Versicherungen für Vermieterinnen und Vermieter
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Versicherungen für Vermieterinnen und Vermieter

In Deutschland gibt es keine Pflichtversicherung für Immobilienbesitzerinnen und Immobilienbesitzer. Aber natürlich sollte man sich gegen Risiken absichern. Dazu gehören unvorhergesehene Ereignisse wie ein Hochwasser genauso wie säumige Mieterinnen und Mieter oder die Haftung, falls jemand auf Ihrem Grundstück zu Schaden gekommen ist.

Author: Liza-Chiara Sennholz
von Liza-Chiara Sennholz in München, aktualisiert am 16.09.2024
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Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer

Diese Versicherung ist ein Muss. Ähnlich wie die private Haftpflichtversicherung gibt es Haftpflichtversicherungen für Haus- und Grundbesitzer. In der Regel wird bei der Vergabe des Immobilienkredits sogar darauf geachtet, dass eine Gebäudeversicherung vorhanden ist. Sie kommt für Schäden auf, die durch Mängel entstehen oder bei Personenschäden, beispielsweise wenn jemand über eine lose Bodenplatte stürzt. Denn auch als Vermieterin oder Vermieter müssen Sie sich um Ihr Eigentum kümmern – um die Bereiche, zu denen Sie Zutritt haben. Die vermietete Wohnung ist von der Verkehrssicherungspflicht ausgenommen.

Gebäudeversicherung und Elementarschadenversicherung

Frau im Wohnzimmer, die sich über Versicherungen informiert
Die Wohngebäudeversicherung versichert das Gebäude bei Feuer, Blitzschlag, Sturm und Hagel, geplatzten Wasserrohren oder Überspannung. Auch die Photovoltaikanlage lässt sich über die Wohngebäudeversicherung versichern. Es lohnt sich, die Police genau zu studieren, ob auch Elementarschäden, die durch Überschwemmungen oder Starkregen verursacht wurden, darunter fallen. In Anbetracht zunehmender Hochwassergefahren könnte gerade in Flussnähe oder gefährdeten Gebieten zusätzlich eine Elementarschadenversicherung in Frage kommen. Übrigens: Wenn Sie Teil einer Eigentümergemeinschaft sind, müssen Sie keine eigene Gebäudeversicherung abschließen. Der Versicherungsschutz läuft dann über die Eigentümergemeinschaft.

Beiträge für Versicherungen umlegen

Die Kosten von Sach- und Haftpflichtversicherungen gelten als Betriebskosten. Sie können die Beiträge in der Nebenkostenabrechnung unter dem Punkt „Versicherungen“ aufführen. Nicht zulässig ist, sie unter „Sonstige Betriebskosten“ laufen zu lassen. Die Mieterin oder der Mieter können die Versicherungsunterlagen einsehen, schließlich beteiligen sie sich an den Beiträgen.

Auf Nummer sicher: Rechtsschutzversicherung

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Keiner will’s, aber es kommt immer wieder vor – Streitigkeiten zwischen Vermieterinnen und Vermietern und der Mietpartei. Die Themen, die am häufigsten vor Gericht landen, sind Vertragsverletzungen, Mietkaution, Nebenkosten und Mieterhöhungen. Eine Vermieterrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten eines Rechtsstreits. Alternativ können Sie sich einem Vermieterverein anschließen, der einen Rechtsschutz bietet.

Mietausfallversicherung

Die Schäden durch Mietausfälle summieren sich. Pro Jahr belaufen sie sich auf über zwei Milliarden Euro. Mit einer Mietausfallversicherung lassen sich finanzielle Verluste ausgleichen, wenn Mieterinnen und Mieter die Miete nicht zahlen. Sie übernimmt meist auch die Betriebskosten und unter Umständen auch Kosten für Reparaturen oder die Räumung. Allerdings gilt hier oft eine Selbstbeteiligung in Höhe der hinterlegten Kaution. Das hilft vor allem, wenn die Mieteinnahmen für die Finanzierung der Immobilie eingeplant sind.

Fazit: Versicherungen sind mehr als Nice-to-Have

Vermieterinnen oder Vermieter können sich gegen Risiken absichern. Ein Muss sind die Wohngebäudeversicherung und die Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer. Sie spielen auch bei der Vergabe des Immobiliendarlehens eine Rolle, denn Sie sichern sich damit vor unvorhersehbaren Schäden ab.

Fazit: Bei Vermietung zählen Bonität und Ihr persönlicher Eindruck

Wer Ihr nächster Mieter oder Ihre Mieterin sein wird, entscheiden Sie. Für die Sichtung und das Kennenlernen der Bewerberinnen und Bewerber können Sie ein Maklerbüro beauftragen. Aber das kostet. Wenn Sie sich selbst darum kümmern möchten, können Sie anhand von Dokumenten die Bonität der Mieterinnen und Mieter ziemlich genau prüfen. Letztlich ist es beim derzeitigen Mangel an Mietwohnungen eine individuelle Entscheidung, an wen Sie vermieten.

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