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Sanierungen und Photovoltaik werden weiterhin gefördert

Viele Immobilieninteressierte planen für ihre Finanzierung Fördermittel ein. Jetzt hat die KfW-Bank die Förderung energieeffizienter Gebäude vorläufig eingestellt. Wer saniert oder eine Photovoltaikanlage installiert, kann trotzdem noch auf Förderung bauen.

Publiziert am 25.01.2022
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Seit dem 24. Januar 2022 herrscht ein vorläufiger Antrags- und Zusagestopp für alle KfW-Programme im Rahmen der BEG - Einzelmaßnehmen wie das Programm 270 zur Installation von Photovoltaikanalgen gehen vorerst weiter.

Seit dem 24. Januar 2022 herrscht ein vorläufiger Antrags- und Zusagestopp für alle KfW-Programme im Rahmen der BEG - das KfW-Programm 270, u.a. zur Installation von Photovoltaik-Anlagen geht vorerst weiter.
(München, 25. Januar 2022) Ein Schock für alle, die ihren Traum vom eigenen Zuhause verwirklichen wollen: Die bundeseigene KfW-Bank hat die Bewilligung von Kreditanträgen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vorläufig gestoppt. Die Mittel für das Programm KfW 261 seien aufgrund der “Antragsflut“ erschöpft, begründet das Bundeswirtschafts- und Klimaministerium die Entscheidung. Das Programm stellte bisher Bauherren, Käufern und Sanierern, die gewisse energetische Bedingungen erfüllten, eine Mischung aus zinsgünstigen Krediten und Tilgungszuschüssen zur Verfügung. Für alle, die bereits einen Förderantrag gestellt haben, aber noch keinen Bescheid bekommen haben, soll eventuell ein Darlehensprogramm aufgelegt werden.
Das Ministerium stellt in Aussicht, dass die Förderung von Sanierungen wieder aufgenommen werden soll, sobald dafür Haushaltsmittel bereitgestellt sind. Welcher Energiestandard künftig bei Neubauten als förderwürdig eingestuft wird, bleibt vorläufig offen. Es ist jedoch von deutlich strengeren Vorschriften auszugehen.
Immobilieninteressierte müssen auf staatliche Förderung dennoch nicht ganz verzichten. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert weiterhin Einzelmaßnahmen an Gebäuden wie zum Beispiel den Austausch einer alten Heizung oder das Dämmen der Gebäudehülle. Hier sind immer noch Zuschüsse in fünfstelliger Zahl zu holen. Außerdem ist (bis jetzt) auch das KfW-Programm 270 “Erneuerbare Energien - Standard“ nicht von dem Stopp betroffen. Das bedeutet, für die Installation von Photovoltaikanlagen zur Stromproduktion und von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen können weiterhin zinsgünstige Darlehen beantragt werden.

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