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Lexikon mit Fachbegriffen zu Baufinanzierung und Immobilien

Unbedenklichkeitsbescheinigung

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine amtliche Bestätigung des Finanzamts, dass der Eintragung der Käuferin oder des Käufers als neue Eigentümerin oder neuer Eigentümer keine steuerlichen Bedenken entgegenstehen. Das Dokument wird vom Notariat benötigt, um die Eigentumsumschreibung beim Grundbuch zu beantragen. Die Bescheinigung wird erst ausgestellt, wenn die Grunderwerbsteuer vollständig beglichen wurde.