Erhaltungsaufwand
Erhaltungsaufwand umfasst Kosten für Instandhaltung und Reparaturen, die eine Immobilie in einem ordnungsgemäßen Zustand erhalten – wie Dachsanierung, Heizungswartung oder Malerarbeiten. Im Gegensatz zu Herstellungskosten (die den Wert wesentlich erhöhen) kann Erhaltungsaufwand steuerlich sofort als Werbungskosten bei vermieteten Immobilien abgesetzt werden.