Sondernutzungsrecht
Ein Sondernutzungsrecht ist das Recht einer Eigentümerin oder eines Eigentümers in einer Wohnungseigentumsanlage, einen bestimmten Teil des Gemeinschaftseigentums exklusiv zu nutzen. Typische Beispiele sind ein Garten, ein Stellplatz, eine Terrasse oder ein Kellerraum. Das Sondernutzungsrecht ist in der Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung festgelegt. Im Unterschied zum Sondereigentum bleibt der Bereich Gemeinschaftseigentum – nur die Nutzung ist exklusiv. Sondernutzungsrechte können den Wert einer Eigentumswohnung erhöhen.