Vorfälligkeitsentschädigung
Die Vorfälligkeitsentschädigung ist eine Ausgleichszahlung an die Bank bei vorzeitiger Darlehensablösung während der Zinsbindung. Sie kompensiert den Zinsverlust der Bank und wird aus Restschuld, Restlaufzeit und Zinsdifferenz berechnet. Nach zehn Jahren Zinsbindung entfällt sie gemäß § 489 BGB durch das gesetzliche Sonderkündigungsrecht.