung Warentest weist darauf hin, dass der Anspruch auf die jährlichen Zulagen auch dann noch besteht, wenn das Vorsorgedepot erst im Laufe des Jahres 2027 eröffnet wird.
Verwendete Quellen
LBS: Altersvorsorge 2027: Mehr Förderung für die eigenen vier Wände(öffnet in neuem Fenster)
Finanztip: Altersvorsorgedepot-Rechner(öffnet in neuem Fenster)
Stiftung Warentest: Tschüss Riester und hallo Altersvorsorgedepot!(öffnet in neuem Fenster)
Bundesministerium der Finanzen: Fragen und Antworten zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge(öffnet in neuem Fenster)
Wüstenrot: Eigenheimrente: Bereit für die stärkste Förderung?(öffnet in neuem Fenster)
Schwäbisch Hall: Eigenheimrente: von verbesserter Förderung ab 2027 profitieren(öffnet in neuem Fenster)
Schwäbisch Hall: Altersvorsorgereformgesetz: wichtig zu wissen(öffnet in neuem Fenster)