Energetische Sanierung mit BAFA-Fördermitteln
Die energetische Sanierung Ihrer Bestandsimmobilie ist ein wertvoller Beitrag zum Schutz von Umwelt und Klima – deshalb erhalten Sie dafür unter bestimmten Voraussetzungen attraktive Förderungen durch das BAFA. Von Ihren Sanierungsmaßnahmen profitieren Sie damit gleich doppelt: Zum einen erhöhen Sie die Energieeffizienz sowie den Wert Ihres Zuhauses und sparen teure Energiekosten. Zum anderen reduzieren die BAFA-Zuschüsse Ihre Ausgaben erheblich.
Aktuell und auf einen Blick
Was wird durch das BAFA gefördert?
BAFA Know-how
Wichtige Abkürzungen und ihre Bedeutung:
BAFA: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
KfW: Kreditanstalt für Wiederaufbau
BEG: Bundesförderung für effiziente Gebäude
iSFP: individueller Sanierungsfahrplan
EEE: Energieeffizienz-Expertin/-Experte
KfW: Kreditanstalt für Wiederaufbau
BEG: Bundesförderung für effiziente Gebäude
iSFP: individueller Sanierungsfahrplan
EEE: Energieeffizienz-Expertin/-Experte
Welche Maßnahmen sind das?
- Gebäudehülle und -netze
- Heizungsoptimierung
- Anlagentechnik (ohne Heizung)
- fachliche Planung sowie Baubegleitung
Zuschuss oder Kredit?
Während von der KfW zinsverbilligte Kredite ausgegeben werden, sind über das BAFA Zuschüsse erhältlich, die nicht zurückgezahlt werden müssen.
Was ist mit dem Heizungstausch?
Seit dem 1. Januar 2024 erfolgen Fördermaßnahmen zum Heizungstausch nicht mehr über das BAFA, sondern über die KfW.
Was ist eine BAFA-Förderung?
Das BAFA ist das deutsche Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Es setzt die Förderung der BEG EM, der Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen, um. Damit erhalten Sie finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen für energetische Sanierungsmaßnahmen:
- an der Gebäudehülle
- am Gebäudenetz
- an der Anlagentechnik
- sowie bei Optimierungen der Heizung.
Außerdem für die Planung und Beratung durch Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten.
Unterschied: BAFA und KfW
BAFA | KfW |
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Energieeffizienz-Expertin oder -Experte gesucht?
Darauf kommt’s bei der BAFA-Förderung an
- BEG EM (Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen): Gefördert werden Einzelmaßnahmen, die das energetische Niveau von Gebäuden verbessern, deren Bauabnahme mindestens fünf Jahre zurückliegt.
- Beratung, Planung und Baubegleitung durch Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten: Um eine BAFA-Förderung zu erhalten, ist stets – außer bei der Heizungsoptimierung – die Einbindung von Energieeffizienz-Expertinnen oder -Experten erforderlich. Diese analysieren den Ist-Zustand, definieren Maßnahmen, erstellen den technischen Projektnachweis und entwickeln bei Bedarf einen individuellen Sanierungsfahrplan.
- Korrekte Antragsstellung zur richtigen Zeit: Die Beantragung einer BAFA-Förderung muss nach Abschluss des Leistungsvertrags, aber vor Beginn der Maßnahmen erfolgen. Auch (An-)Zahlungen dürfen keine vor Antragsstellung erfolgen. Den Antrag können nur Sie selbst im BAFA-Förderportal stellen – gegen Vorlage einer Vollmacht können dies auch Ihre Energieeffizienz-Expertinnen oder -Experten für Sie übernehmen.
Vor- und Nachteile einer BAFA-Förderung
BAFA-Fördermittel reduzieren den finanziellen Aufwand für energetische Sanierungsvorhaben.
Die Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden.
Beantragung im BAFA Online-Portal.
Kombination der BAFA-Förderung mit weiteren Förderprogrammen ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Einhaltung von Richtlinien, Vorgaben und Terminen ist erforderlich.
Beantragung muss selbst – oder gegen Vorlage einer Vollmacht durch Energieeffizienz-Expertinnen/-Experten – vorgenommen werden.
Welche Maßnahmen fördert das BAFA?
Das BAFA fördert folgende Einzelmaßnahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG):
Gebäudehülle
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Gebäudehülle
Anlagentechnik (außer Heizung)
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Anlagentechnik (außer Heizung)
Gebäudenetz
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Gebäudenetz
Heizungsoptimierung: Verbesserung der Anlageneffizienz
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Heizungsoptimierung: Verbesserung der Anlageneffizienz
Heizungsoptimierung: Emissionsminderung von Biomasseheizungen
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Heizungsoptimierung: Emissionsminderung von Biomasseheizungen
Die Kosten für Energieberatungen sind nicht vereinheitlicht. Lassen Sie deshalb am besten einen Kostenvoranschlag erstellen. Der BAFA-Zuschuss für förderfähige Beratungskosten beträgt bis zu 50 % und ist begrenzt auf maximal 650 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern und auf maximal 850 Euro für Wohngebäude mit drei und mehr Wohneinheiten.
Diese umfasst die Vor-Ort-Beratung durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen -Experten. Bei Bedarf inklusive Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) oder eines Beratungsberichts zur Effizienzhaussanierung.
Höchstgrenzen für Förderungen:
- Höchstgrenze der Förderung je EM: 30.000 Euro (ohne iSFP), 60.000 Euro (mit iSFP)
- Höchstgrenzen für Anlagen zur Wärmeerzeugung: 30.000 Euro erste Wohneinheit,
je 15.000 Euro für 2.-6. Wohneinheit, je 8.000 Euro ab der 7. Wohneinheit.
Was wird nicht durch das BAFA gefördert?
Die Förderrichtlinien werden immer wieder überarbeitet, wodurch es zu Änderungen kommt. Aktuell wurden aus der BAFA-Förderung ausgenommen:
Förderung Heizungstausch
Die Fördermittel für einen Heizungswechsel liegen seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr beim BAFA. Wenn Sie den Umstieg auf ein modernes, energieeffizientes Heizungssystem planen, können Sie Förderungen bei der KfW im Rahmen des Förderprogramms Wohngebäude KfW 458 beantragen.
Generell werden vom BAFA nicht gefördert:
- Energetische Sanierungsmaßnahmen, die nicht im Maßnahmenkatalog der BEG EM gelistet sind und/oder die Förderbedingungen nicht erfüllen.
- Energetische Sanierungsmaßnahmen, für die bereits Anzahlungen geleistet wurden oder deren Umsetzung in Form von Baumaßnahmen bereits begonnen wurde.
- Maßnahmen an sehr jungen Bestandsimmobilien (Bauabnahme liegt weniger als fünf Jahre zurück).
Notwendig und sinnvoll: die BAFA-Beratung
Um eine BAFA-Förderung zu erhalten, ist fast immer – außer bei der Heizungsoptimierung – die fachliche Expertise einer Energieeffizienz-Expertin oder eines -Experten notwendig.
Wann ist die BAFA-Beratung empfehlenswert?
Zu einem möglichst frühen Zeitpunkt. Wenn Sie erste Ideen für die energetische Sanierung Ihres Zuhauses haben, beziehen Sie am besten direkt Energieeffizienz-Expertinnen oder -Experten in die Planungsphase sowie in die Fördermittelbeantragung mit ein.
Wieviel kostet die BAFA-Beratung und wie wird sie gefördert?
Die Top-Empfehlung für Ihre BAFA-Beratung: Unser Kooperationspartner Fuchs & Eule
Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten übernehmen die umfassende Beratung und Analyse für Ihre geplanten energetischen Sanierungsmaßnahmen inklusive der entsprechenden Fachplanung und Baubegleitung:
- Analyse des aktuellen, energetischen Zustands
- Erstellung Sanierungskonzept
- Bei Bedarf Anfertigung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)
- Kostenkalkulation und Ermittlung aller förderfähigen Kosten
- Prognose des zukünftigen Energieverbrauchs
- Planung und Erbringung aller relevanten Nachweise
- Kompetente Beratung aller Beteiligten (auch der ausführenden Fachfirmen)
- Aktive Baubegleitung inkl. Dokumentation und Überprüfung des Projektfortschritts
- Abschließende Finalisierung der Maßnahme durch Begleitung der Übergabe und Bauabnahme, Kontrolle aller Rechnungen und Anfertigung der Nachweise
Mit dem individuellen Sanierungsfahrplan durchstarten und Ziele erreichen
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) unterstützt Sie dabei, Ihr Zuhause Schritt für Schritt zu modernisieren und energetisch zu optimieren. Dabei betrachtet der iSFP zuerst den Ist-Zustand Ihres Zuhauses und zeigt dann die notwendigen Maßnahmen in der optimalen Reihenfolge an, um das Ziel der gewünschten Energieeffizienzklasse zu erreichen.
Die Definition der Schritte und Maßnahmen umfasst auch eine Kostenschätzung. So wird die energetische Sanierung für Sie nicht nur optimal planbar, sondern auch besser kalkulierbar.
Die Erstellung eines iSFPs durch Energieeffizienz-Expertinnen oder -Experten empfiehlt sich, sobald Sie mehr als eine Sanierungsmaßnahme planen. Außerdem für die Planung einer umfassenden Sanierung, um ein bundesgefördertes Effizienzhausniveau zu erreichen.
Lohnenswert
Bei Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik sowie bei Heizungsoptimierungen (Verbesserung der Anlageneffizienz) zahlt das BAFA einen Bonus in Höhe von 5%, wenn sie im Rahmen eines iSFP durchgeführt werden. Zudem erhöht ein iSFP die förderfähigen Kosten auf 60.000 Euro. Ohne iSFP sind es lediglich 30.000 Euro.
Beantragung einer BAFA-Förderung
Energiesparpotenziale erkennen und nutzen?
Weitere Informationen zum exakten Ablauf bietet die Website des BAFA. Für einen ersten Überblick finden Sie hier die wichtigsten Schritte:
1. Einbindung von Energieeffizienz-Expertinnen oder -Experten: Dies ist bei den meisten Maßnahmen (außer Heizungsoptimierung) erforderlich.
2. Entscheidung für die Maßnahme: Lassen Sie sich durch Energieeffizienz-Expertinnen oder -Experten beraten und fordern Sie erste Angebote an, um die Leistbarkeit des Vorhabens zu prüfen.
3. Lieferungs- oder Leistungsvertrag: Mit der Antragsstellung muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung vorliegen.
2. Entscheidung für die Maßnahme: Lassen Sie sich durch Energieeffizienz-Expertinnen oder -Experten beraten und fordern Sie erste Angebote an, um die Leistbarkeit des Vorhabens zu prüfen.
3. Lieferungs- oder Leistungsvertrag: Mit der Antragsstellung muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung vorliegen.
Achtung Reihenfolge beachten:
Zuerst der BAFA-Förderantrag, dann Start der Maßnahme(n). Auch Anzahlungen dürfen erst nach Antragsstellung geleistet werden.
4. Antragstellung im BAFA-Onlineportal: Nach dem Ausfüllen des Antrags erhalten Sie einen persönlichen Link für Ihre Anmeldung im BAFA-Förderportal.
5. Erhalt der Zusage: Nachdem die Fördervoraussetzungen durch das BAFA geprüft wurden, erhalten Sie Ihren Zuwendungsbescheid.
6. Start der Sanierungsmaßnahme: Beauftragen Sie jetzt die Fachfirma mit der Umsetzung.
7. Einreichung der Nachweise nach Abschluss: Nach Fertigstellung laden Sie die entsprechenden Belege und Nachweise im Förderportal hoch.
8. Auszahlung des Zuschusses: Das BAFA sendet Ihnen den Festsetzungsbescheid zu und zahlt anschließend den Zuschuss an Sie aus.
5. Erhalt der Zusage: Nachdem die Fördervoraussetzungen durch das BAFA geprüft wurden, erhalten Sie Ihren Zuwendungsbescheid.
6. Start der Sanierungsmaßnahme: Beauftragen Sie jetzt die Fachfirma mit der Umsetzung.
7. Einreichung der Nachweise nach Abschluss: Nach Fertigstellung laden Sie die entsprechenden Belege und Nachweise im Förderportal hoch.
8. Auszahlung des Zuschusses: Das BAFA sendet Ihnen den Festsetzungsbescheid zu und zahlt anschließend den Zuschuss an Sie aus.
Wichtige Unterlagen und Dokumente
Bei Antragstellung:
- technische Projektbeschreibung (TPB)
- individueller Sanierungsfahrplan (iSFP), falls vorhanden
- ausgefülltes Online-Antragsformular
Später:
- technischer Projektnachweis (TPN)
- ausgefüllter Online-Verwendungsnachweis
Sanierungsbedarf und -kosten einschätzen
Planen Sie nötige Sanierungsmaßnahmen und erhalten Sie einen groben Kostenüberblick inklusive einer ersten Information zur Effizienzklasse Ihrer Immobilie.
Zum SanierungsrechnerAktuellen und zukünftigen Immobilienwert ermitteln
Mit unserem Tool ermitteln Sie schnell und einfach den Immobilienwert. Vergleichen Sie, wie der Wert steigen könnte, wenn Sie Sanieren würden.
Zur ImmobilienbewertungSanierungsvorhaben optimal finanzieren
Wir beantworten Ihre Finanzierungsfragen zu Ihrem Vorhaben und finden eine individuelle Lösung, die optimal auf Ihre aktuelle Situation zugeschnitten ist.
Beratungstermin vereinbarenHinweis
Die Inhalte dieser Seite dienen lediglich der ersten Orientierung und Information. Wir übernehmen keine Garantie oder Haftung auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Dazu verweisen wir ausdrücklich auf die Beratung durch Sachverständige.