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Lexikon mit Fachbegriffen zu Baufinanzierung und Immobilien

Bereitstellungszins

Bereitstellungszinsen sind Gebühren, die anfallen, wenn ein bewilligter Kredit nicht oder nicht vollständig abgerufen wird. Sie dienen der Bank als Entschädigung für die reservierte, aber nicht genutzte Darlehenssumme und werden üblicherweise nach Ablauf der bereitstellungszinsfreien Zeit berechnet.