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Lexikon mit Fachbegriffen zu Baufinanzierung und Immobilien

Sondereigentum

Sondereigentum bezeichnet bei Eigentumswohnungen den Teil einer Immobilie, der ausschließlich einer Eigentümerin oder einem Eigentümer gehört. Dazu zählen die Wohnung selbst sowie nicht tragende Innenwände, Bodenbeläge, Innentüren und Sanitäreinrichtungen. Im Gegensatz dazu steht das Gemeinschaftseigentum wie Fassade, Dach, Treppenhaus oder Heizungsanlage. Die rechtliche Grundlage bildet das Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Sondereigentum kann baulich verändert werden, sofern das Gemeinschaftseigentum nicht beeinträchtigt wird.