Kreditfähigkeit
Kreditfähigkeit bezeichnet die rechtliche Fähigkeit einer Person oder eines Unternehmens, einen Kreditvertrag wirksam abzuschließen. Bei natürlichen Personen setzt dies Geschäftsfähigkeit voraus – in der Regel Volljährigkeit. Unternehmen sind kreditfähig, wenn sie rechtlich selbstständig handeln können. Die Kreditfähigkeit ist Voraussetzung für jeden Kreditvertrag und ist zu unterscheiden von der Kreditwürdigkeit, die die wirtschaftliche Rückzahlungsfähigkeit bewertet.