Vorkaufsrecht
Das Recht, in einen Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Drittkäufer zu den identischen Konditionen einzutreten.
- Privatrechtliches Vorkaufsrecht: Wird meist vertraglich vereinbart und zur Sicherung im Grundbuch eingetragen.
- Gesetzliches Vorkaufsrecht: Steht oft Gemeinden (kommunales Vorkaufsrecht) oder Mieterinnen und Mietern (bei Umwandlung in Eigentumswohnungen) zu. Es ist nicht aus dem Grundbuch ersichtlich. Beim Immobilienverkauf muss die Notarin oder der Notar prüfen, ob Vorkaufsrechte bestehen und ggf. eine Verzichtserklärung einholen, bevor die Eigentumsumschreibung erfolgen kann.