Baujahr
Als Baujahr eines Gebäudes gilt das Jahr der Bezugsfertigstellung. Wurden Gebäude durch Schäden unbenutzbar und später wiederhergestellt, gilt das Jahr der ursprünglichen Bezugsfertigstellung. Bei komplett zerstörten Gebäuden gilt das Jahr des Wiederaufbaus als Baujahr. Für die Baufinanzierung ist das Baujahr wichtig, da es die Wertermittlung und den Beleihungswert der Immobilie beeinflusst.