Verkehrswert
Der Verkehrswert ist der Marktwert einer Immobilie, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften erzielbar wäre (§ 194 BauGB). Sachverständige ermitteln ihn mittels Vergleichswerts-, Ertrags- oder Sachwertverfahren. Bei Baufinanzierungen dient der Verkehrswert als Grundlage für die Beleihungswertermittlung der Bank und bestimmt maßgeblich die maximale Kredithöhe.