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KfW-Programm 358/359: BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit
Mit Einzelmaßnahmen, die Ihr Zuhause energieeffizienter machen, leisten Sie einen wertvollen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz. Gleichzeitig profitieren Sie von dauerhaft reduzierten Energiekosten und dem Werterhalt Ihrer Immobilie. Um diese Investition für Sie leistbarer zu machen, unterstützt Sie das KfW-Programm 358/359 mit einem zinsgünstigen Ergänzungskredit.
Das Wichtigste in Kürze
- Bis zu 120.000 Euro Kredit je Wohnung
- Für Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden
- Nur zusätzlich zur bereits erteilten Zuschussförderung
- Zusätzlicher Zinsvorteil bei einem Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro
Was wird gefördert?
- Sanierungsvorhaben an Bestandsimmobilien gemäß der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM).
- Voraussetzung: Das Vorhaben wurde bereits geprüft und bewilligt. Eine Förderzusage der KfW oder des BAFA, die nach den ab 1. Januar 2024 geltenden neuen Förderbedingungen der BEG EM erteilt wurde, liegt vor.
Wer wird gefördert?
Förderung beantragen?
- KfW-Programm 359: Privatpersonen (auch zur Miete) und Wohnungseigentümergemeinschaften
- KfW-Programm 359: Verschiedene Unternehmens- und Organisationsformen
- KfW-Programm 358: Eigentümerinnen und Eigentümer, die die Immobilie selbst nutzen und deren Haushaltsjahreseinkommen 90.000 Euro nicht überschreitet
Wann wird gefördert?
Übergangsregelung für die Förderung von Heizungstechnik: Bis einschließlich 30. November 2024 dürfen Kreditanträge auch nachträglich gestellt werden, wenn der Baubeginn zwischen dem 29. Dezember 2023 und dem 31. August 2024 erfolgt ist.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erhalten Sie in Form eines zinsverbilligten Kredits zu attraktiven Konditionen. Es werden bis zu 100% der förderfähigen Kosten finanziert, die Kredithöhe beträgt maximal 120.000 Euro je Wohneinheit. Die KfW vergibt diesen Kredit nicht direkt an Sie, sondern über Ihren finanzierenden Darlehensgeber.
Wie ist der Ablauf?
1. Vorliegende Förderzusage
2. Finanzierungsplanung
3. Antrag und Kreditvertrag
4. Zusage und Auszahlung
5. Umsetzung des Vorhabens
6. Dokumentation und Nachweise
Ist das Förderprogramm kombinierbar?
Als Ergänzungskredit wird das KfW-Programm 358/359 mit der bereits vorliegenden Förderung kombiniert. Weitere Kombinationen sind nicht möglich. Unsere Expertinnen und Experten beraten Sie dazu gerne.