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Bis 30. November: Lohnsteuerermäßigung nutzen und Immobiliendarlehen schneller tilgen
Mit einem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung können Immobilienkaufende und -besitzende gleich mehrfach profitieren: Sie haben monatlich mehr netto auf dem Konto und können eine höhere anfängliche Tilgung mit dem Kreditinstitut vereinbaren oder ihre Restschuld mit einer Sondertilgung schneller reduzieren. Achtung: Der Antrag für 2025 muss dem Finanzamt bis 30. November 2025 vorliegen. Mit dem gleichen Antrag kann auch schon ein Freibetrag für 2026 beantragt werden – dann gilt der Freibetrag für beide Jahre.
Wer jetzt noch schnell handelt, kann sich eine attraktive Steuererstattung sichern - und das Geld nicht erst 2026, sondern bereits im Dezember 2025 auf dem Konto haben. Mit dieser Summe lassen sich Neuanschaffungen finanzieren, ein Urlaub buchen oder - besonders clever - das Immobiliendarlehen durch eine Sondertilgung reduzieren. Und bei gleichzeitiger Antragstellung für 2026 steht auch mehr Netto bereit für persönliche Wunschprojekte oder für eine Ansparung von Eigenkapital. Die Frist für den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung läuft am 30. November ab.
Darlehensnehmerinnen und Darlehensnehmer sollten nicht bis zur Steuererstattung warten, um das Geld sinnvoll zu investieren. Sie haben die Möglichkeit, früher an das Geld zu kommen. „Lohnsteuerermäßigung“ heißt das Zauberwort. Sie bewirkt, dass Steuerzahlende die Ausgaben, die das zu versteuernde Einkommen verringern, nicht erst mit der Einkommensteuererklärung geltend machen, sondern gleich mit der Gehaltsabrechnung. Wie das Portal finanztip.de berichtet, haben Steuerzahlerinnen und Steuerzahler noch bis zum 30.11. Zeit, um den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung beim Finanzamt abzugeben. Genauer gesagt, zwei Anträge: für die Jahre 2025 und 2026. Zu den steuermindernden Ausgaben zählen Werbungskosten wie zum Beispiel der Aufwand für Fahrten zur Arbeit, das häusliche Arbeitszimmer oder Fortbildungen. Auch Sonderausgaben wie etwa die Kosten für die Kinderbetreuung sind steuerlich relevant. Falls vorhanden, können auch außergewöhnliche Belastungen wie Kranken- und Pflegekosten oder ein Behindertenpauschbetrag einkommensmindernd aufgeführt werden.
Diese Lohnsteuerermäßigung ist also eine Art Freibetrag, der bewirkt, dass monatlich mehr Netto vom Brutto aufs Konto kommt. Der Aufwand lohnt sich auch jetzt noch, denn wer bis Ende November seinen Antrag einreicht, erhält im Dezember den kompletten Freibetrag für 2025 rückwirkend! Das kann ein vierstelliger Betrag sein – perfekt für eine größere Sondertilgung zum Jahresende. Ab 2026 profitieren Steuerzahlende dann monatlich vom höheren Netto. Am besten wird das Geld diszipliniert zur Seite gelegt, um dann nach drei oder sechs Monaten eine erneute Sondertilgung zu leisten oder regelmäßig Eigenkapital anzusparen.
Alle immobilienrelevanten Gruppen profitieren von der Lohnsteuerermäßigung: Erst- und Anschlussfinanzierende können von vornherein eine höhere anfängliche Tilgung und am besten auch eine kostenlose Sondertilgungsoption in ihrem Darlehensvertrag festschreiben. Immobilienbesitzende, deren Zinsbindung noch einige Zeit läuft und die über eine Sondertilgungsoption verfügen (meist 5-10 % der Darlehenssumme), können ihre Restschuld mit Sondertilgungen reduzieren. Folge für alle: Die Gesamtzinskosten verringern sich erheblich, und es wird schneller Schuldenfreiheit erreicht. Angesichts von Darlehenszinsen von aktuell zwischen 3,5 und 4 % bringt die Lohnsteuerermäßigung eine satte Rendite, die mit festverzinslichen Wertpapieren nicht zu erzielen ist. Zudem können junge Menschen, die erst später Wohneigentum erwerben möchten, mit dem höheren Netto schneller Vermögen aufbauen.
Verwendete Quelle
Finanztip Verbraucherinformation GmbH: Mehr Netto jeden Monat - mit dem Lohnsteuerfreibetrag