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Lexikon mit Fachbegriffen zu Baufinanzierung und Immobilien

Bereitstellungszinsfreie Zeit

Wenn der Darlehensgeber einen Immobilienkredit bereitstellt und dieser nicht gleich oder nicht direkt vollständig abgerufen wird, entgehen ihm für diese Zeit Zinszahlungen. Als Entschädigung für diesen Ausfall werden Gebühren fällig – die sogenannten Bereitstellungszinsen. Bei Vereinbarung einer bereitstellungszinsfreien Zeit entfallen diese Extra-Zinsen während des vereinbarten Zeitraums.