
KfW-Programm 297/298: Klimafreundlicher Neubau
Nachhaltig und energieeffizient zu bauen ist ein wichtiger Beitrag auf dem Weg in Richtung klimaneutrale Zukunft. Das KfW-Programm 297/298 unterstützt Sie mit zinsgünstigen Krediten beim Neubau oder Ersterwerb klimafreundlicher Wohngebäude.
Das Wichtigste in Kürze
- Einführung der neuen Förderstufe "Effizienzhaus 55" zum 16.12.2025. Hierfür stehen befristete Fördermittel zur Verfügung.
- Bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit
- Für Neubau und Erstkauf von klimafreundlichen Häusern und Eigentumswohnungen
- Zinsvorteil durch vergünstigten Zinssatz aus Bundesmitteln
- Für Privatpersonen, Unternehmen und andere Investoren
Was wird gefördert?
Förderung beantragen?
- Klimafreundliches Wohngebäude (Effizienzhaus 40)
- Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG
- Effizienzhaus 55 – Wohngebäude
Klimafreundliches Wohngebäude erklärt
Diese Förderstufe setzt voraus, dass Ihr Gebäude
- den Standard Effizienzhaus 40 erfüllt,
- über den gesamten Lebenszyklus die CO₂-Grenzwerte des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus" für Treibhausgasemissionen einhält und
- ohne fossile Brennstoffe wie Öl und Gas sowie ohne Biomasse beheizt wird.
- sämtliche Vorgaben der Stufe „Klimafreundliches Wohngebäude" erfüllen und
- darüber hinaus mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude in der Stufe PLUS (QNG PLUS) oder PREMIUM (QNG PREMIUM) zertifiziert sein. Weitere Informationen unter qng.info
Wer wird gefördert?
Unterstützt werden alle, die in klimafreundliche Neubauten investieren möchten. Antragsberechtigt sind unter anderem:
- Privatpersonen, zum Beispiel Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Wohnungseigentumsgemeinschaften
- Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer sowie freiberuflich Tätige
- Unternehmen und kommunale Unternehmen
- Vermieterinnen und Vermieter
- Wohnungsbaugenossenschaften, soziale Organisationen und Vereine
Wann wird gefördert?
Mit Beginn Ihrer Finanzierungsplanung: Die Beantragung der KfW-Förderung muss bereits vor Start des Vorhabens stattfinden. Für Planung, Beantragung und Begleitung eines Neubaus ist es notwendig, eine Energieeffizienz-Expertin oder einen -Experten einzubinden.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erhalten Sie in Form eines zinsverbilligten Kredits zu attraktiven Konditionen. Es werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten finanziert, die Kredithöhe beträgt maximal 100.000 Euro, bei QNG-Zertifizierung bis 150.000 Euro je Wohneinheit. Die KfW vergibt diesen Kredit nicht direkt an Sie, sondern über Ihren finanzierenden Darlehensgeber.
Wie ist der Ablauf?
1. Energieeffizienz-Beratung
Binden Sie eine Energieeffizienz-Expertin oder einen -Experten in Ihr Vorhaben mit ein. Entwickeln Sie gemeinsam die Planung des Vorhabens und bereiten Sie die notwendigen Unterlagen für den Förderantrag vor – insbesondere die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA).
2. Finanzierungsplanung
Erstellen Sie eine umfassende Finanzierungsplanung für Ihr Vorhaben. Wir begleiten Sie dabei Schritt für Schritt, vergleichen die Konditionen von über 500 Darlehensgebern für Sie und beziehen mögliche Förderungen mit ein.
3. Antrag und Kreditvertrag
Ihre Beraterin oder Ihr Berater regelt die Formalitäten mit dem Darlehensgeber. Sie erhalten den Finanzierungsvertrag zur Unterschrift – dieser enthält auch die Einbindung der KfW-Förderung.
4. Zusage und Auszahlung
Nach der Antragsgenehmigung wird der KfW-Kredit über Ihren Finanzierungspartner ausgezahlt. Sie können diesen in einer Summe oder in Teilen abrufen, um ihn innerhalb von 12 Monaten nach Zusage (Verlängerung auf 24 Monate möglich) für den festgelegten Verwendungszweck einzusetzen.
5. Umsetzung des Vorhabens
Nach der Kreditzusage starten Sie mit der Umsetzung Ihres Vorhabens durch Baubeginn oder Kaufvertragsabschluss.
6. Dokumentation und Nachweise
Bewahren Sie alle relevanten Unterlagen auf, um diese nach Abschluss der KfW vorzulegen.
Ist das Förderprogramm kombinierbar?
Ja, Sie können das Programm mit anderen Fördermaßnahmen kombinieren, sofern Bedingungen eingehalten werden und die Summe der Förderungen die förderfähigen Kosten nicht übersteigt. Unsere Expertinnen und Experten beraten Sie dazu gerne.
Was sind die Vor- und Nachteile?
Finanzielle Unterstützung durch zinsgünstige Kredite in Höhe von bis zu 100.000 Euro bzw. 150.000 Euro (bei QNG-Zertifizierung)
Flexible Laufzeiten von bis zu 10, 25 oder 35 Jahren mit optionalen tilgungsfreien Jahren zu Beginn
Kombinierbarkeit mit anderen Förderprodukten der KfW und weiteren öffentlichen Fördermitteln
Mehr Energieeffizienz und Nachhaltigkeit für Umwelt- sowie Klimaschutz bei gleichzeitig reduzierten Energiekosten
Unterstützung durch Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten für eine optimale Planung und Umsetzung des Vorhabens
Administrativer Aufwand zur Erfüllung der Anforderungen und Nachweiserbringung
Wettbewerbliche Vergabe von Aufträgen erforderlich bei größeren Kreditbeträgen