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Lexikon mit Fachbegriffen aus der Baufinanzierung und Immobilienfinanzierung

Rückauflassungsvormerkung

Was ist eine Rückauflassungsvormerkung?

Eine Rückauflassungsvormerkung wird ins Grundbuch eingetragen und sichert die Ansprüche des Verkäufers auf Rückübertragung eines Grundstücks. Der Eintrag einer solchen Vormerkung kommt oft in Verbindung mit der Bebauung von Grundstücken vor, die von Städten und Gemeinden verkauft werden. Der Kauf des Grundstücks ist mit bestimmten Auflagen verbunden. Hält der Käufer diese Auflagen nicht ein, hat der frühere Eigentümer (in diesem Fall die Stadt) einen Anspruch auf Rückübertragung.

Was ist eine bedingte Rückauflassungsvormerkung?

Eine bedingte Rückauflassungsvormerkung ist eine Art von Vormerkung auf einem Grundstück, die besagt, dass das Grundstück an den Eigentümer zurückgegeben wird, vorausgesetzt, dass bestimmte Bedingungen erfüllt werden. Diese Bedingungen können beispielsweise die Zahlung von Schulden, die Erfüllung von Vertragsbedingungen oder die Erfüllung von behördlichen Anforderungen sein. Eine bedingte Rückauflassungsvormerkung dient dazu, den Eigentümer vor unerwarteten Ansprüchen Dritter zu schützen und sicherzustellen, dass er das Grundstück uneingeschränkt besitzen und nutzen kann, sobald die Bedingungen erfüllt sind.

Was ist der Unterschied zur Auflassungsvormerkung?

Eine Auflassungsvormerkung ist ein Eintrag im Grundbuch, der besagt, dass ein Grundstück an einen neuen Eigentümer übertragen werden soll. Im Gegensatz dazu dient eine Rückauflassungsvormerkung dazu, ein Grundstück wieder an einen früheren Eigentümer zurückzugeben. Eine Rückauflassungsvormerkung wird in der Regel dann eingetragen, wenn ein Grundstück aufgrund einer Vereinbarung oder eines Vertrags an einen anderen Eigentümer übertragen wird, aber der frühere Eigentümer das Recht hat, das Grundstück in Zukunft wieder zurückzuerwerben.

Welchen Wert hat eine Rückauflassungsvormerkung?

Eine Rückauflassungsvormerkung hat in erster Linie einen rechtlichen Wert, da sie den früheren Eigentümer vor einer ungewollten Veräußerung des Grundstücks schützt und ihm die Möglichkeit gibt, das Grundstück wieder zurückzuerwerben. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass eine Rückauflassungsvormerkung auch einen gewissen Wertminderungspotential für das betroffene Grundstück haben kann, da sie potenziellen Käufern signalisiert, dass das Grundstück nicht uneingeschränkt verfügbar ist.

Wann erlischt eine Rückauflassungsvormerkung?

Eine Rückauflassungsvormerkung erlischt in der Regel, wenn der frühere Eigentümer das Grundstück wieder zurückerwirbt oder wenn eine vereinbarte Frist für die Rückübertragung des Grundstücks verstrichen ist. In manchen Fällen kann sie auch erlöschen, wenn der frühere Eigentümer auf das Recht zur Rückübertragung verzichtet oder wenn das Grundstück durch einen Dritten erworben wird, der von der Rückauflassungsvormerkung nicht betroffen ist.

Ist diese Eintragung wertmindernd?

Eine Rückauflassungsvormerkung kann in der Tat einen gewissen Wertminderungspotential für das betroffene Grundstück haben, da sie potenziellen Käufern signalisiert, dass das Grundstück nicht uneingeschränkt verfügbar ist. Es hängt jedoch von den Umständen des Einzelfalls ab und kann durch bestimmte Bedingungen oder Vereinbarungen minimiert werden.

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