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Lexikon mit Fachbegriffen aus der Baufinanzierung und Immobilienfinanzierung

Wohnungseigentum

Was ist Wohnungseigentum?

Unter Wohnungseigentum versteht man die Form des Eigentums an einer Wohnung. Hierbei besitzt man ein bestimmtes Recht an einer bestimmten Wohnung, das auf einem Grundbuch eingetragen ist. Dieses Recht umfasst in der Regel ausschließlich die Nutzung und Verwaltung der Wohnung sowie ein anteiliges Recht an den Gemeinschaftseigentümern und an den Gemeinschaftsanlagen.

Was ist Teileigentum?

Teileigentum ist eine Form des Wohnungseigentums, bei der man nicht nur das Recht an einer bestimmten Wohnung besitzt, sondern auch einen bestimmten Anteil an den Gemeinschaftseigentümern und den Gemeinschaftsanlagen. Hierbei handelt es sich um eine abgestufte Form des Wohnungseigentums, bei der jeder Eigentümer eines bestimmten Anteils an den Gemeinschaftseigentümern und den Gemeinschaftsanlagen besitzt.

Was ist Gemeinschaftseigentum?

Gemeinschaftseigentum ist eine Art von Eigentum an einer Immobilie, bei der jeder Eigentümer einen Anteil an einer bestimmten Sache hat, die von allen gemeinsam genutzt wird. Dazu gehören beispielsweise Gebäudeteile, die allen Eigentümern gemeinsam zur Verfügung stehen, wie z.B. Treppenhaus, Gärten, Grünflächen, Parkplätze und ähnliches. In einer Wohnungseigentümergemeinschaft werden die Entscheidungen über die Verwaltung und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums gemeinsam von allen Eigentümern getroffen. Hierfür wird normalerweise eine Eigentümerversammlung einberufen, in der über die Verwendung von Gemeinschaftseigentum entschieden wird.

Ist Wohnungseigentum eine Eigentumswohnung?

Ja, Wohnungseigentum ist eine Form des Eigentums an einer Wohnung. Hierbei handelt es sich um ein Recht, das auf einem Grundbuch eingetragen ist und das ein bestimmtes Nutzungsrecht an einer bestimmten Wohnung sowie ein anteiliges Recht an den Gemeinschaftseigentümern und an den Gemeinschaftsanlagen umfasst.

Wie entsteht Wohnungseigentum?

Das Wohnungseigentum entsteht durch die Aufteilung einer Immobilie durch einen Teilungsvertrag oder eine Teilungserklärung. Dies kann durch eine Bauherrengemeinschaft, Erbengemeinschaft oder einen Alleineigentümer geschehen, der sein Eigentum in Miteigentumsanteile aufteilen möchte.

Was beinhaltet der Teilungsvertrag / die Teilungserklärung?

Der Teilungsvertrag oder die Teilungserklärung legt fest, wie das Gebäude in Wohnungs- und/oder Teileigentum aufgeteilt wird und welche Räumlichkeiten den einzelnen Miteigentümern zugeordnet sind. Hierbei werden auch Miteigentumsanteile festgelegt, die in der Regel für die Ausübung von Stimmrechten in der Wohnungseigentümerversammlung relevant sind.

Was ist der Aufteilungsplan?

Der Aufteilungsplan ist eine von der Baubehörde genehmigte Bauzeichnung, die die Aufteilung des Gebäudes in Sondereigentumseinheiten und Gemeinschaftseigentum darstellt.

Was ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung?

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist ein offizielles Dokument der Baubehörde, das bescheinigt, dass die im Sondereigentum zustehenden Räumlichkeiten abgeschlossene Einheiten sind, die unabhängig genutzt werden können.

Was ist Sondernutzungsrecht?

Das Sondernutzungsrecht ist ein besonderes Recht, das einem Wohnungs- und Teileigentümer eingeräumt wird, Teile des Gemeinschaftseigentums exklusiv zu nutzen. Hierbei handelt es sich meist um Regelungen für den Gebrauch und die Nutzung. Beispielsweise kann ein Wohnungseigentümer das im Gemeinschaftseigentum stehende Dachgeschoss als Lagerraum nutzen. Um ein Sondernutzungsrecht zu erlangen, müssen alle Eigentümer zustimmen und das Recht notariell erklären und ins Grundbuch eintragen.

Was ist kein Wohnungseigentum?

Wohnungseigentum ist keine Form des Eigentums an einem Haus. Hierbei handelt es sich ausschließlich um ein Recht an einer bestimmten Wohnung und nicht um ein Recht an einem ganzen Haus. Auch eine Mietwohnung ist kein Wohnungseigentum, da man hier lediglich das Recht hat, eine Wohnung zu nutzen, aber kein Recht an dieser besitzt.

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