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Alle KfW-Förderungen auf einen Blick

Wenn es darum geht, den Traum vom eigenen Zuhause zu erfüllen, denken fast alle nur an das eine: Fördermittel von der KfW-Bank. Sie unterstützt Bauherren und Käufer mit günstigen Zinsen und attraktiven Zuschüssen. Vielen Privatpersonen ermöglicht das bundeseigene Kreditinstitut überhaupt erst die Realisierung des Traums von den eigenen vier Wänden. Wir haben für die KfW-Darlehen Konditionen und aktuelle Informationen zusammengestellt.

Kathleen Eder
von Kathleen Eder  in München, aktualisiert 16.10.2023
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Wie funktioniert die KfW-Förderung?

Die KfW ist die größte nationale Förderbank der Welt und die drittgrößte Bank in Deutschland. Alle, die eine Immobilie bauen, kaufen oder umbauen können von einem günstigen Kredit oder Zuschuss der KfW profitieren. Die KfW unterstützt mit den KfW-Darlehen den Erwerb oder die Sanierung einer Immobilie. Vor allem aber energieeffizient gebaute Immobilien und die Sanierung von Bestandsimmobilien zum Effizienzhaus sowie der altersgerechte Umbau oder erneuerbare Energien wie Photovoltaik werden gefördert. Die KfW-Förderprogramme beinhalten Förderdarlehen und/oder Zuschüsse für Bau- und Sanierungsmaßnahmen rund um die Immobilie, die sich in vielen Fällen sogar miteinander kombinieren lassen. Die Darlehen werden nicht direkt von der KfW vergeben, sondern über Darlehensgeber.
Sie können ein KfW-Darlehen auch ganz problemlos und ohne Zusatzaufwand bei Interhyp beantragen. Wir klären gerne im Beratungsgespräch, welche KfW-Darlehen für Ihre Baufinanzierung empfehlenswert sind. Im Anschluss daran erhalten Sie die Bestätigung des Gesprächs, das für die Antragstellung bei der KfW-Bank eventuell erforderlich ist. Sie sind die ideale Ergänzung zu Ihrem Bankkredit. Ergänzt werden kann die KfW-Förderung durch Zuschüsse des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Finden Sie die passende KfW-Förderung

Welche KfW-Darlehen für Sie in Frage kommen könnten, sollten Sie im Gespräch mit einer Interhyp-Beraterin oder einem Berater klären. Sie erklären Ihnen, wie die einzelnen Programme funktionieren und sich gegebenenfalls kombinieren lassen.

Förderung von Wohneigentum

KfW-Programm 124 Wohneigentumsprogramm – Kredit

Mit dem Wohneigentumsprogramm unterstützt die KfW alle, die Immobilien kaufen oder bauen und selbst darin wohnen wollen, mit bis zu 100.000 Euro Kredit pro Vorhaben.
Beim Neubau fördert die KfW:
  • Kosten des Baugrundstücks, vorausgesetzt Sie haben es höchstens 6 Monate vor Antragseingang bei der KfW erworben
  • Baukosten, zum Beispiel Material- und Arbeitskosten
  • Baunebenkosten, wie für Architekten, Energie- bzw. Bauberater, Notar- und Maklergebühren sowie Grunderwerbsteuer
  • Kosten für Außenanlagen
Beim Kauf werden gefördert:
  • Kaufpreis
  • Kosten für Instandsetzung, Umbau und Modernisierung
  • Nebenkosten, zum Beispiel Notar- und Maklergebühren und Grunderwerbsteuer
Das Programm 124 lässt sich gut mit anderen KfW-Förderprodukten, z.B. KfW 261 oder 159, kombinieren.

KfW-Programm 300 „Wohneigentum für Familien“

Mit dem KfW-Programm 300 „Wohneigentum für Familien“ fördert der Staat den Bau und den Ersterwerb von neu gebauten Wohngebäuden innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme. Die Förderung ist einmalig auf maximal eine Wohneinheit begrenzt und das Wohneigentum muss von den Eigentümern selbstgenutzt werden. Das Geld erhalten Förderberechtigte über einen zinsgünstigen Kredit. Je nach Gebäudestandard und Anzahl der Kinder sind bis zu 270.000 Euro Förderung möglich.
Maximale Kreditbeträge für die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude“:
  • 1 oder 2 Kinder: 170.000 Euro
  • 3 oder 4 Kinder: 200.000 Euro
  • ab 5 Kinder: 220.000 Euro
Kredithöchstbeträge für die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“:
  • 1 oder 2 Kinder: bis zu 220.000 Euro
  • 3 oder 4 Kinder: bis zu 250.000 Euro
  • ab 5 Kinder: bis zu 270.000 Euro
Voraussetzungen für die Förderung:
AntragstellerImmobilie
maximal zu versteuerndes Haushaltseinkommen der Antragssteller: 90.000 Euro bei einem Kind
  • plus 10.000 Euro je weiterem Kind
  • es werden nur Kinder unter 18 Jahren berücksichtigt
Neubau
Antragssteller oder Kinder dürfen über kein anderes Wohneigentum verfügenmuss ab Einzug für mindestens 5 Jahre selbst genutzt werden
Antragssteller müssen Eigentümer oder Miteigentümer des selbstgenutzten Wohneigentums werden (Eigentumsanteil mindestens 50 %)muss mindestens 10 Jahre zweckentsprechend genutzt werden
dürfen Baukindergeld noch nicht beantragt haben oder bereits Wohneigentum besitzenmuss Anforderungen an ein Effizienzhaus 40 und das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ oder „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Premium“ erfüllen
 darf nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt werden
Den Antrag stellen Sie über Ihren Finanzierungspartner.

Förderung von klimafreundlichem Neubau

Die KfW fördert den nachhaltigen und klimafreundlichen Neubau sowie den Ersterwerb innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme von Wohngebäuden mit einem zinsgünstigen Kredit. Hierfür stellt die KfW zwei Programme zur Verfügung:
  • Wohngebäude private Nutzung – Programm 297 (Kredit): Den Kredit im Rahmen des Programms 297 können Personen und Wohneigentumsgemeinschaften, die die Immobilie selber bewohnen wollen beantragen. Gefördert werden die Stufen Klimafreundliches Wohngebäude und Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG.
  • Wohngebäude Kapitalanleger – Programm 298 (Kredit): Das Programm 298 können Personen, Wohneigentumsgemeinschaften, Einzelunternehmer, freiberuflich Tätige und Unternehmen, die das Wohngebäude nicht selbst bewohnen wollen. Auch hier werden die Stufen Klimafreundliches Wohngebäude und Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG gefördert.

Sonderfall Teilvermietung

Liegt der Anteil der selbstgenutzten Wohneinheiten bei 50 % oder mehr, werden alle Wohneinheiten über das Programm 297 beantragt. Sie können die Förderung aber auch aufteilen und Ihre selbstgenutzte Wohnung über das Programm 297 fördern lassen. Für die vermieteten Wohneinheiten beantragen Sie separat Mittel aus dem Programm 298.

Was wird gefördert?

Bei der Förderung unterscheidet die KfW zwar nicht zwischen den beiden Programmen selbst, sie macht aber sehr wohl einen Unterschied bei der Qualität der Nachhaltigkeit. Klimafreundliche Gebäude werden mit bis zu 100.000 Euro gefördert. Für ein klimafreundliches Gebäude mit QNG erhalten Sie sogar bis 150.000 Euro Förderung.
Im Rahmen der folgenden Kredithöchstbeträge werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten des Vorhabens finanziert:
Klimafreundliches Wohngebäude
Förderung: 100.000 EUR je Wohneinheit
Klimafreundliches Wohngebäude - mit QNG
Förderung: 150.000 EUR je Wohneinheit
  • erreicht mindestens Effizienzhaus-Stufe 40
  • stößt in seinem Lebenszyklus nur wenig CO2 aus und erfüllt damit die Anforderungen für den Neubau des "QNG PLUS"
  • wird nicht auf Basis fossiler Energie oder Biomasse beheizt
    • erreicht mindestens Effizienzhaus-Stufe 40
    • erfüllt die Anforderungen zur Nachhaltigkeitszertifizierung nach dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PLUS oder PREMIUM
    • erhielt die Nachhaltigkeitszertifizierung

Förderung von Energieeffizienz – Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fördert Maßnahmen für mehr Energieeffizienz und den Einsatz von erneuerbaren. Die Bundesförderung bietet Antragstellenden zudem viel Flexibilität: Sie können bei allen Maßnahmen selbst entscheiden, ob Sie einen direkten Investitionszuschuss oder einen zinsgünstigen Kredit mit Tilgungszuschuss in Anspruch nehmen möchten.

KfW-Programm 261 Wohngebäude - Kredit

Mit dem Programm 261 fördert die KfW die Sanierung eines Energieeffizienzhauses.

1. Gebäudebestand (Komplettsanierung zum Effizienzhaus)

Gefördert werden energetische Maßnahmen, die zu einer Effizienzhaus-Stufe 85 oder höher führen, zum Beispiel Baunebenkosten und Wiederherstellungskosten. Hierfür gibt es bis zu 120.000 Euro Kredit. Wenn Ihre Immobilie zusätzlich die Kriterien für eine Erneuerbare-Energien-Klasse erfüllt, erhalten so sogar bis zu 150.000 Euro Kredit. Je nach Effizienzgrad sind ist zudem ein Tilgungszuschuss möglich und zwar bis zu 52.500 Euro je Wohneinheit. Förderfähig sind nur die Kosten für Maßnahmen, die energetisch von Belang sind.

Voraussetzung: Die Bauanzeige oder der Bauantrag der Immobilie liegt zum Zeitpunkt des Förderantrags mindestens fünf Jahre zurück.

Bei den Energieeffizienzhäusern unterscheidet die KfW zudem zwischen zwei Klassen: Erneuerbare-Energien-Klasse (EE) und Nachhaltigkeitsklasse (NH).

EffizienzhausZuschuss in % je WohneinheitTilgungszuschuss mit WPB-BonusTilgungszuschuss mit serielles Sanieren - BonusTilgungszuschuss mit WPB und serielles Sanieren - Bonus
Effizienzhaus 40 EE oder NH25 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag
(bis zu 37.500 Euro)
35 % (bis zu 52.500 Euro)40 % (bis zu 60.000 Euro) 45 % (bis zu 67.500 Euro)
Effizienzhaus 40 20 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag
(bis zu 24.000 Euro)
30 % (bis zu 36.000 Euro)35 % (bis zu 42.000 Euro)40 % (bis zu 48.000 Euro)
Effizienzhaus 55 EE oder NH20 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag
(bis zu 30.000 Euro)
30 % (bis zu 45.000 Euro)35 % (bis zu 52.500 Euro)40 % (bis zu 60.000 Euro)
Effizienzhaus 5515 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag
(bis zu 18.000 Euro)
25 % (bis zu 30.000 Euro)30 % (bis zu 36.000 Euro)35 % (bis zu 42.000 Euro)
Effizienzhaus 70 EE15 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag
(bis zu 22.500 Euro)
25 % (bis zu 37.500 Euro)  
Effizienzhaus 70 NH15 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag
(bis zu 22.500 Euro)
   
Effizienzhaus 7010 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag
(bis zu 12.000 Euro)
   
Effizienzhaus 85 EE oder NH10 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag
(bis zu 15.000 Euro)
   
Effizienzhaus 855 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag
(bis zu 6.000 Euro)
   
Effizienzhaus Denkmal EE oder NH10 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag
(bis zu 15.000 Euro)
   
Effizienzhaus Denkmal 5 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag
(bis zu 6.000 Euro)
   

Darüber hinaus fördert die KfW die Fachplanung und professionelle Baubegleitung der Sanierung, zum Beispiel durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen -Experten.
Immobiliemax. KreditbetragTilgungszuschuss
Ein- und Zweifamilienhaus, Doppelhaushälfte und Reihenhaus 10.000 Euro je Vorhaben50 %, bis zu 5.000 Euro
Eigentumswohnung4.000 Euro je Wohneinheit, bis zu 40.000 Euro je Vorhaben, bei dem eine neue Effizienzhaus-Stufe erreicht wird50 %, bis zu 2.000 Euro, maximal 20.000 Euro je Vorhaben
Mehrfamilienhaus mit 3 oder mehr Wohneinheiten4.000 Euro je Wohneinheit, bis zu 40.000 Euro je Vorhaben, bei dem eine neue Effizienzhaus-Stufe erreicht wird50 %, maximal 20.000 Euro, maximal 20.000 Euro je Vorhaben
Hinweis: Im Rahmen von Sanierungsvorhaben nur Wärmeerzeuger auf Basis Erneuerbarer Energien gefördert. Mit fossilem Gas betriebene Wärmeerzeuger (wie Gas-Brennwertkessel, gasbetriebene Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen, Gasstrahler, Gas-Warmlufterzeuger) und die zugehörigen Umfeldmaßnahmen (zum Beispiel deren Einbau und Anschluss sowie Abgassysteme und Schornsteine) sind nicht förderfähig.

2. Umwidmung von Nichtwohnflächen in Wohnflächen

Auch die Umwidmung von Nichtwohnflächen in Wohnflächen wird von der KfW mit einem Kredit gefördert:
Art der Nichtwohnfläche Art der Wohnfläche nach Umwidmung Förderung
unbeheizte Nichtwohnfläche; dazu zählen z. B. Scheunen, Lager- oder Fabrikhallenneue Wohneinheit keine Förderung möglich
unbeheizte NichtwohnflächeErweiterung von bestehender Wohneinheitwie bei einer Sanierung
unbeheizte denkmalgeschützte Nichtwohnfläche neue Wohneinheit oder Erweiterung von bestehender Wohneinheitwie bei einer Sanierung
beheizte Nichtwohnflächeneue Wohneinheit oder Erweiterung von bestehender Wohneinheit wie bei einer Sanierung

3. "Worst-Performing-Buildings"

In dieser Sanierungsvariante sollen zusätzlich "Worst Performing Buildings" (WPB) in den Effizienzhaus- / Effizienzgebäude-Stufen
  • 70 WPB, 70 EE WPB
  • 55 WPB, 55 EE WPB, 55 NH WPB
  • 40 WPB, 40 EE WPB, 40 NH WPB
gefördert werden.
Als WPB gelten Gebäude, die auf Grund ihres energetischen Sanierungsstandes zu den energetisch schlechtesten 25 % des deutschen Gebäudebestandes gehören. Die Sanierung eines WPB wird mit einem Bonus von 5 % gefördert. Dieser Bonus ist mit der EE- oder NH-Klasse kumulierbar.
Nähere Informationen, wie die Förderung der "Worst Performing Buildings" ausgestaltet wird, werden rechtzeitig im KfW-Infoblatt "Bundesförderung für effiziente Gebäude - Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen" bereitgestellt.

KfW-Programm 261 Wohngebäude - Kredit

KfW-Programme 461 Wohngebäude - Zuschuss (nur noch BAFA)

Die Zuschussvariante bei der KfW für die systemischen Maßnahmen wurde eingestellt.
Einzelmaßnahmen, wie der Austausch von Fenstern oder der Heizung fallen nicht unter das Programm 461. Zuschüsse hierfür erhalten Sie vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

KfW-Programme 461 Wohngebäude - Zuschuss (nur noch BAFA)

Zusätzliches Energieeffizienzprogramm 270 der KfW Erneuerbare Energien - Standard

Förderkredit für Wärme und Strom, z.B. zur Installation von Photovoltaikanlagen, Kraft-Wärme-Kopplung (Blockheizkraftwerke) und Batteriespeicher. Es ist das einzige Programm, das auch eine 20-jährige Zinsbindung bietet.
Hinweis: Das Programm 270 ist über Interhyp leider nicht verfügbar. Privatpersonen können für die Installation von solarthermischen Anlagen und Wärmepumpen für Wohngebäude alternativ auch das Programm 261 in Anspruch nehmen.

Zusätzliches Energieeffizienzprogramm 270 der KfW Erneuerbare Energien - Standard

KfW-Programm 458 - Heizungsförderung für Privatpersonen

Mit dem Programm 458 fördert die KfW Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutzten Einfamilienhäusern für den Austausch einer bestehenden Heizung, die mit fossilen Brennstoffen betrieben wird (beispielsweise Gas-, Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung), gegen eine neue Heizung basierend auf erneuerbaren Energien. Gefördert wird der Einbau von effizienten Heizungsanlagen sowie Heizungsunterstützungen sowie der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.

Die Förderung erfolgt in folgender Staffelung:
  • ab sofort sind Privatpersonen antragsberechtigt, die Eigentümerinnen und Eigentümer eines bestehenden und selbstbewohnten Einfamilienhauses in Deutschland sind
  • voraussichtlich ab Mai 2024 sind Privatpersonen antragsberechtigt, die Eigentümerinnen und Eigentümer von bestehenden Mehrfamilienhäusern in Deutschland sind sowie Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), sofern eine Maßnahme am Gemeinschaftseigentum umgesetzt wird
  • voraussichtlich ab August 2024 sind Privatpersonen antragsberechtigt, die Eigentümerinnen oder Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern sowie von selbstbewohnten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften in Deutschland sind, sofern eine Maßnahme an diesem Sondereigentum umgesetzt wird

Wie wird gefördert?
Sie erhalten die Förderung in Form eines Investitionszuschusses, der Ihnen nach Umsetzung des Vorhabens auf ihr Konto ausgezahlt wird. Dabei setzt der Zuschuss sich zusammen aus einer Grundförderung in Höhe von 30 % und den hier aufgeführten, kumulierbaren Boni:
  • Klima-Geschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 %, wenn der Austausch einer funktionstüchtigen Heizung bis 2028 erfolgt
  • Einkommensbonus in Höhe von 30 %, wenn Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen unter 40.000 Euro pro Jahr liegt
  • ein Effizienzbonus von 5 %, wenn Sie eine Wärmepumpe installieren, die als Wärmequelle Wasser, das Erdreich oder Abwasser nutzt oder mit einem natürlichen Kältemittel betrieben wird
Zusammengenommen können Grundförderung und Boni maximal 70 % der förderfähigen Kosten betragen.

Gut zu wissen:
Als Bemessungsgrundlage für den Zuschuss sind maximal 30.000 Euro angesetzt - auch wenn Ihr Heizungstausch teurer wird. Somit können Sie einen Zuschuss von maximal 21.000 Euro erhalten.

BEG Heizungsförderung für Privatpersonen (458)

Förderung von altersgerechtem Umbau und zur Erhöhung des Einbruchschutzes

KfW-Programm 159 Altersgerecht Umbauen - Kredit

Zur Reduzierung von Barrieren und Erhöhung des Einbruchschutzes. Kreditbetrag bis zu 50.000 Euro - unabhängig von Ihrem Alter. Auch für den Kauf von entsprechend umgebautem Wohnraum.

KfW-Programm 455-B Barrierereduzierung - Investitionszuschuss

Alternative zu KfW 159. Maximal 25.000 Euro für Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren und der Verbesserung des Wohnkomforts - unabhängig von Ihrem Alter. Das Programm 455-B können Sie direkt über das KfW-Zuschussportal beantragen.
Hinweis: Der Antrag kann nur gestellt werden, sofern Sie noch keine Liefer- und Leistungsverträge abgeschlossen haben.

Welche KfW-Förderungen sind kombinierbar?

Grundsätzlich sind sehr viele KfW-Programme kombinierbar. Wer zum Beispiel ein neues KfW-Effizienzhaus baut, kann einen Kredit im Programm 261 beantragen. Hier besteht zusätzlich die Möglichkeit, mit KfW 270 "Erneuerbare Energien - Standard" einen weiteren Kredit zur Installation einer Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher zu beantragen. Auch kann die Inanspruchnahme des Wohneigentumsprogramms (KfW 124) in Erwägung gezogen werden. Um das ganze Förderpotenzial auszuschöpfen, ist eine gründliche Beratung sinnvoll, zum Beispiel durch einen Interhyp-Experten, der Sie auch bei Antragstellung unterstützt.

Vor- und Nachteile der KfW-Förderung

Für Bauherren, Käufer und Sanierer haben die KfW-Programme viele Vorzüge. Mehrere Programme lassen sich kombinieren. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass die KfW-Darlehen sich mit dem zweiten Rang im Grundbuch zufriedengeben. Das ist wichtig im Hinblick auf das in der Regel zusätzlich nötige Hypothekendarlehen, das im ersten Rang eingetragen werden muss. Ebenfalls gut für den Kreditnehmer: Ist der Zinssatz am Tag des Antragseingangs niedriger als am Tag der Zusage, erhalten Sie die Konditionen des Tages des Antragseingangs. Liegen die Zinsen am Tag der Zusage unter den Konditionen des Antragstages, gelten für Sie die Konditionen des Zusagetages. Erheblich profitieren Kreditnehmer von den Zuschüssen. Hier winken bis zu mehreren zehntausende Euro Entlastung.

Bitte beachten Sie

Äußerst wichtig ist der Zeitpunkt der Antragstellung. Planungs- und Beratungsleistungen, zum Beispiel durch einen Architekten oder Energieberater, dürfen laut Bundeswirtschaftsministerium "ausdrücklich vor Antragstellung erfolgen". Die KfW-Bank verweist zusätzlich darauf, dass Verträge mit Bau- und Handwerksunternehmen unter bestimmten Voraussetzungen auch schon vor der Antragstellung abgeschlossen werden können. In jedem Fall gilt: Mit den eigentlichen Baumaßnahmen vor Ort darf erst nach Stellung des Förderantrags begonnen werden. Auch notarielle Kaufverträge dürfen erst dann abgeschlossen werden.
Äußerst wichtig ist der Zeitpunkt der Antragstellung. Planungs- und Beratungsleistungen, zum Beispiel durch einen Architekten oder Energieberater, dürfen laut Bundeswirtschaftsministerium "ausdrücklich vor Antragstellung erfolgen". Die KfW-Bank verweist zusätzlich darauf, dass Verträge mit Bau- und Handwerksunternehmen unter bestimmten Voraussetzungen auch schon vor der Antragstellung abgeschlossen werden können. In jedem Fall gilt: Mit den eigentlichen Baumaßnahmen vor Ort darf erst nach Stellung des Förderantrags begonnen werden. Auch notarielle Kaufverträge dürfen erst dann abgeschlossen werden.

Allerdings sind mit der KfW-Förderung auch ein paar Nachteile verbunden. Die Zinsen der KfW-Darlehen sind günstig, aber manchmal trotzdem höher als die Zinsen für ein konventionelles Darlehen. Das kann jedoch wettgemacht werden, wenn sich aus der erreichten Energieeffizienz der Immobilie Anspruch auf die lukrativen Tilgungszuschüsse ergeben.
Aufpassen müssen Interessenten bei der Unterscheidung Laufzeit und Zinsbindung. Einzelne KfW-Programme bieten bis zu 30 Jahren Laufzeit, die maximale Zinsbindung beläuft sich jedoch auf maximal zehn Jahre (Ausnahme Programm 270 Erneuerbare Energien). Dann muss das Darlehen, sofern es bis dahin nicht abbezahlt ist, zu den dann gültigen Zinsen weiterfinanziert werden. Bei konventionellen Darlehen schließen Kreditnehmer das Darlehen häufig für 15 oder mehr Jahre ab, um sich das gegenwärtig sehr günstige Zinsniveau möglichst langfristig zu sichern.

KfW-Darlehen: Vor- und Nachteile im Überblick

Kombinierbarkeit von mehreren Programmen, zum Beispiel 261, 124 und 270.
Lukrative Zuschüsse von bis zu mehreren zehntausend Euro.
Evtl. Zinsrabatte auf den KfW-Zins durch verschiedene Kreditinstitute.
Eintragung im zweiten Rang im Grundbuch. Dadurch bleibt der erste Rang für das konventionelle Hypothekendarlehen erhalten.
Das Darlehen wird immer zum günstigeren Zinssatz abgeschlossen, egal ob der Zinssatz am Tag des Antragseingangs niedriger war oder am Tag der Zusage.
Konventionelle Darlehen haben manchmal günstigere Zinskonditionen als KfW-Darlehen. Durch eventuelle Zuschüsse werden die Konditionen aber deutlich günstiger.
Maximal nur zehnjährige Zinsbindung möglich, auch bei 30-jährigen Laufzeiten. Ausnahme: KfW 270 (Erneuerbare Energien) mit max. 20 Jahren Zinsbindung.
Eingeschränkte Finanzierbarkeit und Vermittelbarkeit von einigen KfW-Programmen, z.B. 270 (Erneuerbare Energien).

Wie beantrage ich eine KfW-Förderung?

Fördermöglichkeiten prüfen

Beratung anfragen
Die KfW vergibt die Darlehen nicht direkt, sondern über durchleitende Kreditinstitute. Diese Institute arbeiten mit Interhyp zusammen. Das bedeutet: Sie können ein KfW-Darlehen ohne Zusatzaufwand problemlos bei Interhyp beantragen. Wenn Sie ein KfW-Darlehen in Ihre Baufinanzierung einbauen möchten, genügt ein Hinweis in Ihrer Finanzierungsanfrage bzw. im Gespräch mit Ihrem Finanzierungsberater. Zuschüsse können direkt bei der KfW beantragt werden.

Ganz wichtig: Anträge an die KfW müssen immer vor Beginn von Baumaßnahmen oder Abschluss eines Kaufvertrags eingereicht werden. Sobald die Zusage für die Förderung vorliegt, kann der Bau der Immobilie beginnen bzw. die neue zu sanierende oder bereits sanierte Immobilie gekauft werden.

Checkliste KfW-Förderung beantragen

  • Gegebenenfalls Energiefachmann beauftragen, der die Energieeffizienz der geplanten Immobilie bestätigt.
  • Finanzierungspartner mit guten KfW-Kenntnissen aufsuchen und beraten lassen.
  • Eventuell Programme kombinieren.
  • Anträge für Kredite und/oder Zuschüsse stellen.
  • Nach Zusage Kauf oder Baumaßnahmen vollziehen.
  • Gegebenenfalls nach Abschluss der Bauarbeiten stellt der Experte für Energieeffizienz die "Bestätigung nach Durchführung" aus. Diese ist beim Finanzierungspartner einzureichen. Nach einer Prüfung durch die KfW wird der Tilgungszuschuss gutgeschrieben.

Welche Förderungen gibt es noch außer den KfW-Programmen?

Interessenten sollten außer der KfW-Förderung auch die Zuschüsse des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beachten. Auch bieten die Bundesländer spezielle Förderprogramme an, die Familien beim Erwerb von Eigentum unterstützen oder Energieeffizienz besonders belohnen. Die Länderprogramme sind in vielen Fällen an Einkommensgrenzen gebunden.

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