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Der Blitzableiter: Ein Muss, Kann oder Soll?

Im Juni 1752 erfand Benjamin Franklin den Blitzableiter. Wie sinnvoll ist die Installation 265 Jahre später und ist sie gesetzlich vorgeschrieben? Das Wichtigste auf einen Blick.

Publiziert am 19.06.2017
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Im Juni 1752 erfand Benjamin Franklin den Blitzableiter. Wie sinnvoll ist die Installation 265 Jahre später und ist sie gesetzlich vorgeschrieben? Das Wichtigste auf einen Blick.

Mit einem Blitzableiter lassen sich Schäden vermeiden, weshalb Experten zur Installation raten.

Mit einem Blitzableiter lassen sich Schäden vermeiden, weshalb Experten zur Installation raten.

(München, 19.06.2017) Mit einem Drachen-Experiment bewies Benjamin Franklin vor 265 Jahren seine Hypothese über den Blitz. Die vom Drachen aufgenommene elektrische Ladung einer Gewitterwolke ließ er über die Halteschnur nach unten ableiten und an einem metallenen Schlüssel sammeln. Daraus folgerte er, dass man Blitze von Gebäuden ableiten könnte, wenn man auf oder neben ihnen Eisenstangen errichten und diese mit dem Erdboden verbinden würde. Obwohl Franklin seine Forscherkollegen vor möglichen Gefahren warnte, führte deren Sorglosigkeit bei einem Gewitterversuch schließlich zu einem Todesfall: Der Blitz schlug bei einem Experiment zwar in eine Metallstange, entlud sich jedoch über den Petersburger Physikprofessor Georg Wilhelm Richmann.

Was kann ein Blitzeinschlag anrichten?

Häufig wird bei einem Gewitter geraten, in ein Gebäude zu gehen. Doch selbst ein Haus ist nicht einhundertprozentig sicher: Dachstühle können beschädigt oder binnen Sekunden in Brand gesetzt werden. Oft entstehen durch einen Blitzschlag Überspannungsschäden an der elektrischen Installation, wodurch zum Teil auch Elektrogeräte beschädigt werden. Daher sollten bei Unwettern grundsätzlich alle elektro­nischen Geräte vom Strom getrennt werden. Durch einen Blitzein­schlag und der daraus resultierenden Überspannung können beispielsweise Funken aus der Steckdose austreten. Mit einem Blitzableiter lassen sich solche Schäden und somit auch lebensgefährliche Situationen verhindern. Deshalb empfiehlt unter anderem der Zentralverband des deutschen Dachdeckerhandwerks die Installation eines Blitzableiters.

Ist die Installation gesetzlich vorgeschrieben?

Die Blitzstatistik von Siemens zeigt, dass in Deutschland am häufigsten im Mittleren Erzgebirgskreis, im Erzgebirge und den Landkreisen Annaberg, Dippoliswalde und Freiberg der Blitz einschlägt. Zudem seien außerdem Metropolen gefährdet, da in Gegenden mit vielen Gebäuden und großer Hitzesammlung heftigere Gewitter herrschen als über freiem Land. Dennoch sind Blitzableiter in Deutschland für Wohn­hausbewohner und –besitzer – keine Pflicht. Anders ist das bei öffentlichen Gebäuden mit einer Höhe über 20 Meter. Trotzdem kann sich die Installation lohnen.

Was muss man bei der Installation beachten?

Blitze suchen sich immer den kürzesten Weg – in einem Haus schlägt er also stets an der höchsten Stelle ein. Daher sollte der Blitzableiter weiter nach oben ragen als der höchste Punkt des Dachs. In der Regel orientiert man sich hierbei am Schornstein des Hauses. Wie viel der Einbau kostet, variiert je nach Art und Umfang der Anlage. Insgesamt sollte man etwa 3.200 Euro für die Installation an einem Einfamilienhaus einplanen – das ergab eine Auswertung eigener Daten des Handwerkerportals MyHammer.


Redaktion: Sharon Schießler

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