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Maklerprovision beim Immobilienkauf und bei Vermietung
Wer eine Baufinanzierung für den Kauf einer eigenen Immobilie plant, sollte diese wohlüberlegt angehen und gut durchkalkulieren. Natürlich müssen die Nebenkosten, also auch eventuelle Maklergebühren, berücksichtigt werden. Sie sollten sich ein detailliertes Bild machen, ehe Sie den Kaufvertrag unterschreiben. Beim Immobilienkauf teilen sich Käufer und Verkäufer die Maklerprovision. Das regelt das "Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser", das seit 23. Dezember 2020 in Kraft ist. Damit dürfen die Kosten für den Makler nur noch höchstens zur Hälfte auf den Käufer umgelegt werden. Damit rückte der Gesetzgeber von den ursprünglichen Plänen ab, die Kosten nach dem Bestellerprinzip zu regeln, das bei der Vermittlung von Mietwohnungen gilt und besagt, dass der Besteller der Maklerleistung auch dafür bezahlt. DieTeilung der Maklerprovision hat dennoch Auswirkungen auf die Nebenkosten beim Immobilienkauf - und damit auf die Baufinanzierung.
Was bedeutet das Bestellerprinzip?
Mit dem Inkrafttreten des Bestellerprinzips wurde diese Praxis für unzulässig erklärt. Wenn der Vermieter den Makler mit der Vermittlung seiner Mietwohnung beauftragt, muss er auch die Maklercourtage bezahlen. Ursprünglich sollte dieses Prinzip auch auf den Immobilienkauf übertragen werden. Dazu kam es zwar nicht, aber für private Verträge gilt seit dem 23. Dezember 2020, dass der Verbraucher als Käufer höchstens so viel zahlen muss, wie der Verkäufer, die Provision also geteilt wird (§ 656d BGB; BGBl. 2020 I S. 1245, 1246).
Für wen gilt das Bestellerprinzip?
Immobilie gesucht?
Das Bestellerprinzip greift nicht bei der neuen Maklercourtage für den Immobilienkauf. Diese ist im "Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser" geregelt, das am 23. Dezember 2020 in Kraft trat. Das neue Gesetz schließt ausdrücklich aus, dass der Käufer eine Immobilie für die komplette Maklerprovision freiwillig aufkommen darf. Umgekehrt darf sie der Verkäufer einer Immobilie auf Wunsch vollständig übernehmen.
Wer bezahlt die Maklerprovision bei Vermietung?
Einzelne Makler haben versucht, die Neuregelungen zur Maklerprovision zu umgehen, indem sie bei der Vermittlung von Mietwohnungen im Auftrag des Vermieters von den Mietinteressenten neue Gebühren wie etwa ein Entgelt für die Ausfertigung des Mietvertrags oder eine Besichtigungsgebühr verlangt haben. Solche Versuche, das Bestellerprinzip zu umgehen, wurden jedoch bereits von mehreren Gerichten für rechtswidrig erklärt.
Die nachfolgende Tabelle zeigt exemplarisch, in welchen Situationen das Bestellerprinzip zur Anwendung kommt und welche der beteiligten Parteien die Maklerprovision bezahlt.
Vermietungssituation | Wer zahlt den Makler? |
Ein Wohnungseigentümer beauftragt nach dem Auszug des bisherigen Mieters einen Immobilienmakler mit der Ausschreibung der Mietwohnung und der Suche nach einem neuen Mieter. | Hier gilt das Bestellerprinzip: Weil der Eigentümer die Maklerleistung in Auftrag gibt, zahlt er auch dessen Provision. |
Ein Mieter plant einen Umzug und beauftragt einen Immobilienmakler, für ihn eine Wohnung zu suchen. Der Makler schaltet Suchinserate und nimmt Kontakt zu Eigentümern auf, die ihre Wohnung bislang ohne Einschaltung eines Maklers anbieten. | Wenn ein schriftlicher Suchauftrag vorliegt und der Makler ausschließlich im Interesse des Wohnungssuchenden handelt, darf er diesem im Erfolgsfall auch die vereinbarte Provision in Rechnung stellen. |
Ein Immobilienanleger bietet Büroräume zur gewerblichen Nutzung an. | Da hier eine gewerbliche Vermietung vorliegt, greift das Bestellerprinzip nicht. Je nach Vereinbarung mit dem Makler kann die Maklercourtage dem Eigentümer oder dem Mieter berechnet werden. |
Provision bei Gewerbeimmobilien
Auch beim Immobilienkauf fällt nur der Verkauf von Einfamilienhäusern und Wohnungen unter die Neuregelung. Bei Mehrfamilienhäusern oder Gewerbeimmobilien, kann die Verteilung der Maklerkosten auch weiterhin anderweitig vereinbart werden.
Doppelprovision statt Bestellerprinzip beim Immobilienkauf
Mit dem neuen Gesetz sollen Käufer entlastet werden, denn die Maklerkosten beim Kauf einer Immobilie betragen zwischen 3 und 7 % des Kaufpreises plus Mehrwertsteuer.
Wichtig
Geänderte Maklergebühren beim Hauskauf
In der Summe beträgt die Netto-Provision zumeist 5 bis 6 % des Verkaufspreises. Unter Berücksichtigung von 19 % Umsatzsteuer ergibt sich daraus eine Maklercourtage von 5,95 bis 7,14 %. Erst mit dem Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten gibt es Vorschriften zur Aufteilung der Provision. Die Höhe der Maklergebühr ist im Prinzip verhandelbar, der Spielraum hängt aber stark von der Nachfrage nach Immobilien ab.
Wie bereits erwähnt, sind Maklergebühren Teil der Kaufnebenkosten. Durch die gleichmäßige Aufteilung der Kosten auf Käufer und Verkäufer sollen private Käufer entlastet werden. Die Aufteilung gilt nicht für den Erwerb eines unbebauten Grundstückes, einer Gewerbeimmobilie oder eines vermieteten Mehrfamilienhauses.
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Wie wird die Maklergebühr beim Immobilienkauf aufgeteilt?
- Provision wird geteilt: Entweder der Makler hat einen Vertrag sowohl mit dem Verkäufer als auch dem Käufer abgeschlossen, dann muss er die Provision auf beide Parteien zu gleichen Teilen aufteilen. Hat der Verkäufer den Makler beauftragt, kann trotzdem eine Vereinbarungen mit dem Käufer getroffen werden, wonach die Hälfte der Provision an den Käufer weiterreicht wird. Der Käufer muss allerdings erst bezahlen, nachdem der Verkäufer nachgewiesen hat, dass er seinen Anteil beglichen hat.
- Provision wird nicht geteilt: Wenn der Verkäufer mit dem Makler einen Maklervertrag abschließt, wonach der Makler ausschließlich die Interessen des Verkäufers vertreten soll. Die Provision zahlt dann allein der Verkäufer. Oder der Käufer beauftragt den Makler mit der Suche nach einem passenden Objekt. Kommt es zum Kauf, zahlt allein der Käufer die Provision. Voraussetzung ist, dass der Makler das Objekt nicht bereits vor Erhalt der Suchanfrage in seinem Portfolio hatte.
Wie hoch sind die Maklergebühren und was sparen die Käufer durch die Teilung der Provision?
Maklerprovision gesamt | maximaler Anteil des Käufers | |
Baden-Württemberg | 7,14 % | 3,57 % |
Bayerm | 7,14 % | 3,57 % |
Berlin | 7,14 % | 3,57 % |
Brandenburg | 7,14 % | 3,57 % |
Bremen | 5,95 % | 2,98 % |
Hamburg | 6,25 % | 3,12 % |
Hessen | bis 7,14 % | bis 3,57 % |
Mecklenburg-Vorpommern | 5,95 % | 2,98 % |
Niedersachsen | bis 7,14 % | bis 3,57 % |
Nordrhein-Westfalen | 7,14 % | 3,57 % |
Rheinland-Pfalz | 7,14 % | 3,57 % |
Saarland | 7,14 % | 3,57 % |
Sachsen | 7,14 % | 3,57 % |
Sachen-Anhalt | 7,14 % | 3,57 % |
Schleswig-Holstein | 7,14 % | 3,57 % |
Thüringen | 7,14 % | 3,57 % |