Beleihungswert
Der Beleihungswert ist der Wert einer Immobilie, von dem mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgegangen werden kann, dass er bei einer Verwertung (zum Beispiel Zwangsversteigerung) zu jedem beliebigen Zeitpunkt während der gesamten Darlehenslaufzeit erzielt werden kann.
Er wird nach § 16 Pfandbriefgesetz ermittelt und liegt üblicherweise bei 70 bis 90 Prozent des Verkehrswerts, da Banken einen Sicherheitsabschlag einrechnen. Der Beleihungswert dient als Grundlage für die maximale Darlehenssumme und ist in der Regel niedriger als der Kaufpreis der Immobilie.
Er wird nach § 16 Pfandbriefgesetz ermittelt und liegt üblicherweise bei 70 bis 90 Prozent des Verkehrswerts, da Banken einen Sicherheitsabschlag einrechnen. Der Beleihungswert dient als Grundlage für die maximale Darlehenssumme und ist in der Regel niedriger als der Kaufpreis der Immobilie.