Einheitswert
Der Einheitswert war bis 2024 ein vom Finanzamt festgesetzter Richtwert für Grundstücke und Gebäude zur Berechnung der Grundsteuer. Seit der Grundsteuerreform 2025 wird stattdessen der Grundsteuerwert (Bundesmodell) bzw. länderspezifische Bewertungsmodelle verwendet. Der Einheitswert ist damit für Neuberechnungen nicht mehr relevant.