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Neue KfW-Förderung: Befristete Förderstufe „Effizienzhaus 55" ab sofort verfügbar

Gute Nachrichten für alle, die den Bau oder Kauf einer klimafreundlichen Immobilie planen: Die KfW hat ihre Programme „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude" (297/298) um eine dritte Förderstufe erweitert.

Author: Annika Wälte
von Annika Wälte in München, publiziert am 16.12.2025
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Ein Neubau im Grünen symbolisiert die Nachricht, dass das KfW-Förderprogramm 297/298 um eine Förderstufe erweitert wurde.
Ab dem 16. Dezember 2025 können Bauherrinnen und Bauherren sowie Käuferinnen und Käufer die neue befristete Förderstufe „Effizienzhaus 55 – Wohngebäude" beantragen und von attraktiven Konditionen profitieren. Mit der Einführung der Förderstufe „Effizienzhaus 55" reagiert die Bundesregierung auf den akuten Bedarf an bezahlbarem Wohnraum in Deutschland. Der Wohnungsmarkt steht seit Jahren unter Druck – zu wenig Neubauten treffen auf eine hohe Nachfrage. Die neue Förderstufe soll helfen, den Neubau von Wohnungen zu beschleunigen, bereits geplante aber noch nicht begonnene Bauvorhaben voranzubringen und gleichzeitig den Einsatz erneuerbarer Energien zu erhöhen.

Attraktive Konditionen für energieeffizientes Bauen

Die neue Förderstufe „Effizienzhaus 55" ergänzt die bereits bestehenden Stufen „Klimafreundliches Wohngebäude" (Effizienzhaus 40) und „Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG". Je nach erreichter Förderstufe stehen unterschiedliche Kreditbeträge zur Verfügung:
  • Effizienzhaus 55 – Wohngebäude oder Klimafreundliches Wohngebäude: Bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit
  • Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG: Bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit
Die Förderung deckt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten ab – einschließlich Bauwerkskosten, Fachplanung und Baubegleitung. Dabei profitieren Antragstellerinnen und Antragsteller von einem zinsverbilligten Kredit, der die Finanzierung des Neubaus oder Erstkaufs deutlich attraktiver macht.

Wichtig: Befristete Förderung

Die neue Förderstufe ist zeitlich befristet – wer die Förderung nutzen möchte, sollte daher zeitnah aktiv werden. Verträge und Baubeginn sind erst ab dem 16. Dezember 2025 möglich. Voraussetzung ist unter anderem der Effizienzhaus 55-Standard ohne Öl- oder Gasheizung sowie eine gültige Baugenehmigung. Das geförderte Gebäude muss mindestens 10 Jahre lang für Wohnzwecke genutzt werden. Aber: Nicht alle Vorhaben sind förderfähig. Umschuldungen bestehender Kredite, Nachfinanzierungen sowie der reine Grundstückskauf sind ausgeschlossen.

Fazit: Chance für klimafreundlichen Wohnungsbau

Die neue Förderstufe „Effizienzhaus 55" bietet eine attraktive Möglichkeit, den Traum vom energieeffizienten Eigenheim zu verwirklichen oder in klimafreundliche Wohnimmobilien zu investieren. Durch die etwas niedrigeren technischen Anforderungen im Vergleich zum Effizienzhaus 40 wird die Förderung für eine breitere Zielgruppe zugänglich – ohne dabei die Klimaziele aus den Augen zu verlieren.
Weitere Informationen zur neuen Förderstufe „Effizienzhaus 55" und zur Antragstellung finden Sie auf der KfW-Website und in in unserem Artikel zum KfW-Programm 297/298: Klimafreundlicher Neubau.