Notartermin vereinbaren
Der Notartermin sollte innerhalb der Widerrufsfrist des Darlehensvertrages stattfinden, damit Ihnen keine Nachteile entstehen. Die Widerrufsfrist endet 2 Wochen nach Unterschrift.
Kaufvertrag unterschreiben
Der Notar schickt Ihnen den Kaufvertrag im Vorfeld zu, sodass Sie ihn durchlesen und eventuelle Änderungswünsche anmerken können. Bei dem Notartermin müssen Sie ihn dann nur noch unterschreiben.
Eintragungen im Grundbuch
Nach der Unterschrift des Kaufvertrags kann der Notar die Vormerkung im Grundbuch veranlassen. Parallel trägt er auch die Grundschuld als Sicherheit für Ihre Bank ein.
Auszahlungsvoraussetzungen erfüllen
Sie überweisen die Nebenkosten beziehungsweise das Eigenkapital, das Sie in die Finanzierung einbringen, direkt an den Rechnungssteller. Außerdem überweisen Sie die Grunderwerbssteuer an das Finanzamt.
Fälligkeitsmitteilung des Notars
Der Notar prüft, ob die Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sind. Dafür tritt er mit der Bank in Kontakt. Dann benachrichtigt die Bank Sie, dass sie das Darlehen auszahlen kann.