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Lexikon mit Fachbegriffen aus der Baufinanzierung und Immobilienfinanzierung

Sondereigentum

Was ist Sondereigentum?

Sondereigentum bezieht sich auf den Teil einer Immobilie, der exklusiv einer Person oder einer Eigentümergruppe gehört. Das Sondereigentum kann als Wohnung oder Einheit innerhalb eines Mehrfamilienhauses oder als einzelnes Haus auf einem Grundstück definiert werden.

Beispiele für Sondereigentum:

Garten

Ein Garten kann durchaus Sondereigentum sein, je nach Definition im Kaufvertrag. Hierbei handelt es sich um eine individuelle Eigentumsform, bei der ein bestimmter Teil des Grundstücks ausschließlich einem Eigentümer gehört. Ein Garten kann als Sondereigentum in Form einer Parzelle oder eines eingefriedeten Bereichs innerhalb des Gemeinschaftseigentums definiert werden.

Balkon

Ein Balkon kann ebenfalls als Sondereigentum definiert sein, sofern er nicht Teil des Gemeinschaftseigentums ist. Hierbei handelt es sich um eine individuelle Nutzungsform, die dem Eigentümer eines bestimmten Wohnungseigentums exklusiv zusteht. Die Definition des Balkons als Sondereigentum erfolgt oft im Rahmen des Kaufvertrags oder einer Teilungserklärung.

Garage

Eine Garage kann ebenfalls als Sondereigentum ausgelegt werden, sofern sie ausschließlich einem Eigentümer gehört und nicht Teil des Gemeinschaftseigentums ist. Hierbei kann es sich um eine eigene Garage im Freien oder um eine Tiefgarage innerhalb einer Wohnanlage handeln. Auch hierbei muss die Definition des Sondereigentums im Kaufvertrag oder einer Teilungserklärung erfolgen.

Fenster

Fenster in einer Wohnung können in der Regel Sondereigentum sein. Hierbei handelt es sich um eine individuelle Einheit, die einer bestimmten Wohnung zugeordnet ist. Je nach Wohnungseigentumsgesetz kann das Sondereigentum an Fenstern und Türen auch ausdrücklich geregelt sein.

Heizkörper

Heizkörper sind in der Regel Teile des Gemeinschaftseigentums. Da sie für die Heizung der gesamten Wohnanlage zuständig sind, können sie nicht einer einzelnen Wohnung zugeordnet werden.

Rolläden

Rollläden können ähnlich wie Fenster Sondereigentum sein. Da sie jedoch oft Teil des Gemeinschaftseigentums sind und eine übergeordnete Funktion für die gesamte Wohnanlage haben, sollte dies im Wohnungseigentumsvertrag geregelt sein. Hierbei kann es Abweichungen je nach Bundesland und Wohnanlage geben.

Wer zahlt bei Sondereigentum?

Die Kosten für das Sondereigentum werden von den Eigentümern übernommen, die diesen Teil der Immobilie besitzen. Diese Kosten beinhalten die Instandhaltung und Reparaturkosten sowie eventuelle Gebühren für Gemeinschaftseinrichtungen wie z.B. ein Fitnessstudio oder ein Schwimmbad.

Was ist der Unterschied zum Gemeinschaftseigentum und Teileigentum?

Beim Gemeinschaftseigentum gehören Teile der Immobilie allen Eigentümern gemeinsam. Dies beinhaltet öffentliche Bereiche wie Flure, Treppenhäuser und gemeinsame Freiflächen.

Teileigentum hingegen bezieht sich auf einen bestimmten Teil einer Immobilie, der einer Person oder einer Eigentümergruppe gehört, aber Teil des Gemeinschaftseigentums ist. Beispiele hierfür können ein Keller- oder Dachbodenabteil sein.

Was ist das Sondernutzungsrecht?

Das Sondernutzungsrecht bezieht sich auf das Recht, einen bestimmten Teil einer Immobilie exklusiv zu nutzen, ohne dass dieses Recht an eine bestimmte Person oder Eigentümergruppe verkauft werden kann. Ein Beispiel hierfür kann ein Carport oder ein Stellplatz sein, der zwar Teil des Gemeinschaftseigentums ist, aber von einem Eigentümer exklusiv genutzt wird.

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