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Lexikon mit Fachbegriffen aus der Baufinanzierung und Immobilienfinanzierung

Wohnungsbauprämie

Was ist die Wohnungsbauprämie?

Die Wohnungsbauprämie ist ein Förderprogramm, das von der Bundesregierung angeboten wird, um den Bau oder Kauf einer Eigentumswohnung oder eines Eigenheims zu unterstützen. Es handelt sich dabei um eine staatliche Zuschussprämie, die direkt an die Bank ausgezahlt wird und die Kreditkosten reduzieren soll. Die Wohnungsbauprämie ist ein einmaliger Zuschuss und gilt für Neubauten sowie für den Kauf von Bestandsimmobilien. Die Höhe der Prämie variiert je nach Alter des Antragstellers und den Einkommensverhältnissen.

Welche Voraussetzungen gibt es?

Die Wohnungsbauprämie ist eine staatliche Förderung für den Kauf oder Bau eines Eigenheims. Um die Wohnungsbauprämie zu beantragen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Kauf oder Bau einer selbstgenutzten Wohnung: Die Wohnungsbauprämie kann nur für den Kauf oder Bau einer selbstgenutzten Wohnung beantragt werden.
  • Wohnungsgröße: Es gibt eine Obergrenze für die Wohnfläche der Wohnung.
  • Einkommensgrenzen: Für die Beantragung der Wohnungsbauprämie gelten Einkommensgrenzen. Diese sind abhängig von der Größe der Familie und dem Alter des Antragstellers.
  • Alter des Antragstellers: Es gibt Altersbeschränkungen für die Wohnungsbauprämie. So muss der Antragsteller in der Regel das 25. Lebensjahr vollendet haben.
  • Bauzeitraum: Die Wohnungsbauprämie kann nur für den Kauf oder Bau einer Wohnung innerhalb bestimmter Bauzeiträume beantragt werden.

Einkommensgrenzen

Ein Single darf ein zu versteuerndes Einkommen von höchstens 35.000 Euro im Jahr haben, um Anspruch auf die Wohnungsbauprämie zu haben. Für ein Ehepaar gelten 70.000 Euro als Obergrenze. Wer ein höheres Einkommen hat, ist nicht berechtigt, die Förderung zu erhalten.

Wie hoch ist die Wohnungbauprämie?

Der Staat unterstützt jährliche Einzahlungen in die Wohnungsbauprämie mit einem Zuschuss von 10 Prozent. Es gibt jedoch eine Begrenzung, bis zu welcher Höhe die Förderung gewährt wird. Für Alleinstehende beträgt die Grenze 700 Euro, für Ehepaare 1.400 Euro. Dies bedeutet, dass Alleinstehende eine Höchstprämie von 70 Euro pro Jahr erhalten können, während Ehepaare eine Höchstprämie von 140 Euro erhalten können. Um die Wohnungsbauprämie zu erhalten, muss der Vertrag mindestens sieben Jahre laufen. Nach Ablauf dieser Zeit wird die Wohnungsbauprämie dem Vertrag gutgeschrieben.

 VerheirateteLedige
Einkommensgrenze70.000 €35.000 €
max. jährlich geförderte Sparleistung1.400 €700 €
Höhe der Prämie10 %10 %
höchste Prämie140 €70 €

Wie wird die Prämie ausgezahlt?

Die Wohnungsbauprämie wird normalerweise direkt auf das angelegte Kapital ausgezahlt. In der Regel erfolgt dies am Ende des Förderzeitraums, wenn alle Bedingungen erfüllt sind. Manche Anbieter können aber auch jährliche Zahlungen vorsehen, die dann in Form einer Verzinsung auf dem Kapital gutgeschrieben werden. Es ist wichtig, sich bei der Wahl eines Anbieters genau über die Auszahlungsbedingungen zu informieren.

Was muss in den Antrag?

  • Personalien: Name, Anschrift und Geburtsdatum des Antragstellers
  • Finanzielle Angaben: Einkommensnachweise und Gehaltsabrechnungen
  • Angaben zur Wohnungsbauprämie: Höhe der geplanten monatlichen Einzahlungen, Laufzeit des Vertrags und Daten des Kreditinstituts
  • Angaben zur Wohnung: Art der Wohnung (Eigentumswohnung, Mietwohnung, etc.), Kaufpreis oder Mietkosten, Lage der Wohnung
  • Dokumente: Nachweise über den Abschluss eines Bau- oder Kaufvertrags oder eines Mietvertrags

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