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Lexikon mit Fachbegriffen aus der Baufinanzierung und Immobilienfinanzierung

Negativbescheid

Was versteht man unter einem Negativbescheid?

Ein Negativbescheid ist eine Entscheidung, mit der ein Antrag auf eine bestimmte Leistung, Finanzierung oder Förderung abgelehnt wird. Diese Entscheidung kann von einer Behörde, Bank oder einer anderen Institution erteilt werden, je nachdem, welcher Antrag gestellt wurde.

Im Rahmen einer Baufinanzierung bedeutet es, dass die finanzierende Institution nicht bereit ist, einen Kredit für den Bau oder die Renovierung einer Immobilie zu gewähren.

Ein Negativbescheid sollte jedoch nicht als endgültige Absage verstanden werden. Es gibt oft alternative Finanzierungsmöglichkeiten oder es kann eine Überprüfung des Antrags in ein paar Monaten erneut erfolgen, wenn die finanziellen Verhältnisse verbessert wurden. Es ist auch wichtig, dass man sich von mehreren Banken beraten lässt, da die Kriterien für die Kreditvergabe von Bank zu Bank unterschiedlich sein können.

Welche Gründe gibt es?

Es gibt eine Vielzahl von Gründen, die zu einem Negativbescheid führen können. Hier einige häufige Gründe:

  • Unvollständige oder fehlerhafte Antragsunterlagen
  • Nichterfüllung der Anforderungen, die für die Gewährung der Leistung oder Förderung erforderlich sind
  • Fehlende finanzielle Mittel oder nicht ausreichende Kreditwürdigkeit
  • Unzureichende Begründung des Antrags
  • Vorliegen einer Strafe oder eines Vorstrafenregister-Eintrags

Was sollte man bei einem Negativbescheid tun?

Wenn man einen Negativbescheid erhält, sollte man zunächst einmal prüfen, aus welchen Gründen die Ablehnung erfolgt ist. In manchen Fällen kann man den Antrag mit ergänzenden Unterlagen oder weiteren Informationen erneut stellen, wenn die Ursachen behoben wurden. Man sollte auch in Betracht ziehen, einen anderen Anbieter oder eine andere Bank zu kontaktieren, um zu prüfen, ob eine alternative Finanzierung oder Förderung möglich ist.

Kann man Widerspruch einlegen?

In vielen Fällen kann man gegen einen Negativbescheid Widerspruch einlegen. Hierfür muss man eine schriftliche Stellungnahme innerhalb einer bestimmten Frist einreichen, in der man die Gründe für die Ablehnung erläutert und argumentiert, warum man der Meinung ist, dass die Entscheidung falsch ist. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass nicht in jedem Fall ein Widerspruch möglich ist und dass auch ein erfolgreicher Widerspruch keine Garantie dafür ist, dass die Entscheidung rückgängig gemacht wird.

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