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Umwandlungsverbot: Regierung plant Einschränkungen bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen

Der Streit um das Umwandlungsverbot geht in eine neue Runde: Nach einer aktuellen Version des Kabinettsentwurfs zum neuen Baulandsmobilisierungsgesetz soll es nun doch Beschränkungen geben, wenn Mietshäuser in Eigentumswohnungen aufgeteilt werden sollen.

Publiziert am 05.11.2020
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Der Streit um das Umwandlungsverbot geht in eine neue Runde: Nach einer aktuellen Version des Kabinettsentwurfs zum neuen Baulandsmobilisierungsgesetz soll es nun doch Beschränkungen geben, wenn Mietshäuser in Eigentumswohnungen aufgeteilt werden sollen.

Das sogenannte Umwandlungsverbot soll Eigentümern in angespannten Wohnungsmärkten die Umwandlung von Miets- in Eigentumswohnungen erschweren. Eigentümerverbände üben Kritik.

Das sogenannte Umwandlungsverbot soll Eigentümern in angespannten Wohnungsmärkten die Umwandlung von Miets- in Eigentumswohnungen erschweren. Eigentümerverbände üben Kritik.

(München, 5. November 2020) Die Frage, ob es künftig Beschränkungen bei der Aufteilung von Mietshäusern in Eigentumswohnungen geben soll, blockiert schon seit einigen Monaten eine Baurechtsnovelle. Der Einschränkungskatalog, der auch als Umwandlungsverbot bezeichnet wird, sollte in der ursprünglichen Fassung Mitte 2020 in das neue Gesetz mit aufgenommen werden. Nach Protesten von Eigentümer- und Immobilienverbänden wurde der Passus zunächst wieder herausgenommen.

Nach Informationen der ImmobilienZeitung hat sich jetzt offenbar nun doch die SPD mit ihrer Forderung nach einer Aufnahme des Umwandlungsverbots durchgesetzt. Eine aktuelle Version des Kabinettsentwurf enthält dem Fachblatt zufolge wieder den ursprünglich vorgesehenen Passus, der Kommunen das Recht gibt, in angespannten Wohnungsmärkten Eigentümern von Mehrfamilienhäusern die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen zu untersagen. Nur in wenigen Ausnahmefällen soll der Eigentümer die Umwandlung durchsetzen können - etwa dann, wenn mindestens zwei Drittel der Mieter ihre Wohnung kaufen wollen.

Schon im Vorfeld haben Verbände und Experten das Gesetzesvorhaben kontrovers diskutiert. Für eine Einschränkung bei Umwandlungsplänen hat sich der Deutsche Mieterbund (DMB) bereits im Vorfeld des Vorhabens ausgesprochen und gefordert, das bisher schon geltende enger gefasste Umwandlungsverbot auf alle Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt auszuweiten. "Eine Genehmigung für eine Umwandlung darf es nur noch in engen Ausnahmefällen geben," so der DMB-Standpunkt.

Kritik kommt hingegen vom Eigentümerverband Haus & Grund, der in den Beschränkungen bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen einen Eingriff in das Eigentumsrecht sieht. Darüber trage die geplante Neuregelung nur wenig zum Mieterschutz bei, heißt es in einer Stellungnahme von Haus & Rund. Der Verband warnt davor, dass dann nur noch ein Verkauf des Gesamtobjekts an professionelle Investoren stattfinden könne, die die Immobilie in aller Regel renditemaximierend bewirtschaften und die Renditeerwartung an die Mieter weitergeben.

Redaktion: Thomas Hammer

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