Günstiger Neubaukredit läuft aus: EH-55-Förderung endet am 30. Juni 2026
Aktuell fördert die KfW-Bank auch klimafreundliche Bauvorhaben, die die Effizienzstufe 55 erreichen. Doch das Zeitfenster für einen Förderantrag schließt am 30. Juni 2026.
Der sogenannte „Bauüberhang“ ist seit Jahren ein Thema im Wohnungsbau. Gemeint sind Wohnungen, die zwar genehmigt, aber noch nicht fertiggestellt sind. Zum Jahresende 2024 betrug der Bauüberhang nach Angaben des Statistischen Bundesamts fast 760.000 Wohnungen. Um den Wohnungsbau anzukurbeln und diesen Überhang zu reduzieren, hat die KfW im Auftrag des Bundesbauministeriums im Dezember 2025 die Förderstufe Effizienzhaus 55 innerhalb der Produktfamilie „Klimafreundlicher Neubau“ (KfW-Programm 297/298) reaktiviert. Zuvor waren nur Effizienzhäuser 40 förderfähig, die strengere Anforderungen in puncto Klimafreundlichkeit erfüllen müssen. Diese Effizienzbezeichnungen geben Auskunft darüber, wie viel Energie Häuser und Gebäude verbrauchen. So benötigt das Effizienzhaus 55 nur 55 % der Primärenergie, die gesetzlich zugelassen wäre. Zudem liegt der Transmissionswärmeverlust bei nur 70 % des Referenzgebäudes. Der bauliche Wärmeschutz ist somit um 30 % besser als vorgeschrieben.
Außer der Energieeffizienz müssen noch weitere Anforderungen erfüllt werden, um die KfW-55-Förderung erhalten zu können. So darf keine Öl- oder Gasheizung eingebaut werden. Biomasse (zum Beispiel Stückholz, Pellets) ist – im Gegensatz zur Effizienzhaus-40-Förderung – erlaubt. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss das Bauvorhaben genehmigt sein.
Immobilieninteressierte, die ein Effizienzhaus 55 bauen oder kaufen, können ein Förderdarlehen in Höhe von bis zu 100.000 Euro beantragen. Da das Bundesbauministerium 800 Millionen Euro für die Zinsvergünstigung bereitgestellt hat, ist das Darlehen zu sehr günstigen Konditionen erhältlich. Bei einer Laufzeit von 4 bis 10 Jahren beträgt der Sollzins 1,00 % (effektiver Jahreszins: 1,00 %), bei einer Laufzeit von 11 bis 25 Jahren liegt er bei 2,03 % (effektiver Jahreszins: 2,05 %) – im Vergleich zu den aktuell üblichen Marktzinsen (Sollzins für 10-jährige Zinsbindung ca. 3,9 %) immer noch sehr günstig. Allerdings sollten Immobilieninteressierte sich rechtzeitig um die Antragstellung kümmern. Denn der Zeitraum für die Förderung ist befristet: Bis spätestens 30. Juni 2026 muss der Antrag bei der KfW vorliegen. Eventuell sind die Mittel des Bundesbauministeriums auch schon zuvor aufgebraucht. Nach Angaben des Bundesbauministeriums ist die wieder eingeführte Förderung des Effizienzhaus-55-Standards gut angekommen. Allein in den ersten zwei Monaten seien rund 17.000 Wohneinheiten gefördert worden.
Verwendete Quellen
- KfW: Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297) und Die Effizienzhaus-Stufen für bestehende Immobilien und Baudenkmale
- Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: Bessere Konditionen bei EH55-Plus-Förderung und KFN
- Statistisches Bundesamt: Bauüberhang an genehmigten Bauvorhaben im Hochbau: Deutschland, Stichtag