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Lexikon mit Fachbegriffen aus der Baufinanzierung und Immobilienfinanzierung

Schuldübernahme

Was bedeutet Schuldübernahme?

Bei einer Schuldübernahme tritt der bisherige Darlehensnehmer aus dem Darlehensvertrag aus, während ein neuer Darlehensnehmer einspringt.

Wie kann man einen Kredit übertragen?

Der Vorgang setzt das Einverständnis aller Vertragsparteien voraus. Eine Schuldübernahme kann nur durch einen notariellen Vertrag oder die notarielle Beurkundung eines Vertrags erfolgen. Sie ist meist problemlos möglich, sofern die Bonität des neuen Darlehensnehmers mindestens so gut ist wie die des bisherigen.

Wo kommt Schuldübernahme in der Praxis vor?

  • In Unternehmen, z.B. bei Geschäftsübernahmen. Der Käufer übernimmt die Schulden des Verkäufers.
  • Im privaten Bereich, z.B. in Familien, wenn Eltern für die Schulden ihrer Kinder aufkommen oder wenn Schulden nach einer Scheidung umverteilt werden.
  • Bei Immobilien, wenn der Käufer die Baufinanzierung des Verkäufers miterwirbt und so ein neues Schuldverhältnis ensteht.

Wann ist eine Schuldübernahme rechtlich möglich?

Eine Übernahme von Schulden ist möglich, da es sich bei Schulden um ein dingliches Recht handelt, welches per Gesetz jederzeit den Besitzer wechseln kann. Allerdings gibt es bestimmte Einschränkungen, insbesondere dann, wenn die Schulden an ein bestimmtes Objekt gebunden sind, wie beispielsweise bei einem Immobilienkredit. In diesem Fall ist eine Genehmigung der Schuldübernahme nur möglich, wenn das Objekt gleichzeitig an den neuen Schuldner übergeben wird. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Gläubiger, in diesem Fall die Bank, nach einer gründlichen Prüfung seine Zustimmung zum Schuldnerwechsel geben muss.

Eine Übertragung von Schulden ist immer dann möglich, wenn alle Parteien im Vertrag damit einverstanden sind. Der Übernehmer der Schulden muss eine mindestens genauso gute Bonität aufweisen wie der ursprüngliche Schuldner, andernfalls kann der Gläubiger die Schuldübernahme ablehnen.

Ablauf einer Schuldübernahme

Der Ablauf einer Schuldübernahme hängt von der Art der Schulden und den Umständen ab. Im Allgemeinen erfolgt jedoch in erster Linie eine Verhandlung zwischen dem bisherigen Schuldner und dem neuen Schuldner, in der die Bedingungen der Schuldübernahme festgelegt werden. Dazu gehört unter anderem die Höhe der Schulden, die Rückzahlungsbedingungen und eventuelle Sonderregelungen.

Nachdem die Bedingungen vereinbart wurden, müssen sie in einer schriftlichen Vereinbarung festgehalten werden. Diese Vereinbarung muss von beiden Parteien unterschrieben werden, um rechtlich bindend zu sein. Danach müssen die erforderlichen Schritte unternommen werden, um die Schuldübernahme rechtlich durchzuführen, wie beispielsweise die Übertragung von Sicherheiten oder die Änderung von Verträgen.

Im Falle einer Immobilienkredit-Schuldübernahme werden zusätzlich auch die notwendigen Schritte eingeleitet, um die Übertragung des Eigentumsrechts an der Immobilie und/oder den Namenwech

sel im Grundbuch vorzunehmen. Es ist wichtig zu beachten, dass der neue Schuldner auch alle Verpflichtungen aus dem Kreditvertrag übernimmt, wie zum Beispiel Tilgungs- und Zinszahlungen.

Nach Abschluss aller erforderlichen Schritte und der rechtlichen Durchführung der Schuldübernahme, tritt der neue Schuldner in das Schuldverhältnis ein und übernimmt die Verantwortung für die Schulden.

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