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Grundbuch- und Notarkostenrechner
Wie hoch sind die Notarkosten bei Ihrem Hauskauf und mit welchen Gebühren ist der Grundbucheintrag verbunden? Unser kostenfreier Rechner gibt Auskunft.
Die Ergebnisse des Rechners sind unverbindlich und ohne Gewähr. Durch Vertragsparameter wie eine Bauverpflichtung können zusätzliche Gebühren entstehen. Für eine individuelle Einschätzung der Kosten empfehlen wir deshalb, frühzeitig Kontakt zu einer Notarin oder einem Notar aufzunehmen. Ergänzende Informationen finden Sie auch auf dem Informationsportal der Bundesnotarkammer.
Zu den ermittelten Kosten unseres Notar-/Grundbuchkostenrechners kommen noch die Auslagen hinzu. Diese werden nach tatsächlichem Aufwand beispielsweise für Telefon, Porto und Papier berechnet. Erfahrungsgemäß bewegen sich die Auslagen in einem Bereich von 50 bis 150 Euro.
Hinweise zu zusätzlichen Gebühren:
Das Wichtigste auf einen Blick
Wann?
Wie?
Was?
Warum?
So nutzen Sie unseren Notar- und Grundbuchkostenrechner
Ihre Angaben im Rechner
- Die Form Ihres Rechtsgeschäfts (Kauf / Kauf und Grundschuldabtretung / Kauf und Grundschuldbestellung / Grundschuldbestellung / Grundschuldabtretung / Löschung)
- Die Höhe des Kaufpreises
- Die Inanspruchnahme eines Notaranderkontos
- Die Höhe der Grundschuld (diese entspricht in der Regel der Darlehenshöhe)
Tipps zum Sparen bei Grundbuch- und Notarkosten
- Achten Sie auf den Kaufpreis. Je niedriger dieser ist, desto geringer fallen die Gebühren für Notariat und Grundbuchamt aus, da diese prozentual vom Kaufpreis berechnet werden.
- Übernehmen Sie eine vorhandene Grundschuld. Falls bei Ihrer Traumimmobilie bereits ein Grundschuld eingetragen ist, kann die Verkäuferseite diese an Sie übertragen. Dieser Vorgang ist deutlich günstiger als ein neuer Grundbucheintrag.
- Verzichten Sie auf ein Notaranderkonto. Indem Sie den Zahlungsvorgang selbst abwickeln, sparen Sie die Gebühren für ein treuhänderisches Anderkonto.
- Prüfen Sie die Rechnungen sorgfältig. Achten Sie darauf, ob das Notariat und das Grundbuchamt nur die Leistungen in Rechnung stellen, die Sie tatsächlich in Anspruch genommen haben.
Hinweis
Ist die Löschung der Grundschuld sinnvoll?
Grundschuld löschen oder nicht?
- wenn Sie vorhaben, Ihre Immobilie zu verkaufen. Ein „sauberes“ Grundbuch wirkt auf Interessenten attraktiver, möglicherweise erzielen Sie dadurch einen höheren Verkaufspreis.
- wenn Sie Ihre Immobilie in absehbarer Zeit verschenken oder vererben möchten.
- wenn Sie die Aufnahme eines Kredits beispielsweise für ein Modernisierungsvorhaben planen. Sie können die Grundschuld als Sicherheit für das neue Darlehen nutzen.
- wenn Sie Kosten und Aufwand sparen möchten. Die Löschung ist mit Notar- sowie Grundbuchkosten verbunden.
Weitere Entscheidungen rund um die Löschung der Grundschuld können sein: Grundschuld löschen oder abtreten? Die Abtretung ist eine Variante, wenn Sie Ihre Anschlussfinanzierung bei einem anderen Darlehensgeber abschließen als Ihre Erstfinanzierung. Die verbleibende Grundschuld kann dann vom alten Darlehensgeber ohne erneute Notarkosten an den neuen abgetreten werden.
Oder auch: Grundschuld löschen oder übertragen? Beim Verkauf der Immobilie kann die Grundschuld an die Käuferseite übertragen werden. Dieser Vorgang ist deutlich günstiger als die Löschung und neue Eintragung einer Grundschuld. Wenn die Käuferin oder der Käufer den Immobilienerwerb über ein Darlehen finanziert und ohnehin eine Grundschuld als Sicherheit für die Immobilienfinanzierung benötigt, kann die Übertragung finanziell von Vorteil sein.
So funktioniert die Löschung der Grundschuld
Um nach vollständiger Rückzahlung des Darlehens die Grundschuld löschen lassen, beantragen Sie beim Darlehensgeber eine Löschungsbewilligung. Damit können Sie die Grundschuld durch ein Notariat löschen lassen. Das Notariat erstellt nun eine Urkunde für das Grundbuchamt. Dort wird nach der Prüfung aller Voraussetzungen die Grundschuld durch einen Negativvermerk gelöscht. Mit der Löschung sind Kosten in Höhe von etwa 0,2 % der Darlehenssumme verbunden. Möchten Sie später einen weiteren Kredit absichern, benötigen Sie die Eintragung einer neuen Grundschuld – die gelöschte kann nicht reaktiviert werden.
Häufig gestellte Fragen zum Immobilienerwerb und den Nebenkosten
Welche Nebenkosten fallen beim Immobilienkauf an?
- Grunderwerbsteuer: Die Höhe hängt vom Bundesland ab und liegt derzeit zwischen 3,5 % und 6,5 %.
- Notar- und Grundbuchkosten: Je nach Vorhaben und vertraglicher Ausgestaltung betragen die Kosten zwischen 1,5 bis 2 % des Kaufpreises.
- Maklerprovision: Diese wird fällig, wenn ein Maklerbüro in das Immobiliengeschäft involviert ist. Je nach Bundesland beträgt die Provision in der Regel zwischen 5,9 % und 7,1 % des Kaufpreises. Die Käufer- und Verkäuferseite teilen sich diese Gebühr und zahlen jeweils 50 %.
Tipp: Beziehen Sie alle anfallenden Nebenkosten für Ihr Immobilienvorhaben von Anfang an in Ihre Finanzierungsplanung mit ein. So können Sie realistisch einschätzen, ob die Gesamtkosten zu Ihrer aktuellen finanziellen Lage und zu Ihrer weiteren Lebensplanung passen.
Worum handelt es sich bei den Notarkosten?
Wofür werden Notargebühren berechnet? Je nach Vorhaben können die Notarkosten umfassen:
- Beurkundung des Kaufvertrags
- Abwicklung des Geschäfts – beispielsweise die Zahlungsabwicklung
- Beratung der involvierten Personen und/oder Unternehmen
- Auflassungsvormerkung, Eintragung, Änderung oder Löschung im Grundbuch
Wie hoch sind die Notarkosten im Detail? Die Höhe der Notarkosten richtet sich in erster Linie danach, welche Leistungen des Notariats Sie bei Ihrem Vorhaben in Anspruch nehmen. Bleibt die Frage: Wie viel zahlt man für einen Notar? Die Notarkosten sind über das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. Im Durschnitt betragen die reinen Notarkosten etwa 1 % des Kaufpreises. Hinzu kommen die Grundbuchgebühren, die in der Regel bei 0,5 % des Kaufpreises liegen. Insgesamt fallen beim Immobilienkauf also für Notariat und Grundbuch etwa 1,5 % des Kaufpreises an.
Wann sind Notar- und Grundbuchkosten fällig?
Wie teuer ist eine Grundbucheintragung beim Notar?
Sind Grundbuchkosten steuerlich absetzbar?
Wir sind aber auch persönlich für Sie da und gehen auf Ihre individuellen Fragen ein. Jetzt Kontakt aufnehmen
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