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Lexikon mit Fachbegriffen zu Baufinanzierung und Immobilien

Rangrücktritt

Ein Rangrücktritt ist eine Vereinbarung zwischen Gläubigern im Grundbuch, bei der ein Gläubiger seine Rangstelle zugunsten eines anderen Gläubigers zurücktritt. Bei Baufinanzierungen kann dies relevant werden, wenn eine bestehende Grundschuld im Rang hinter eine neu einzutragende Grundschuld zurücktritt – etwa bei einer Umschuldung oder Nachfinanzierung. Der Rang im Grundbuch bestimmt, in welcher Reihenfolge Gläubiger im Falle einer Zwangsversteigerung aus dem Erlös bedient werden.