Wohnrecht
Das Wohnrecht berechtigt eine Person, eine Immobilie lebenslang zu bewohnen, ohne Eigentümerin oder Eigentümer zu sein. Es wird im Grundbuch eingetragen, ist personengebunden und nicht übertragbar. Häufig wird es bei Schenkungen oder Verkäufen innerhalb der Familie vereinbart. Das Wohnrecht mindert den Beleihungswert, da es auch im Verwertungsfall bestehen bleibt.