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Im Bild sieht man einen Mann, der ein Fenster saniert.
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Was ist die Sanierungspflicht und welche Förderungen unterstützen Sie bei der Umsetzung?

Die sogenannte Sanierungspflicht gewährleistet, dass auch ältere Immobilien zeitgemäße Energieeffizienz-Standards erfüllen. Die Vorgaben dazu sind in Deutschland über das Gebäudeenergiegesetz GEG geregelt. Aber welche Immobilien betreffen diese Regeln eigentlich? Wie schnell müssen sie umgesetzt werden? Und welche Förderungen reduzieren die anfallenden Sanierungskosten? Hier erhalten Sie Antworten auf Ihre Fragen!

Author: Liza-Chiara Sennholz
von Liza-Chiara Sennholz in München, aktualisiert am 28.05.2025
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Das Wichtigste auf einen Blick

Das Icon zeigt eine Checkliste mit einem Stift.
  • Sanierungspflicht: sie umfasst gesetzliche Regelungen zur energetischen Sanierung älterer Immobilien.
  • Zeitpunkt: die Sanierungspflicht kommt vorwiegend beim Eigentümerwechsel oder bei größeren Modernisierungsvorhaben zum Tragen.
  • Maßnahmen: sind insbesondere im Bereich Dämmung und Heizung erforderlich.
  • Kosten: variieren je nach Umfang der Maßnahmen.
  • Frist: die Sanierung muss innerhalb von zwei Jahren erfolgen.
  • Förderungen: stehen von der KfW, dem BAFA sowie im Rahmen regionaler Förderprogramme zur Verfügung.

Was bedeutet (energetische) Sanierungspflicht?

Die Sanierungspflicht ist eine gesetzliche Vorgabe aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Ziel der Regelung ist, den CO2-Ausstoß und den Energieverbrauch älterer Immobilien durch energetische Verbesserungen zu reduzieren. Der Gebäudebestand soll so energieeffizienter werden und zur Erreichung der Klimaziele beitragen. Trifft die Sanierungspflicht auf eine Immobilie zu, müssen die entsprechenden Maßnahmen innerhalb einer Frist von zwei Jahren umgesetzt werden.

Für wen besteht Sanierungspflicht?

Ein Handwerker führt eine Hausfassadenmodernisierung durch.
Die Sanierungspflicht greift im Falle eines größeren Modernisierungsvorhabens oder beim Eigentümerwechsel. Die Eigentümerin oder der Eigentümer einer Immobilie wechselt übrigens nicht nur im Falle eines Verkaufs – auch bei der Weitergabe der Immobilie durch Erbe oder Schenkung gilt die Sanierungspflicht.

Interessieren Sie sich für den Kauf einer älteren Bestandsimmobilie, bedeutet das häufig: Sie kommen um die energetische Sanierung Ihres Traumhauses nicht herum. Und auch wenn Sie Ihre Immobilie in Kürze verkaufen möchten, lohnt sich ein Blick auf die Sanierungspflicht – setzen Sie die Anforderungen schon vorab um, lässt sich in der Regel ein höherer Verkaufspreis erzielen.

Welche Sanierungsmaßnahmen sind Pflicht?

Die Sanierungspflicht entsprechend dem GEG umfasst verschiedene Bereiche – je nach Gebäudezustand und Situation:

Bei Eigentümerwechsel
  • Austausch alter Heizkessel
  • Dämmung der obersten Geschossdecke eines Gebäudes
  • Dämmung ungedämmter, zugänglicher Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen
Bei größeren Bau- und Modernisierungsmaßnahmen (ab zehn Prozent der Bauteilfläche)
  • Wärmedämmung der Außenwände
  • Austausch von Fenstern und Außentüren
  • Dämmung der Dachfläche bei Dachsanierung
Allgemeine Pflichten
  • Wartung und Optimierung bestehender Heizungsanlagen
  • Einhaltung von Mindestdämmstandards bei Neuinstallationen
Das vollständige GEG mit allen rechtlichen Vorgaben im Detail können Sie auf der Website des Bundesministerium der Justiz einsehen.

Welche Häuser fallen unter die Sanierungspflicht?

Unter die Sanierungspflicht fallen insbesondere:
  • Ältere, unsanierte Wohngebäude (Baujahr vor 1978)
  • Ältere Häuser bei Eigentümerwechsel
  • Gebäude, an denen umfassende Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen umgesetzt werden
  • Immobilien mit schlechter Energieeffizienzklasse (besonders Klasse F und G)
  • Gewerbeimmobilien und größere Wohngebäude, die den Vorgaben nicht entsprechen
Nicht betroffen sind Immobilien, die bereits die gesetzlichen Energiestandards erfüllen. Zudem gelten Ausnahmeregelungen, die einige Immobilien von der Sanierungspflicht befreien. Zu den Ausnahmen zählen selbstgenutzte Immobilien (bewohnt seit mindestens 1. Februar 2002), denkmalgeschützte Immobilien (§ 105 GEG) oder auch Immobilien, bei denen die Sanierung aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar ist (§ 102 GEG).

So werden Wohngebäude in die einzelnen Energieeffizienzklassen eingestuft:
Die Grafik zeigt die Energieeffizienzklassen von Gebäuden mit dem Energiebedarf bzw. Energieverbrauch im Jahr. Der Wert geht von 0 (A+) bis >250 (H). Der Richtwert für den Energiebedarf eines Gebäudes wird in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (kWh/m²a) gemessen.

Wer kontrolliert die Einhaltung der Sanierungspflicht?

Ein Mann prüft den Heizapparat im Keller.
Verstöße gegen die Sanierungspflicht können mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Doch wer kontrolliert, ob sie eingehalten wird? Dafür sind in erster Linie lokale Bauämter und Energiebehörden zuständig. Weitere Kontrollinstanzen sind außerdem Schornsteinfegerinnen und -feger sowie Expertinnen und Experten für Energieeffizienz.

Als Immobilienbesitzerin oder -besitzer ist es Ihre Pflicht, die Umsetzung der Maßnahmen nachzuweisen. Bei der Erstellung entsprechender Dokumentationen und einer Energieausweises unterstützen Sie Fachleute wie Energieberaterinnen und Energieberater.

6 Tipps zur Erfüllung der Sanierungspflicht

Mit guter Vorbereitung, professioneller Beratung und der Nutzung von Fördermitteln setzen Sie die Sanierungspflicht effizient und kostengünstig um. Damit profitieren Sie langfristig von niedrigen Energiekosten und einem höheren Immobilienwert.

Tipp 1: Informieren und planen
Verschaffen Sie sich einen Überblick über die gesetzlichen Anforderungen für Ihre Immobilie. Nutzen Sie den Energieausweis des Ist-Zustands als Ausgangspunkt, um den energetischen Zustand zu bewerten und Maßnahmen zu definieren.

Drei Personen sind um einen Tisch versammelt. Ein Mann mit Brille hat einen Laptop aufgeklappt und der Mann rechts von ihm schaut ihn gespannt an. Die Frau steht neben ihnen und schaut in Richtung des Betrachters.

Energieeffizienzexpertin oder -experte gesucht?

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Tipp 2: Individuellen Sanierungsfahrplan erstellen
Ziehen Sie ein zertifiziertes Energieberatungsbüro hinzu und lassen Sie einen iSFP (individuellen Sanierungsfahrplan) erstellen, um die Maßnahmen sinnvoll zu planen und zu priorisieren.

Tipp 3: Maßnahmen sinnvoll kombinieren
Kombinieren Sie verschiedene Maßnahmen so, dass Sie Synergieeffekte nutzen und die Energieeffizienz Ihrer Immobilie besonders effektiv und nachhaltig steigern. Ihre Energieberaterin oder Ihr Energieberater gibt Ihnen dazu gerne Empfehlungen.

Tipp 4: Fördermittel und Finanzierungsmöglichkeiten nutzen
Nutzen Sie mögliche Förderungen, um die Sanierungskosten zu reduzieren. Und lassen Sie sich von unseren Interhyp Expertinnen und Experten beraten, um die beste Finanzierungslösung für Ihr Vorhaben zu erhalten.

Tipp 5: Ausführende Betriebe vergleichen und auswählen
Hotel Sie Angebote mehrerer Fachbetriebe ein und vergleichen Sie diese. Achten Sie dabei nicht nur auf die Preisstruktur, sondern auch auf relevante Erfahrung und verbindliche Zeitangaben.

Tipp 6: Vorgaben einhalten und Nachweise sichern
Behalten Sie die Einhaltung aller Vorgaben im Blick und dokumentieren Sie die durchgeführten Maßnahmen. Die Nachweise benötigen Sie, um die Erfüllung der Sanierungspflicht später zu belegen.

Noch mehr wertvolle Tipps zur Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen finden Sie auch in unserem Ratgeber „Sanieren und Renovieren“.

Kosten der Sanierungsmaßnahmen

Das Icon zeigt ein Haus mit grünen Blättern. Es symbolisiert nachhaltiges Bauen.
Die voraussichtlichen Kosten Ihrer energetischen Sanierung können sehr unterschiedlich sein – je nachdem, welche Maßnahmen Sie planen. Nutzen Sie unseren Sanierungsrechner, um einen Überblick zu erhalten über:
  • Energieeffizienzklasse vor- und nachher
  • Einsparpotenzial bei CO2- und Energiekosten
  • Übersicht über alle Sanierungskosten
  • Angaben zu möglichen Förderungen

Diese Förderungen unterstützen Sie bei der Umsetzung

Förderprogramme machen zukunftsfähiges Wohnen leistbar – das gilt auch für die Sanierungspflicht. Mit der Unterstützung durch Förderungen, beispielsweise von der KfW oder dem BAFA, profitieren Sie von der Modernisierung Ihrer Immobilie gleich doppelt: Zum einen finanzieren Sie die Maßnahmen damit besonders kostengünstig. Zum anderen sparen Sie langfristig jede Menge Energiekosten.

Fördermittel der KfW

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellt vielfältige Förderprogramme zur Verfügung, die sowohl zinsverbilligte Kredite als auch Zuschüsse umfassen. Im Rahmen der Sanierungspflicht sind besonders relevant:
Sie möchten mehr erfahren? KfW-Programme im Überblick

Fördermittel des BAFA

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) setzt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) um. Damit erhalten Sie Unterstützung bei der Sanierung von Gebäuden, um dauerhaft Energie einzusparen und so das Klima zu schützen. Gefördert werden:
  • Maßnahmen an Gebäudehülle und -netzen
  • Heizungsoptimierung
  • Anlagentechnik (ohne Heizung)
  • Fachliche Planung sowie Baubegleitung
Weitere Informationen zu den Förderungen durch das BAFA

Regionale Förderprogramme

Je nach Region und Bundesland stehen Ihnen auch regionale oder kommunale Fördermittel zur Verfügung. Eine erste Übersicht über regionale Förderungen haben wir hier für Sie zusammengestellt. Um In Erfahrung zu bringen, ob es aktuell regionale Förderungen für Ihr individuelles Sanierungsvorhaben gibt, empfehlen wir Ihnen die Nachfrage bei örtlichen Behörden.

Aktuelle Entwicklungen

Das Icon zeigt eine Sprechblase mit einem Ausrufezeichen und steht für einen Hinweis.
Themen wie Klimaschutz und Energieeffizienz haben höchste Relevanz und werden laufend diskutiert. Durch die Wahl der neuen Bundesregierung im Frühjahr 2025 kann es zu Änderungen der Vorgaben und Anforderungen im Bereich der energetischen Sanierung kommen. Die 65 %-Regel für neue Heizungen wird im Gesetz bestehen bleiben, jedoch wird die konkrete Ausgestaltung politisch neu verhandelt. Ebenso werden Erleichterungen für Bestandsgebäude und ergänzende Ausnahmeregelungen betrachtet. Wir aktualisieren unsere Online-Artikel regelmäßig, können eine tagesaktuelle Verbindlichkeit aber nicht gewährleisten.

Zur Finanzierung und Förderung von Sanierungsmaßnahmen auf Basis tagesaktueller Daten beraten wir Sie gerne im persönlichen Gespräch.