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Das Bundesbauministerium hat den befristeten Förderzeitraum für die Gewährung des Baukindergeldes um drei Monate verlängert.
(München, 25. September 2020) Gute Nachrichten für Familien, die ihren Anspruch auf das sogenannte "Baukindergeld" geltend machen wollen: Das Bundesinnenministerium gibt Antragstellern statt bis zum 31. Dezember 2020 jetzt bis zum 31. März 2021 Zeit, ihre Baugenehmigung oder ihren Kaufvertrag einzureichen. Möglich wurde diese Fristverlängerung durch den kürzlich verabschiedeten Bundeshaushalt 2021. Das Ministerium möchte auf diese Weise Familien entgegenkommen, die wegen der Coronapandemie mit Verzögerungen zu kämpfen hatten und daher die Frist bis zum Jahresende 2020 nicht halten könnten. Die Antragsfrist für die eigentliche Förderung endet unverändert am 31. Dezember 2023. Hierfür muss der Einzug ins neue Zuhause durch die Meldebescheinigung nachgewiesen werden. Die Antragstellung erfolgt über die KfW-Bank (Programm Nr. 424).
Das im September 2018 eingeführte Baukindergeld wird rege in Anspruch genommen: Wie das Bundesinnenministerium mitteilt, hatten bis Ende August 2020 rund 260.500 Familien die Förderung mit einem Volumen von 5,5 Milliarden Euro beantragt. Von den für den kompletten Förderzeitraum eingeplanten 9,9 Milliarden Euro waren zu jenem Zeitpunkt somit noch 4,4 Milliarden Euro im Fördertopf. Vor allem junge Familien mit kleineren und mittleren Einkommen würden mit dem Baukindergeld unterstützt, erklärt das Ministerium. Bei Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen erhalten Familien, die sich Wohneigentum zulegen, pro Kind unter 18 Jahren zehn Jahre lang 1.200 Euro.
Die Reaktion auf die Fristverlängerung beim Baukindergeld fällt gemischt aus. Der Bundesverband Deutscher Fertigbau (BDF) begrüßt die Entscheidung der Bundesregierung. "Dies ist eine wunderbare Nachricht für alle bauwilligen Familien in Deutschland und hilft der Bauindustrie in diesen unsicheren Zeiten sehr", sagt BDF-Geschäftsführer Achim Hannott. Auch Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbandes Deutschland IVD, äußert sich positiv über die Fristverlängerung, hält diesen Schritt aber nicht für ausreichend. Über eine Viertelmillion junger Familien mit Kindern seien dank Baukindergeld in die eigenen vier Wände gezogen. Daher sollte nach IVD-Ansicht das Baukindergeld komplett entfristet werden. "Die Fristverlängerung um drei Monate greift zu kurz", so Schick.
Der Bundesverband energieeffiziente Gebäudehülle (Buveg) kritisiert die sogenannte "Innovationsklausel", nach der ein Quartier aus mehreren Gebäuden gemeinsam die energetischen Anforderungen erfüllen kann. Werde nur ein Gebäude energieeffizient modernisiert, könne bei den anderen Häusern ein niedrigerer Standard angesetzt werden – mit negativer Auswirkung auf die CO2-Bilanz.
Redaktion: Joachim Hoffmann