KfW-Förderprogramme jetzt mit noch günstigeren Zinsen
Für alle Bau- und Kaufinteressierten, die ihr Immobilienvorhaben mit Fördermitteln umsetzen möchten, haben sich die Konditionen verbessert: Die bundeseigene KfW-Bank hat die Zinsen im Rahmen des Programms „Klimafreundlicher Neubau“ zum 2. März gesenkt. Aber auch Sanierende können mit attraktiven Zinssätzen rechnen.
Seit Mitte Dezember 2025 können Bauleute und Immobilienkaufende wieder ein Förderdarlehen von bis zu 100.000 Euro für Neubauten mit dem Effizienzstandard KfW 55 beantragen (Programm 297 Klimafreundlicher Neubau). Seit dem Start wurden laut Bundesbauministerium rund 17.000 neue Wohneinheiten gefördert. Jetzt hat die KfW-Bank die Zinssätze zum 2. März gesenkt. Bei 10 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung ist das KfW-Darlehen für 1,0 % zu haben. Soll das Darlehen über einen längeren Zeitraum von bis zu 25 Jahren abbezahlt werden, beträgt der Sollzins für die ersten 10 Jahre 1,97 %. Noch günstigere Zinsen gibt es für Effizienzhäuser 40. Hier gibt es Darlehen mit 10-jähriger Laufzeit und Zinsbindung für 0,6 %. Bei einer Laufzeit von bis zu 25 Jahren werden für die ersten 10 Jahre 1,7 % Zins berechnet. Der Kredithöchstbetrag beläuft sich auf 100.000 Euro. Wird die Klimafreundlichkeit mit einem Nachhaltigkeits-Zertifikat (QNG) nachgewiesen, können bis zu 150.000 Euro als Förderdarlehen beantragt werden. Bundesbauministerin Verena Hubertz sieht angesichts gestiegener Baugenehmigungen im Jahr 2025 den Beginn einer „Trendwende im Wohnungsbau“. Die Zinssenkungen sollen die Voraussetzungen dafür schaffen, „dass noch mehr Mittel direkt in den Wohnungsbau fließen und der Bauüberhang weiter abgebaut werden kann.“
Auch weitere Programme der KfW-Bank bieten attraktive Konditionen. So können Familien mit Kindern ein Förderdarlehen im Programm „Wohneigentum für Familien – Neubau“ beantragen (KfW 300), sofern sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Bei 10-jähriger Laufzeit und Zinsbindung beträgt der Sollzins 0,01 %. Soll das Darlehen über einen längeren Zeitraum von bis zu 25 Jahren zurückgezahlt werden, werden für die ersten 10 Jahre aktuell 0,95 % Sollzins verlangt. Je nach Kinderzahl sind Darlehenssummen von 170.000 bis 220.000 Euro möglich. Wird die Klimafreundlichkeit der Immobilie mit einem QNG-Zertifikat nachgewiesen, erhöht sich die maximale Kreditsumme je nach Kinderzahl auf 220.000 bis 270.000 Euro.
Doch nicht nur der Neubau wird gefördert. Familien, die ein schlecht gedämmtes Bestandsgebäude kaufen (Effizienzklasse laut Energieausweis F, G oder H), haben die Möglichkeit, im Rahmen des KfW-Programms „Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb“ (KfW 308 – auch „Jung kauft Alt“ genannt) ein Darlehen von – je nach Anzahl der Kinder – 100.000 bis 150.000 Euro zu beantragen. Bitte beachten: Das Darlehen dient ausdrücklich zum Erwerb der Immobilie und ist an Einkommensgrenzen geknüpft. Der Sollzins für die ersten 10 Jahre beträgt 0,01 % (Laufzeit bis 10 Jahre) oder 0,51 % (Laufzeit maximal 25 Jahre). Voraussetzung für die Kauf-Förderung: Das Haus muss innerhalb von 4,5 Jahren mindestens auf den Standard „Effizienzhaus 85 Erneuerbare-Energien“ oder „Effizienzhaus Denkmal Erneuerbare-Energien“ gebracht werden.
Für die erforderliche Sanierung gibt es ein weiteres KfW-Programm: „Haus und Wohnung energieeffizient sanieren“ (KfW 261). Hier können Modernisierende ein Darlehen von bis zu 150.000 Euro aufnehmen. Zwar bewegen sich die Zinsen für eine 10-jährige Zinsbindung mit 2,23 % (maximale Laufzeit 10 Jahre) und 2,77 % auf höherem Niveau als bei der Neubauförderung. Dafür wird aber nach Erreichen der höheren Energieeffizienz ein Teil der Kreditschuld erlassen (Tilgungszuschüsse von 5 bis 25 % der Kreditsumme). Hierzu ein Beispiel: Eine Familie mit einem Kind kauft ein Bestandsgebäude und erhält für die Anschaffung einen Förderkredit (Jung kauft Alt) in Höhe von 100.000 Euro. Für die Sanierung auf den Standard Effizienzhaus 85 Erneuerbare-Energien nimmt die Familie ein Darlehen KfW 261 in Höhe 150.000 Euro in Anspruch. Nachdem sie den Effizienzstandard nachgewiesen hat, erhält sie einen Tilgungszuschuss in Höhe von 10 % der Kreditsumme, also 15.000 Euro. Dieser Betrag wird von der Restschuld des Darlehens abgezogen.
Verwendete Quellen
- KfW: Bundesbauministerium und KfW verbessern Förderkonditionen für Klimafreundlichen Neubau zum 2. März 2026, Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude, Wohneigentum für Familien – Neubau, Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb und Wohngebäude – Kredit
- Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: Bessere Konditionen bei EH55-Plus-Förderung und KFN
- Statistisches Bundesamt: Pressemitteilung Nr. 052 vom 18. Februar 2026