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Neue Bundesförderung: höhere Kredite, höhere Zuschüsse

Im Zuge des im November 2020 beschlossenen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gestaltet der Bund die Förderlandschaft für private Bauherren und Sanierer ab 1. Juli teilweise neu. Energieeffizienz wird noch mehr belohnt.

Publiziert am 09.06.2021
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Konditionen für Förderungen werden deutlich verbessert - Energieffizienz wird stärker belohnt.

Konditionen für Förderungen werden deutlich verbessert - Energieffizienz wird stärker belohnt.
(München, 9. Juni 2021) Die bisherigen energetischen Förderprogramme "Energieeffizient Bauen" und "Energieeffizient Sanieren" der KfW-Bank gelten nur noch bis zum 30. Juni 2021. Ab 1. Juli greift die neue "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG). Wie bisher schon werden auch künftig die KfW-Bank und das Bundesamt für Außenwirtschaft (BAFA) die zuständigen Stellen für die Gewährung von Krediten und Zuschüssen sein.
Die gute Nachricht für Bauherren, Käufer und Sanierer: Die Konditionen werden noch einmal deutlich verbessert. Je weniger Energie eine Immobilie verbraucht, desto mehr Kredit und vor allem desto mehr Tilgungszuschuss gibt es. Die KfW-Bank gewährt im Programm 261 einen Kredit von bis zu 150.000 Euro. Eigentümer von Neubauten erhalten je nach Energiestandard bis zu einem Viertel davon, also 37.500 Euro, als Tilgungszuschuss nach Vorlage des Energienachweises erstattet. Sanierern wird unter bestimmten Voraussetzungen sogar bis zu 75.000 Euro Kreditschuld, also die Hälfte, erlassen! Wer “nur“ einzelne Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz vornimmt, erhält im Programm KfW 262 bis zu 60.000 Euro Kredit. Bei Vorlegen eines entsprechenden Nachweises, erhält der Sanierer 20-50 Prozent der Kreditsumme als Tilgungszuschuss erstattet, bei zum Beispiel 30.000 Euro wären das 6.000-15.000 Euro.
Statt einen Kredit bei der aufzunehmen, können Bauherren und Sanierer auch einen Investitionszuschuss beantragen. Energieeffiziente Wohngebäude (Effizienzhausstufe) werden von der KfW im Programm 461 bezuschusst. Für besonders effiziente Neubauten gibt es einen Investitionszuschuss von maximal 37.500 Euro, bei einer Sanierung sind sogar bis 75.000 Euro Zuschuss möglich. Für Neubauer und Sanierer gibt es dazu einen Zuschuss für die Baubegleitung von je nach Gebäudeart 2.000-20.000 Euro.
Zuschüsse für Einzelmaßnahmen, die die Energieeffizienz eines mindestens fünf Jahre alten Wohngebäudes erhöhen, vergibt seit 1. Januar das BAFA. Für die einzelnen energetischen Arbeiten erstattet das Bundesamt je nach Art der Maßnahme 20-50 Prozent der anrechenbaren Kosten in Höhe von bis zu 60.000 Euro, also maximal 12.000 bis 30.000 Euro. Der Zuschuss für die Baubegleitung beläuft sich auf maximal 1.000-10.000 Euro.
Über die neuen Förderprogramme hinaus bleiben einige bereits bestehende Fördermöglichkeiten weiterhin erhalten, zum Beispiel die KfW-Programme 159 "Altersgerecht Umbauen" oder auch das Programm KfW 270 "Erneuerbare Energien - Standard", zum Beispiel für die Installation einer Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher.
Tipp: Interessierte sollten beachten, dass Kredite der KfW-Bank über den eigenen Finanzierungspartner (zum Beispiel die Hausbank) beantragt werden. Zuschüsse können Interessenten direkt beim KfW-Zuschussportal beantragen. Tilgungszuschüsse werden von der KfW-Bank bei Nachweis der Effizienzklasse von der Kreditschuld abgezogen.
Redaktion: Joachim Hoffmann

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