Wie funktioniert die KfW-Förderung?
Die KfW ist die größte nationale Förderbank der Welt und die drittgrößte Bank in Deutschland. Alle, die eine Immobilie bauen, kaufen oder umbauen können von einem günstigen Kredit oder Zuschuss der KfW profitieren. Die KfW unterstützt mit den KfW-Darlehen den Erwerb oder die Sanierung einer Immobilie. Vor allem aber energieeffizient gebaute Immobilien und die Sanierung von Bestandsimmobilien zum Effizienzhaus sowie der altersgerechte Umbau oder erneuerbare Energien wie Photovoltaik werden gefördert. Die KfW-Förderprogramme beinhalten Förderdarlehen und/oder Zuschüsse für Bau- und Sanierungsmaßnahmen rund um die Immobilie, die sich in vielen Fällen sogar miteinander kombinieren lassen. Die Darlehen werden nicht direkt von der KfW vergeben, sondern über Darlehensgeber.
Sie können ein
KfW-Darlehen auch ganz problemlos und ohne Zusatzaufwand bei Interhyp beantragen. Wir klären gerne im Beratungsgespräch, welche KfW-Darlehen für Ihre Baufinanzierung empfehlenswert sind. Im Anschluss daran erhalten Sie die Bestätigung des Gesprächs, das für die Antragstellung bei der KfW-Bank eventuell erforderlich ist. Sie sind die ideale Ergänzung zu Ihrem Bankkredit. Ergänzt werden kann die KfW-Förderung durch Zuschüsse des
Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Finden Sie die passende KfW-Förderung
Welche KfW-Darlehen für Sie in Frage kommen könnten, sollten Sie im Gespräch mit einer Interhyp-Beraterin oder einem Berater klären. Sie erklären Ihnen, wie die einzelnen Programme funktionieren und sich gegebenenfalls kombinieren lassen.
Förderung von Wohneigentum
KfW-Programm 124 Wohneigentumsprogramm – Kredit
Mit dem Wohneigentumsprogramm unterstützt die KfW alle, die Immobilien kaufen oder bauen und selbst darin wohnen wollen, mit bis zu 100.000 Euro Kredit pro Vorhaben.
Beim Neubau fördert die KfW:
- Kosten des Baugrundstücks, vorausgesetzt Sie haben es höchstens 6 Monate vor Antragseingang bei der KfW erworben
- Baukosten, zum Beispiel Material- und Arbeitskosten
- Baunebenkosten, wie für Architekten, Energie- bzw. Bauberater, Notar- und Maklergebühren sowie Grunderwerbsteuer
- Kosten für Außenanlagen
Beim Kauf werden gefördert:
- Kaufpreis
- Kosten für Instandsetzung, Umbau und Modernisierung
- Nebenkosten, zum Beispiel Notar- und Maklergebühren und Grunderwerbsteuer
Das Programm 124 lässt sich gut mit anderen KfW-Förderprodukten, z.B. KfW 261 oder 159, kombinieren.
KfW-Programm 300 „Wohneigentum für Familien“
Mit dem KfW-Programm 300 „Wohneigentum für Familien“ fördert der Staat den Bau und den Ersterwerb von neu gebauten Wohngebäuden innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme. Die Förderung ist einmalig auf maximal eine Wohneinheit begrenzt und das Wohneigentum muss von den Eigentümern selbstgenutzt werden. Das Geld erhalten Förderberechtigte über einen zinsgünstigen Kredit. Je nach Gebäudestandard und Anzahl der Kinder sind bis zu 240.000 Euro Förderung möglich.
Kredithöchstbeträge für die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude“:
- 1 oder 2 Kinder: maximaler Kreditbetrag 140.000 Euro
- 3 oder 4 Kinder: maximaler Kreditbetrag 165.000 Euro
- ab 5 Kinder: maximaler Kreditbetrag 190.000 Euro
Kredithöchstbeträge für die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“:
- 1 oder 2 Kinder: bis zu 190.000 Euro
- 3 oder 4 Kinder: bis zu 215.000 Euro
- ab 5 Kinder: bis zu 240.000 Euro
Voraussetzungen für die Förderung:
Antragsteller | Immobilie |
maximal zu versteuerndes Haushaltseinkommen der Antragssteller: 60.000 Euro bei einem Kind
- plus 10.000 Euro je weiterem Kind
- es werden nur Kinder unter 18 Jahren berücksichtigt
| Neubau |
Antragssteller oder Kinder dürfen über kein anderes Wohneigentum verfügen | muss ab Einzug für mindestens 5 Jahre selbst genutzt werden |
Antragssteller müssen Eigentümer oder Miteigentümer des selbstgenutzten Wohneigentums werden (Eigentumsanteil mindestens 50 %) | muss mindestens 10 Jahre zweckentsprechend genutzt werden |
dürfen Baukindergeld noch nicht beantragt haben oder bereits Wohneigentum besitzen | muss Anforderungen an ein Effizienzhaus 40 und das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ oder „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Premium“ erfüllen |
| darf nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt werden |
Den Antrag stellen Sie über Ihren Finanzierungspartner.
Förderung von klimafreundlichem Neubau
Die KfW fördert den nachhaltigen und klimafreundlichen Neubau sowie den Ersterwerb innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme von Wohngebäuden mit einem zinsgünstigen Kredit. Hierfür stellt die KfW zwei Programme zur Verfügung:
- Wohngebäude private Nutzung – Programm 297 (Kredit): Den Kredit im Rahmen des Programms 297 können Personen und Wohneigentumsgemeinschaften, die die Immobilie selber bewohnen wollen beantragen. Gefördert werden die Stufen Klimafreundliches Wohngebäude und Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG.
- Wohngebäude Kapitalanleger – Programm 298 (Kredit): Das Programm 298 können Personen, Wohneigentumsgemeinschaften, Einzelunternehmer, freiberuflich Tätige und Unternehmen, die das Wohngebäude nicht selbst bewohnen wollen. Auch hier werden die Stufen Klimafreundliches Wohngebäude und Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG gefördert.
Liegt der Anteil der selbstgenutzten Wohneinheiten bei 50 % oder mehr, werden alle Wohneinheiten über das Programm 297 beantragt. Sie können die Förderung aber auch aufteilen und Ihre selbstgenutzte Wohnung über das Programm 297 fördern lassen. Für die vermieteten Wohneinheiten beantragen Sie separat Mittel aus dem Programm 298.
Was wird gefördert?
Bei der Förderung unterscheidet die KfW zwar nicht zwischen den beiden Programmen selbst, sie macht aber sehr wohl einen Unterschied bei der Qualität der Nachhaltigkeit. Klimafreundliche Gebäude werden mit bis zu 100.000 Euro gefördert. Für ein klimafreundliches Gebäude mit QNG erhalten Sie sogar bis 150.000 Euro Förderung.
Im Rahmen der folgenden Kredithöchstbeträge werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten des Vorhabens finanziert:
Klimafreundliches Wohngebäude Förderung: 100.000 EUR je Wohneinheit | Klimafreundliches Wohngebäude - mit QNG Förderung: 150.000 EUR je Wohneinheit |
- erreicht mindestens Effizienzhaus-Stufe 40
- stößt in seinem Lebenszyklus nur wenig CO2 aus und erfüllt damit die Anforderungen für den Neubau des "QNG PLUS"
- wird nicht auf Basis fossiler Energie oder Biomasse beheizt
| - erreicht mindestens Effizienzhaus-Stufe 40
- erfüllt die Anforderungen zur Nachhaltigkeitszertifizierung nach dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PLUS oder PREMIUM
- erhielt die Nachhaltigkeitszertifizierung
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Förderung von Energieeffizienz – Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fördert Maßnahmen für mehr Energieeffizienz und den Einsatz von erneuerbaren. Die Bundesförderung bietet Antragstellenden zudem viel Flexibilität: Sie können bei allen Maßnahmen selbst entscheiden, ob Sie einen direkten Investitionszuschuss oder einen zinsgünstigen Kredit mit Tilgungszuschuss in Anspruch nehmen möchten.