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Interhyp erweitert Vorfälligkeitsschutz: Absicherung jetzt auch bei Scheidung

Immobilienverkauf nach Scheidung zumindest ohne Strafgebühr an die finanzierende Bank

Publiziert am 08.05.2007
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(München, 9. Mai 2007) In Deutschland stehen jedes Jahr rund 200.000 Paare vor den Scherben ihrer Ehe. Neben dem persönlichen Schmerz sind oftmals massive Auseinandersetzungen über die ehemals gemeinsamen Finanzen die Folge. Vor allem wenn eine gemeinsame Immobilie existiert, ist der Verkauf häufig die einzige Lösung. Damit in einer solchen Situation nicht auch noch eine Strafzahlung der finanzierenden Bank wegen der vorzeitigen Darlehensrückführung anfällt, hat Interhyp zusammen mit einem Bankhaus den Vorfälligkeitsschutz auch auf den Fall der Scheidung ausgeweitet: Wer sein Darlehen gegen eine Einmalgebühr von nur 500 Euro mit diesem Schutz ausstattet, muss im Fall der Fälle keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen, die schnell in die Tausende gehen kann.

Der Hintergrund: Wenn das Eigenheim verkauft und der Kredit vorzeitig zurückgeführt werden muss, verlangen Banken für gewöhnlich eine Strafzahlung - die so genannte Vorfälligkeitsentschädigung. Durch den Vorfälligkeitsschutz kann man diese Kosten für klar definierte Fälle ausschließen. Wer sein Eigenheim verkaufen muss, weil ein berufsbedingter Umzug ansteht oder weil ein Härtefall eingetreten ist, kann das Darlehen so problemlos und kostenfrei zurückführen. Bisher galten nur Tod, Arbeitslosigkeit und Erwerbsunfähigkeit als solche Härtefälle. Ab sofort greift der Schutz auch bei einer Scheidung.

Während eine Vorfälligkeitsentschädigung leicht mehrere Tausend Euro kosten kann, ist der Schutz vor ihr für vergleichsweise geringes Geld zu haben: Gegen einen Einmalbetrag von 500 Euro kann der Kredit bei den genannten Härtefällen kostenlos zurückgezahlt werden. Die Absicherung für den Fall eines berufsbedingten Umzugs kostet ebenfalls 500 Euro. Beide Varianten können selbstverständlich auch kombiniert werden.

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