Energetische Sanierung mit BAFA-Fördermitteln

Energetische Sanierung mit BAFA-Fördermitteln

Die energetische Sanierung Ihrer Bestandsimmobilie ist ein wertvoller Beitrag zum Schutz von Umwelt und Klima – deshalb erhalten Sie dafür unter bestimmten Voraussetzungen attraktive Förderungen durch das BAFA. Von Ihren Sanierungsmaßnahmen profitieren Sie damit gleich doppelt: Zum einen erhöhen Sie die Energieeffizienz sowie den Wert Ihres Zuhauses und sparen teure Energiekosten. Zum anderen reduzieren die BAFA-Zuschüsse Ihre Ausgaben erheblich.

Jan Gerke
von Jan Gerke  in München, aktualisiert 23.07.2024
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Aktuell und auf einen Blick

Was wird durch das BAFA gefördert?

BAFA Know-how

Wichtige Abkürzungen und ihre Bedeutung:
BAFA: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
KfW: Kreditanstalt für Wiederaufbau
BEG: Bundesförderung für effiziente Gebäude
iSFP: individueller Sanierungsfahrplan
EEE: Energieeffizienz-Expertin/-Experte
BEG EM (Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen) zur Verbesserung der Energieeffizienz eines Wohngebäudes.

Welche Maßnahmen sind das?

  • Gebäudehülle und -netze
  • Heizungsoptimierung
  • Anlagentechnik (ohne Heizung)
  • fachliche Planung sowie Baubegleitung

Zuschuss oder Kredit?

Während von der KfW zinsverbilligte Kredite ausgegeben werden, sind über das BAFA Zuschüsse erhältlich, die nicht zurückgezahlt werden müssen.

Was ist mit dem Heizungstausch?

Seit dem 1. Januar 2024 erfolgen Fördermaßnahmen zum Heizungstausch nicht mehr über das BAFA, sondern über die KfW.
Bundesförderung für effiziente Gebäude

Was ist eine BAFA-Förderung?

Das BAFA ist das deutsche Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Es setzt die Förderung der BEG EM, der Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen, um. Damit erhalten Sie finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen für energetische Sanierungsmaßnahmen:
  • an der Gebäudehülle
  • am Gebäudenetz
  • an der Anlagentechnik
  • sowie bei Optimierungen der Heizung.
Außerdem für die Planung und Beratung durch Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten.

Unterschied: BAFA und KfW

BAFAKfW
  • vergibt Förderungen durch Zuschüsse
  • fördert überwiegend Einzelmaßnahmen
  • unterstützt mit zinsgünstigen Krediten
  • fördert überwiegend umfassende Gesamtprojekte
  • seit 1.1.2024 Förderung Heizungstausch

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Darauf kommt’s bei der BAFA-Förderung an

  • BEG EM (Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen): Gefördert werden Einzelmaßnahmen, die das energetische Niveau von Gebäuden verbessern, deren Bauabnahme mindestens fünf Jahre zurückliegt.
  • Beratung, Planung und Baubegleitung durch Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten: Um eine BAFA-Förderung zu erhalten, ist stets – außer bei der Heizungsoptimierung – die Einbindung von Energieeffizienz-Expertinnen oder -Experten erforderlich. Diese analysieren den Ist-Zustand, definieren Maßnahmen, erstellen den technischen Projektnachweis und entwickeln bei Bedarf einen individuellen Sanierungsfahrplan.
  • Korrekte Antragsstellung zur richtigen Zeit: Die Beantragung einer BAFA-Förderung muss nach Abschluss des Leistungsvertrags, aber vor Beginn der Maßnahmen erfolgen. Auch (An-)Zahlungen dürfen keine vor Antragsstellung erfolgen. Den Antrag können nur Sie selbst im BAFA-Förderportal stellen – gegen Vorlage einer Vollmacht können dies auch Ihre Energieeffizienz-Expertinnen oder -Experten für Sie übernehmen.

Vor- und Nachteile einer BAFA-Förderung

BAFA-Fördermittel reduzieren den finanziellen Aufwand für energetische Sanierungsvorhaben.
Die Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden.
Beantragung im BAFA Online-Portal.
Kombination der BAFA-Förderung mit weiteren Förderprogrammen ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Einhaltung von Richtlinien, Vorgaben und Terminen ist erforderlich.
Beantragung muss selbst – oder gegen Vorlage einer Vollmacht durch Energieeffizienz-Expertinnen/-Experten – vorgenommen werden.

Welche Maßnahmen fördert das BAFA?

Das BAFA fördert folgende Einzelmaßnahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG):
Gebäudehülle
  • Dämmung von Fassade, Außenwänden,
    Dachflächen, Geschossdecken, Bodenflächen
  • Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau
    von Fenster, Außentüren und -toren
  • Sommerlicher Wärmeschutz durch außenliegende Sonnenschutzeinrichtungen
  • Grundfördersatz: 15 %
  • iSFP-Bonus: 5%
  • Fachplanung und Baubegleitung: 50 %





Gebäudehülle

Anlagentechnik (außer Heizung)
  • Kontrollierte Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung
  • Einbau einer Lüftungsanlage
  • Installation energieeffizienter Smart-Home-Anwendungen
  • Grundfördersatz: 15 %
  • iSFP-Bonus: 5 %
  • Fachplanung und Baubegleitung: 50 %

Anlagentechnik (außer Heizung)

Gebäudenetz
  • Errichten, Um-/Ausbauen oder Erweitern eines Gebäudenetzes
  • Verbindung mit einem Gebäudenetz
  • Gebäudenetz bezeichnet ein Netz ausschließlich zu Versorgung mit Wärme und Kälte für 2-16 Gebäude oder max. 100 Wohneinheiten
  • Grundfördersatz: 30 %
  • Klimageschwindigkeitsbonus: max. 20 %
  • Einkommensbonus (bei HNE < 40.000€): 30 %
  • Fachplanung und Baubegleitung: 50 %

Gebäudenetz

Heizungsoptimierung: Verbesserung der Anlageneffizienz
  • Hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage
  • Dämmung von Rohrleitungen
  • Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
  • Grundfördersatz: 15 %
  • iSFP-Bonus: 5 %
  • Fachplanung und Baubegleitung: 50 %

Heizungsoptimierung: Verbesserung der Anlageneffizienz

Heizungsoptimierung: Emissionsminderung von Biomasseheizungen
  • Maßnahmen zur Reduzierung der Staubemission von Feuergasanlagen für feste Biomasse
  • Grundfördersatz: 15 %
  • Fachplanung und Baubegleitung: 50 %
  • Pauschaler Zuschlag von 2.500 Euro (Emissionsminderungszuschlag bei Staubemission von max. 2,5 mg/m3)

Heizungsoptimierung: Emissionsminderung von Biomasseheizungen

Hinzu kommt die BAFA-Förderung für Beratung, Fachplanung und Baubegleitung:

Diese umfasst die Vor-Ort-Beratung durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen -Experten. Bei Bedarf inklusive Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) oder eines Beratungsberichts zur Effizienzhaussanierung.

Höchstgrenzen für Förderungen:

  • Höchstgrenze der Förderung je EM: 30.000 Euro (ohne iSFP), 60.000 Euro (mit iSFP)
  • Höchstgrenzen für Anlagen zur Wärmeerzeugung: 30.000 Euro erste Wohneinheit,
je 15.000 Euro für 2.-6. Wohneinheit, je 8.000 Euro ab der 7. Wohneinheit.

Was wird nicht durch das BAFA gefördert?

Die Förderrichtlinien werden immer wieder überarbeitet, wodurch es zu Änderungen kommt. Aktuell wurden aus der BAFA-Förderung ausgenommen:

Förderung Heizungstausch

Die Fördermittel für einen Heizungswechsel liegen seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr beim BAFA. Wenn Sie den Umstieg auf ein modernes, energieeffizientes Heizungssystem planen, können Sie Förderungen bei der KfW im Rahmen des Förderprogramms Wohngebäude KfW 458 beantragen.

Generell werden vom BAFA nicht gefördert:

  • Energetische Sanierungsmaßnahmen, die nicht im Maßnahmenkatalog der BEG EM gelistet sind und/oder die Förderbedingungen nicht erfüllen.
  • Energetische Sanierungsmaßnahmen, für die bereits Anzahlungen geleistet wurden oder deren Umsetzung in Form von Baumaßnahmen bereits begonnen wurde.
  • Maßnahmen an sehr jungen Bestandsimmobilien (Bauabnahme liegt weniger als fünf Jahre zurück).

Notwendig und sinnvoll: die BAFA-Beratung

Um eine BAFA-Förderung zu erhalten, ist fast immer – außer bei der Heizungsoptimierung – die fachliche Expertise einer Energieeffizienz-Expertin oder eines -Experten notwendig.

Wann ist die BAFA-Beratung empfehlenswert?

Zu einem möglichst frühen Zeitpunkt. Wenn Sie erste Ideen für die energetische Sanierung Ihres Zuhauses haben, beziehen Sie am besten direkt Energieeffizienz-Expertinnen oder -Experten in die Planungsphase sowie in die Fördermittelbeantragung mit ein.

Wieviel kostet die BAFA-Beratung und wie wird sie gefördert?

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Die Kosten für Energieberatungen sind nicht vereinheitlicht. Lassen Sie deshalb am besten einen Kostenvoranschlag erstellen. Der BAFA-Zuschuss für förderfähige Beratungskosten beträgt bis zu 80% und ist begrenzt auf maximal 1.300 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern und auf maximal 1.700 Euro für Wohngebäude mit drei und mehr Wohneinheiten.
Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten übernehmen die umfassende Beratung und Analyse für Ihre geplanten energetischen Sanierungsmaßnahmen inklusive der entsprechenden Fachplanung und Baubegleitung:
  • Analyse des aktuellen, energetischen Zustands
  • Erstellung Sanierungskonzept
  • Bei Bedarf Anfertigung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)
  • Kostenkalkulation und Ermittlung aller förderfähigen Kosten
  • Prognose des zukünftigen Energieverbrauchs
  • Planung und Erbringung aller relevanten Nachweise
  • Kompetente Beratung aller Beteiligten (auch der ausführenden Fachfirmen)
  • Aktive Baubegleitung inkl. Dokumentation und Überprüfung des Projektfortschritts
  • Abschließende Finalisierung der Maßnahme durch Begleitung der Übergabe und Bauabnahme, Kontrolle aller Rechnungen und Anfertigung der Nachweise

Mit dem individuellen Sanierungsfahrplan durchstarten und Ziele erreichen

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) unterstützt Sie dabei, Ihr Zuhause Schritt für Schritt zu modernisieren und energetisch zu optimieren. Dabei betrachtet der iSFP zuerst den Ist-Zustand Ihres Zuhauses und zeigt dann die notwendigen Maßnahmen in der optimalen Reihenfolge an, um das Ziel der gewünschten Energieeffizienzklasse zu erreichen.
Sanierungsfahrplan
Die Definition der Schritte und Maßnahmen umfasst auch eine Kostenschätzung. So wird die energetische Sanierung für Sie nicht nur optimal planbar, sondern auch besser kalkulierbar.
Die Erstellung eines iSFPs durch Energieeffizienz-Expertinnen oder -Experten empfiehlt sich, sobald Sie mehr als eine Sanierungsmaßnahme planen. Außerdem für die Planung einer umfassenden Sanierung, um ein bundesgefördertes Effizienzhausniveau zu erreichen.

Lohnenswert

Bei Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik sowie bei Heizungsoptimierungen (Verbesserung der Anlageneffizienz) zahlt das BAFA einen Bonus in Höhe von 5%, wenn sie im Rahmen eines iSFP durchgeführt werden. Zudem erhöht ein iSFP die förderfähigen Kosten auf 60.000 Euro. Ohne iSFP sind es lediglich 30.000 Euro.

Beantragung einer BAFA-Förderung

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Mit dem Sanierungsrechner
Bereiten Sie sich auf die Antragstellung im Onlineportal des BAFA gut vor – inklusive aller nötigen Unterlagen. Die Beratung einer Energieeffizienz-Expertin oder eines -Experten ist auch hier empfehlenswert. Zudem können Sie mit einer Vollmacht die Antragstellung der Expertin oder dem Experten übertragen.
Weitere Informationen zum exakten Ablauf bietet die Website des BAFA. Für einen ersten Überblick finden Sie hier die wichtigsten Schritte:
1. Einbindung von Energieeffizienz-Expertinnen oder -Experten: Dies ist bei den meisten Maßnahmen (außer Heizungsoptimierung) erforderlich.
2. Entscheidung für die Maßnahme: Lassen Sie sich durch Energieeffizienz-Expertinnen oder -Experten beraten und fordern Sie erste Angebote an, um die Leistbarkeit des Vorhabens zu prüfen.
3. Lieferungs- oder Leistungsvertrag: Mit der Antragsstellung muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung vorliegen.

Achtung Reihenfolge beachten:

Zuerst der BAFA-Förderantrag, dann Start der Maßnahme(n). Auch Anzahlungen dürfen erst nach Antragsstellung geleistet werden.
4. Antragstellung im BAFA-Onlineportal: Nach dem Ausfüllen des Antrags erhalten Sie einen persönlichen Link für Ihre Anmeldung im BAFA-Förderportal.
5. Erhalt der Zusage: Nachdem die Fördervoraussetzungen durch das BAFA geprüft wurden, erhalten Sie Ihren Zuwendungsbescheid.
6. Start der Sanierungsmaßnahme: Beauftragen Sie jetzt die Fachfirma mit der Umsetzung.
7. Einreichung der Nachweise nach Abschluss: Nach Fertigstellung laden Sie die entsprechenden Belege und Nachweise im Förderportal hoch.
8. Auszahlung des Zuschusses: Das BAFA sendet Ihnen den Festsetzungsbescheid zu und zahlt anschließend den Zuschuss an Sie aus.

Wichtige Unterlagen und Dokumente

Bei Antragstellung:
  • technische Projektbeschreibung (TPB)
  • individueller Sanierungsfahrplan (iSFP), falls vorhanden
  • ausgefülltes Online-Antragsformular
Später:
  • technischer Projektnachweis (TPN)
  • ausgefüllter Online-Verwendungsnachweis

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