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Immobilienbewertung: Wie viel ist Ihre Immobilie wert?

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Das Wichtigste zum Rechner in Kürze

Wann?

Nutzen Sie unseren Immobilienbewertungsrechner, um den aktuellen Verkehrswert einer Immobilie einschätzen zu lassen – egal, ob sie (ver)kaufen oder eine Anschlussfinanzierung planen.

Was?

Mit nur wenigen Angaben, etwa zu Lage, Größe, Baujahr und Zustand, erhalten Sie eine unverbindliche Ersteinschätzung des möglichen Verkehrswerts.

Wie?

Tragen Sie die relevanten Daten anonym in unseren Rechner ein – und Sie erhalten sofort danach Ihr Ergebnis mit einer umfassenden Einschätzung.

Warum?

Das Ergebnis bietet eine schnelle Orientierung über den aktuellen Verkehrswert und hilft Ihnen dabei, realistische Preisvorstellungen für Ihr Vorhaben zu entwickeln.

So nutzen Sie unseren Rechner zur Immobilienbewertung

Mit unserem Online-Rechner erhalten Sie in nur wenigen Minuten eine erste Einschätzung über den aktuellen Verkehrswert einer Immobilie. Das Tool kann dabei sowohl von Eigentümerinnen und Eigentümern genutzt werden, die über den Verkauf ihrer Immobilie oder etwa eine Anschlussfinanzierung nachdenken, als auch von Interessierten, die den Preis ihres Wunschobjekts besser einordnen möchten.

Ihre Angaben im Immobilienbewertungsrechner

Symbolbild: Einfamilienhaus mit Spitzdach.
Damit die Bewertung möglichst realistisch ausfällt, werden im Rechner einige grundlegende Informationen zur Immobilie erfragt. Diese dienen als Basis, um den voraussichtlichen Immobilienpreis möglichst genau zu berechnen. Die Angaben variieren je nach Immobilienart leicht, mit der Abfrage folgender Daten können Sie im Regelfall rechnen:
  • Adresse und Ort der Immobilie – für die regionale Marktzuordnung
  • Art der Immobilie (zum Beispiel Einfamilienhaus, Eigentumswohnung, Mehrfamilienhaus)
  • Wohn- und Grundstücksfläche
  • Baujahr sowie – falls vorhanden – das Jahr der letzten Sanierung
  • Allgemeine Ausstattung (einfach, gehoben oder luxuriös)
  • Weitere Ausstattungsmerkmale wie Terrasse, Balkon, Aufzug oder Parkplatz
Je nach Immobilientyp können zusätzlich weitere Angaben abgefragt werden – etwa zu Energieeffizienz, Modernisierungen oder besonderen Ausstattungsdetails. So lässt sich ein möglichst realistisches und marktgerechtes Ergebnis erzielen.

Wie die Ergebnisse einzuschätzen sind

Der Immobilienbewertungsrechner liefert Ihnen einen ersten unverbindlichen Schätzwert, der als Orientierung für einen möglichen Immobilienpreis dient. Darüber hinaus sind die Ergebnisse aufgeteilt und übersichtlich dargestellt, damit Sie sich einen schnellen, aber detaillierten Überblick verschaffen können:
  • Preisinfo: Einschätzung des aktuellen Immobilienwerts mit grafischer Darstellung
  • Finanzierung: Hinweise auf mögliche Finanzierungsrahmen oder Kostenvergleiche
  • Wertentwicklung: Prognose zur möglichen Preisentwicklung auf Basis aktueller Marktdaten
  • Preiskarte: visuelle Darstellung vergleichbarer Immobilienpreise in der Umgebung
Da die Berechnung automatisiert erfolgt, können besondere oder seltene Ausstattungsmerkmale – etwa außergewöhnliche Architektur, Denkmalschutz oder hochwertige Sonderausstattung – nur eingeschränkt berücksichtigt werden. Dennoch bietet das Ergebnis eine solide Grundlage für erste Preisvergleiche und weitere Planungsschritte.
Eine Online-Bewertung ersetzt keine individuelle Wertermittlung durch ein Sachverständigenbüro, liefert aber einen wertvollen ersten Überblick über den zu erwartenden Preisrahmen.
Suleika Preikschat, Managing Director Privatkundengeschäft, Interhyp AG

Tipps: So kann der Immobilienwert gesteigert werden

Das Bild zeigt eine Küche einmal vor und einmal nach einer Renovierung.
Der Wert einer Immobilie hängt nicht nur von Lage, Größe und Co. ab, sondern auch vom baulichen Zustand. Unerledigte Reparaturen oder Modernisierungsrückstände wirken sich häufig wertmindernd aus – oft ist es aus finanzieller Sicht schlauer, die Sanierungskosten auf sich zu nehmen und so den Wert der Immobilie entscheidend zu steigern. Zusätzlich können Maßnahmen zur Modernisierung die Attraktivität der Immobilie weiter fördern. Wer also vor einem Verkauf gezielt in die Instandhaltung und eventuell sogar in Modernisierungsaspekte investiert, kann den Immobilienwert meist deutlich erhöhen.

  • Energetische Sanierung: Austausch veralteter Heizungsanlagen, Dämmung von Dach und Fassade oder der Einbau moderner Fenster senken den Energieverbrauch.
  • Bauschäden beheben: Feuchtigkeit, Risse oder Schimmelbildung sollten vor einer Bewertung unbedingt beseitigt werden, um Wertabschläge zu vermeiden.
  • Technische Modernisierung: Sanierte Elektro- und Wasserinstallationen schaffen erhöhte Sicherheit.
  • Außenanlagen pflegen: Gepflegte Wege, Einfahrten und Gartenflächen hinterlassen einen positiven Gesamteindruck bei der Bewertung.
  • Innenräume auffrischen: Neue Bodenbeläge, ein frischer Anstrich oder modernisierte Sanitärbereiche können den wahrgenommenen Wert deutlich steigern.

Welche Verfahren zur Bestimmung des Immobilienwerts gibt es?

Die Bewertung einer Immobilie ist ein komplexer Vorgang, bei dem – je nach Hintergrund der Bewertung – unterschiedlich viele Einflussfaktoren berücksichtigt werden müssen. Je nach Art der Immobilie geht man bei der Ermittlung des Immobilienwertes unterschiedlich vor. Am gängigsten für die Immobilienbewertung sind dabei das Sachwert-, das Ertragswert- und das Vergleichswertverfahren.

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Sachwertverfahren

Beim Sachwertverfahren steht der materielle Wert der Immobilie im Vordergrund – also der Wert von Gebäude und Grundstück. Zunächst wird der Bodenwert ermittelt und dazu der Gebäudewert addiert - dieser setzt sich aus Baukosten, Baujahr, Zustand und Ausstattung zusammen. Von diesem Gesamtwert werden dann mögliche Wertminderungen, zum Beispiel durch Abnutzung oder Reparaturbedarf, abgezogen. Das Sachwertverfahren kommt hauptsächlich bei selbstgenutzten Immobilien, also Einfamilienhäusern oder Doppelhaushälften, zum Einsatz – immer dann, wenn keine regelmäßigen Mieteinnahmen erzielt werden, die man als Basis für die Wertermittlung heranziehen könnte.

Ertragswertverfahren

Das Ertragswertverfahren wird dann angewandt, wenn eine Immobilie regelmäßig Erträge abwirft – also beispielsweise Mieteinnahmen oder Pachten. Im Zentrum steht hier die wirtschaftliche Betrachtung: Wie viel Geld wirft das Objekt künftig ab, und wie hoch ist der Kapitalwert dieser Erträge? Dazu wird der jährliche Reinertrag (Mieteinnahmen abzüglich Bewirtschaftungs- und Instandhaltungskosten) berechnet. Aus diesem wird mit Hilfe des Liegenschaftszins der Ertragswert bestimmt. Der Bodenwert kommt auch hier zum Einsatz und wird separat berechnet und addiert. Das Ertragswertverfahren wird insbesondere bei Mehrfamilienhäusern, Gewerbeimmobilien oder gemischt genutzten Objekten eingesetzt.

Vergleichswertverfahren

Wie es der Name schon vermuten lässt, bilden beim Vergleichswertverfahren die real erzielten Verkaufspreise von Immobilien in ähnlicher Lage und mit ähnlichen Merkmalen bei Ausstattung und Bausubstanz die Basis für die Wertermittlung. Wie bei den anderen Verfahren bleibt auch hier Spielraum für individuelle Auf- oder Abwertungen, die aus Besonderheiten bei Lage, Zuschnitt, Zustand oder Ausstattung resultieren. Besonders gut funktioniert dieses Verfahren bei Eigentumswohnungen, da sich hier in vielen Fällen die Transaktionen von gut vergleichbaren Objekten zur Bewertung heranziehen lassen.

Wer ermittelt den Wert einer Immobilie?

Die Bewertung einer Immobilie kann über unterschiedliche Wege erfolgen, abhängig vom Zweck und dem notwendigen Anspruch an Genauigkeit und Rechtssicherheit. Im Regelfall kommen drei Wege infrage: eine Bewertung durch einen Sachverständigen, durch einen Makler oder durch eine Online-Selbsteinschätzung.

Sachverständigenbüro

Bei der Wertermittlung durch eine Sachverständige oder einen Sachverständigen handelt es sich um die formellste Variante der Immobilienbewertung. Hierbei ist – je nach Einsatz – eine besondere Qualifikation erforderlich: So dürfen zum Beispiel für gerichtsfeste Verkehrswertgutachten nur öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige tätig werden.

 Ein Mann sitzt im Schneidersitz auf dem Boden vor einer großen Glasfront. Er hat einen Laptop auf dem Schoß und schaut nach draußen.

Wann ist ein Sachverständiger gefragt?

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Dies ist aus dem Grund so wichtig, dass bei juristischen Auseinandersetzungen (zum Beispiel Erbschaft, oder Scheidung) ein anerkanntes Gutachten notwendig ist, das rechtlich Bestand hat. Dieses Gutachten wird typischerweise mit einer Besichtigung vor Ort erstellt und berücksichtigt alle wesentlichen Faktoren. So wirft der Gutachter neben Lage, Zustand und Ausstattung etwa auch einen Blick auf das Grundstück, das Marktumfeld und in das Grundbuch. Ein solches Gutachten liefert eine hohe Aussagekraft und rechts- bzw. juristische Sicherheit, ist jedoch auch mit höheren Kosten und Aufwand verbunden.

Sowohl vereidigte als auch freie Sachverständige können darüber hinaus ein Kurzgutachten erstellen. Dies ist zwar deutlich weniger umfangreich, jedoch ebenso fachlich fundiert. Allerding eignet sich ein Kurzgutachten nicht als gerichtsfestes Dokument – es eignet sich vor allem für Verkaufs- oder Kaufentscheidungen, Finanzierungsanfragen oder eine erste Marktwerteinschätzung.

Maklerbüro

Auch Immobilienmaklerinnen oder Immobilienmakler können den Wert einer Immobilie ermitteln – meist in Form einer Einschätzung oder Kurzbewertung. Dank regionalen Marktkenntnis, den Blick auf Vergleichsobjekten und der Erfahrung im Immobilienmarkt sind sie bestens geeignet, um Verkaufspreise einzuschätzen, Objekte zu vermarkten und in beratender Funktion zur Seite zu stehen. Sollten Sie bereits eine Maklerin oder einen Makler beauftragt haben, so fallen für eine Kurzbewertung meist keine zusätzlichen Kosten an. Eine Bewertung durch ein Maklerbüro dient der Markteinschätzung, ist jedoch nicht gerichtsverwertbar und ersetzt kein gerichtsfest anerkanntes Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.

Privat

Wer eine schnelle und kostengünstige erste Einschätzung des Immobilienwerts wünscht, kann auf Online-Rechner zurückgreifen. Diese sind meist kostenfrei – und auch wenn Kosten anfallen sollten, so belaufen sich diese meist nie auf mehr als 100 Euro. Die Herausforderung an einer solchen Online-Bewertung ist allerdings, dass Sie alle Angaben selbst machen müssen und viele, individuelle Eigenschaften der Immobilie und des Grundstücks nicht erfasst werden können. Das bedeutet, dass die Genauigkeit vergleichsweise gering ist. Zudem ist die Bewertung nicht geeignet für rechtlich verbindliche Zwecke (zum Beispiel Erbschaft, Scheidung, Bankfinanzierung). Trotz allem eignet sich die Ermittlung des Immobilienwerts über Online-Portale ideal als erster Orientierungsschritt. Bei Interhyp erhalten Sie bequem online und mit wenig Aufwand innerhalb weniger Minuten eine erste Einschätzung Ihres Immobilienpreises.

Häufig gestellte Fragen zur Immobilienbewertung

Wie funktioniert die Interhyp Immobilienbewertung und wie genau ist sie?
Unsere Immobilienbewertung nutzt das Vergleichswertverfahren und basiert auf einem eigens entwickelten Datenmodell mit rund 2 Millionen Datensätzen aus abgeschlossenen Transaktionen. Dabei werden real erzielte Verkaufspreise von Immobilien in ähnlicher Lage und mit ähnlichen Merkmalen bei Ausstattung und Bausubstanz herangezogen. Die Bewertung dient Kundinnen und Kunden als erster unverbindlicher Schätzwert und Orientierung für einen realistischen und fairen Kaufpreis. Eine individuelle Wertermittlung durch eine Expertin oder einen Experten kann hierdurch nicht ersetzt werden.
Warum weicht der Immobilienwert von anderen Anbietern ab?
Im Gegensatz zu anderen Anbietern basieren unsere Werte auf tatsächlichen Verkaufspreisen und nicht auf Angebotspreisen. Das eröffnet realistische Verhandlungsspielräume beim Kauf oder Verkauf. Die Schätzung ist jedoch keine Garantie für den tatsächlichen Kauf-/Verkaufspreis und abhängig von den gemachten Eingaben.
Was ist der Unterschied zwischen Marktwert und Verkehrswert?
Der Unterschied zwischen Marktwert und Verkehrswert besteht in den jeweiligen Kontexten, in denen sie verwendet werden:
  • Marktwert: Der Marktwert einer Immobilie ist der geschätzte Wert, zu dem sie auf dem freien Markt gehandelt werden könnte. Er wird durch Angebot und Nachfrage bestimmt und kann von verschiedenen Faktoren wie Lage, Zustand, Größe, Ausstattung und aktuellen Marktbedingungen beeinflusst werden. Der Marktwert spiegelt den wahrgenommenen Wert einer Immobilie wider, basierend auf dem Preis, den Käufer und Verkäufer bereit sind, im offenen Wettbewerb zu zahlen.
  • Verkehrswert: Der Verkehrswert einer Immobilie ist der gesetzlich definierte Wert, der im Rahmen von bestimmten rechtlichen oder steuerlichen Transaktionen verwendet wird. Er wird oft von einem unabhängigen Sachverständigen oder Gutachter ermittelt und kann für Zwecke wie die Besteuerung, Versicherung, Erbschaftsangelegenheiten oder gerichtliche Verfahren relevant sein. Der Verkehrswert basiert auf spezifischen Bewertungsmethoden und rechtlichen Vorgaben, um eine objektive und rechtlich bindende Einschätzung des Wertes einer Immobilie zu gewährleisten.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Marktwert den aktuellen Wert einer Immobilie auf dem freien Markt widerspiegelt, während der Verkehrswert eine rechtlich festgelegte Bewertung ist, die für bestimmte rechtliche und steuerliche Zwecke verwendet wird. Beide Werte können voneinander abweichen, da der Marktwert auf Marktbedingungen und subjektiven Einschätzungen basiert, während der Verkehrswert objektivere Bewertungsmethoden und rechtliche Vorgaben berücksichtigt.
Wie wird ein Haus im Erbfall bewertet?
Die Bewertung eines Hauses im Erbfall kann eine komplexe Aufgabe sein. Hier sind einige Schritte, die üblicherweise bei der Bewertung eines Hauses im Erbfall durchgeführt werden:
 
  • Beauftragen eines Gutachters: Es ist empfehlenswert, einen unabhängigen Gutachter oder Sachverständigen zu engagieren, der über Fachkenntnisse in der Immobilienbewertung verfügt. Der Gutachter kann den Wert des Hauses basierend auf verschiedenen Faktoren wie Lage, Größe, Zustand und Vergleichspreisen ähnlicher Immobilien bestimmen.
  • Marktanalyse: Der Gutachter führt eine Marktanalyse durch, um Informationen über vergleichbare Immobilien in der Umgebung zu sammeln. Dies hilft dabei, den Marktwert des Hauses im Erbfall zu ermitteln.
  • Berücksichtigung von Besonderheiten: Der Gutachter berücksichtigt besondere Merkmale oder Beschränkungen der Immobilie, wie zum Beispiel Baurechte, Denkmalschutz oder Mietverhältnisse. Diese Faktoren können den Wert beeinflussen.
  • Bewertungsmethoden: Der Gutachter verwendet verschiedene Bewertungsmethoden wie das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren oder das Sachwertverfahren, um den Wert des Hauses zu ermitteln. Die genaue Methode hängt von der Art der Immobilie und den verfügbaren Informationen ab.
  • Berücksichtigung steuerlicher Aspekte: Im Erbfall können steuerliche Aspekte eine Rolle spielen. Kontaktieren Sie hierbei einen Steuerberater oder Fachanwalt für Erbrecht, um mögliche Auswirkungen auf die Bewertung zu berücksichtigen.
 
Die genaue Vorgehensweise und die erforderlichen Schritte können je nach Land und lokalen Gesetzen unterschiedlich sein können.
Wie berechnet das Finanzamt ein geerbtes Haus?
Bei der Berechnung der Erbschaftssteuer für ein geerbtes Haus greift das Finanzamt auf bestimmte Regelungen und Bewertungsmethoden zurück. Die genaue Vorgehensweise kann je nach Land und individuellen Umständen variieren. Hier sind jedoch einige allgemeine Informationen dazu:
  • Verkehrswert: Das Finanzamt ermittelt den Verkehrswert des geerbten Hauses. Der Verkehrswert ist der Preis, zu dem das Haus am Markt verkauft werden könnte. Zur Bestimmung des Verkehrswerts können verschiedene Bewertungsmethoden wie das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren oder das Sachwertverfahren angewendet werden.
  • Abzüge: Von diesem Verkehrswert werden bestimmte Abzüge vorgenommen, um den steuerpflichtigen Wert zu ermitteln. Dazu können beispielsweise Schulden oder Lasten, die auf dem Haus lasten, abgezogen werden.
  • Freibeträge: Es gibt Freibeträge für die Erbschaftssteuer, die von der Höhe des ererbten Vermögens abhängen. Diese Freibeträge können je nach Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser variieren. Innerhalb dieser Freibeträge fällt keine Erbschaftssteuer an.
  • Steuersätze: Nach Abzug der Freibeträge wird der steuerpflichtige Wert des geerbten Hauses mit den geltenden Steuersätzen der Erbschaftssteuer multipliziert. Die Höhe der Steuersätze variiert ebenfalls je nach Verwandtschaftsverhältnis und kann von Land zu Land unterschiedlich sein.

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