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Lexikon mit Fachbegriffen zu Baufinanzierung und Immobilien

Tilgungssurrogat

Wenn eine Tilgungsaussetzung vereinbart wird, muss das Darlehen endfällig an die Darlehensgeberin oder den Darlehensgeber zurückgezahlt werden. Daher muss die Darlehensnehmerin oder der Darlehensnehmer einen Tilgungsersatz – auch Tilgungssurrogat genannt – ansparen. Hierfür bieten sich unter anderem Kapitallebensversicherungen, Rentenversicherungen, Bausparverträge oder Investmentfonds an. Wichtig: Das Tilgungssurrogat sollte ausreichend dimensioniert sein, um die Restschuld am Laufzeitende vollständig abzulösen.