KfW-Förderung für das Effizienzhaus 55 verlängert
Seit einem halben Jahr werden Wohneinheiten mit dem Effizienzhaus-55-Standard in Form eines zinsgünstigen Darlehens wieder gefördert. Da weiterhin Geld im Fördertopf vorhanden ist, können Anträge noch bis Jahresende gestellt werden.
Gute Nachricht für alle Immobilieninteressierte, die Wohneigentum mit dem Energiestandard Effizienzhaus 55 bauen oder kaufen möchten: Die Frist, um für ein entsprechendes Projekt Förderung von der KfW-Bank zu beantragen, wurde vom 30.6.2026 auf 31.12.2026 verlängert. Das zinsgünstige Darlehen in Höhe von bis zu 100.000 Euro kann im Programm KfW 297 „Klimafreundlicher Neubau“ beantragt werden. Förderfähig sind Wohneinheiten, die den Effizienzhaus-55-Standard erfüllen. Das ist dann der Fall, wenn die gesetzlich zulässigen Werte für den Primärenergiebedarf um 45 % und für den Transmissionswärmeverlust um 30 % unterboten werden. Weitere Fördervoraussetzung ist, dass das Gebäude nicht mit Öl oder Gas beheizt wird. Zulässig sind hingegen regenerative Energien wie zum Beispiel Wärmepumpe, Solarwärme, Fernwärme oder Biomasse (Pellets, Holzhackschnitzel, Stückholz). Wichtig: Die Antragstellung muss vor Baubeginn für ein Objekt mit Baugenehmigung erfolgen.
Ursprünglich war das KfW-Programm 297 nur für Gebäude vorgesehen, die den strengeren Effizienzhaus-40-Standard erfüllen. Doch seit Dezember 2025 werden auch Effizienzhäuser 55 wieder gefördert, mit dem Ziel, die Neubauaktivität anzukurbeln. Laut Bundesbauministerin Verena Hubertz wurden bislang 33.700 Wohneinheiten, die zuvor nur geplant waren, jetzt dank KfW-Förderung auch tatsächlich gebaut. Das Bundesbauministerium stellt für diese Sonderförderung innerhalb des Programms KfW 297 insgesamt 800 Millionen Euro bereit. Da davon noch rund 343 Millionen Euro verfügbar sind (Stand 15.6.2026) haben Bundesbauministerium und KfW-Bank die Frist für eine Beantragung des Förderdarlehens bis zum 31.12.2026 verlängert. Sollte das Geld zuvor ausgehen, ist keine Aufstockung aus dem Haushalt geplant. Bau- und Kaufinteressierte, die diese Förderung in Anspruch nehmen wollen, sollten daher sicherheitshalber nicht zu lange mit der Antragstellung warten.
Die Konditionen für das Effizienzhaus-55-Darlehen sind sehr günstig. Bei einer Zinsbindung und Laufzeit von jeweils zehn Jahren beträgt der Sollzins 1,0 % (effektiv 1,0 %, alle Angaben Stand 22.6.2026). Wer 11 bis 25 Jahre für die Rückzahlung benötigt, erhält für die ersten zehn Jahre einen Sollzins von 2,03 % (eff. 2,05 %). Bei einer Laufzeit von 26 bis 35 Jahren ist ein Sollzins für die ersten zehn Jahre von 2,19 % (eff. 2,21 %) zu entrichten.
Die zehnjährigen Zinsen für Effizienzhaus-40-Förderung sind für die oben genannten Laufzeiten mit 1,49 %, 2,36 % und 2,50 % Sollzins (eff. 1,50 %, 2,39 % und 2,53 %) höher. Immerhin hat die KfW-Bank die Zinsen für die Effizienzhaus-40-Förderung zum 18. Juni gesenkt. Diese Zinssenkung umfasst weitere Förderprogramme, unter anderem Haus und Wohnung energieeffizient sanieren (KfW 261), Wohneigentum für Familien (KfW 300), Altersgerecht Umbauen (KfW 159), Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KfW 296) und Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb („Jung kauft Alt“, KfW 308).
Verwendete Quellen
- Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: EH55-Plus-Förderung wird verlängert und Bauüberhang aktivieren, Impulse am Wohnungsmarkt setzen: Befristete Effizienzhaus 55-Plus-Förderung startet am 16. Dezember 2025
- KfW: Bund und KfW verlängern Förderung für Effizienzhaus 55-Neubauten, Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude und Effizienzhaus 55 - Wohngebäude - Technische Mindestanforderungen (PDF)
- Aktion pro Eigenheim: Zinsänderung KfW-Förderung: Zinssenkung für Förderkredite