Tilgungssurrogat
Wenn eine Tilgungsaussetzung vereinbart wird, muss das Darlehen endfällig an die Darlehensgeberin oder den Darlehensgeber zurückgezahlt werden. Daher muss die Darlehensnehmerin oder der Darlehensnehmer einen Tilgungsersatz – auch Tilgungssurrogat genannt – ansparen. Hierfür bieten sich unter anderem Kapitallebensversicherungen, Rentenversicherungen, Bausparverträge oder Investmentfonds an. Wichtig: Das Tilgungssurrogat sollte ausreichend dimensioniert sein, um die Restschuld am Laufzeitende vollständig abzulösen.