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Grundbuch- und Notarkostenrechner

Wie hoch sind die Notarkosten bei Ihrem Hauskauf und mit welchen Gebühren ist der Grundbucheintrag verbunden? Unser kostenfreier Rechner gibt Auskunft.

Hinweise zu zusätzlichen Gebühren:
Die Ergebnisse des Rechners sind unverbindlich und ohne Gewähr. Durch Vertragsparameter wie eine Bauverpflichtung können zusätzliche Gebühren entstehen. Für eine individuelle Einschätzung der Kosten empfehlen wir deshalb, frühzeitig Kontakt zu einer Notarin oder einem Notar aufzunehmen. Ergänzende Informationen finden Sie auch auf dem Informationsportal der Bundesnotarkammer.
Zu den ermittelten Kosten unseres Notar-/Grundbuchkostenrechners kommen noch die Auslagen hinzu. Diese werden nach tatsächlichem Aufwand beispielsweise für Telefon, Porto und Papier berechnet. Erfahrungsgemäß bewegen sich die Auslagen in einem Bereich von 50 bis 150 Euro.

Hinweise zu zusätzlichen Gebühren:

Das Wichtigste auf einen Blick

Wann?

Wenn Sie den Erwerb einer Immobilie planen und Sie sich einen Überblick über die Nebenkosten verschaffen möchten.

Wie?

Sie geben nur wenige Daten ein – Rechtsform, Kaufpreis und Grundschuldhöhe – den Rest erledigt unser Rechner für Sie.

Was?

Im Ergebnis erhalten Sie einen detaillierten Überblick über alle Grundbuch- und Notargebühren sowie die kalkulatorischen Gesamtkosten.

Warum?

Die Nebenkosten sollten Sie aus Eigenkapital bezahlen können und werden häufig unterschätzt. Mit unserem Rechner haben Sie die anfallenden Gebühren von Anfang an realistisch im Blick.

So nutzen Sie unseren Notar- und Grundbuchkostenrechner

Eine Frau studiert am Schreibtisch Bebauungspläne.
Sie möchten gerne wissen, wie hoch die Notar- und Grundbuchkosten für Ihr Immobilienvorhaben ausfallen? Mit unserem kostenfreien Rechner ermitteln Sie den Betrag schnell und einfach. Das Ergebnis zeigt Ihnen detailliert die einzelnen Posten der Grundbuch- sowie Notargebühren und berechnet für Sie die kalkulatorischen Gesamtkosten.

Ihre Angaben im Rechner

Um den Grundbuch- und Notarkostenrechner zu nutzen, halten Sie folgende Angaben bereit:
  • Die Form Ihres Rechtsgeschäfts (Kauf / Kauf und Grundschuldabtretung / Kauf und Grundschuldbestellung / Grundschuldbestellung / Grundschuldabtretung / Löschung)
  • Die Höhe des Kaufpreises
  • Die Inanspruchnahme eines Notaranderkontos
  • Die Höhe der Grundschuld (diese entspricht in der Regel der Darlehenshöhe)

Tipps zum Sparen bei Grundbuch- und Notarkosten

Ein Sparschwein mit einer Frau mit Taschenrechner im Hintergrund als Symbol für Kosten.
Da die Notar- und Grundbuchkosten gesetzlich festgelegt sind, gibt es nur begrenzte Möglichkeiten, um die Kosten zu reduzieren. Die wichtigsten Tipps sind:
  • Achten Sie auf den Kaufpreis. Je niedriger dieser ist, desto geringer fallen die Gebühren für Notariat und Grundbuchamt aus, da diese prozentual vom Kaufpreis berechnet werden.
  • Übernehmen Sie eine vorhandene Grundschuld. Falls bei Ihrer Traumimmobilie bereits ein Grundschuld eingetragen ist, kann die Verkäuferseite diese an Sie übertragen. Dieser Vorgang ist deutlich günstiger als ein neuer Grundbucheintrag.
  • Verzichten Sie auf ein Notaranderkonto. Indem Sie den Zahlungsvorgang selbst abwickeln, sparen Sie die Gebühren für ein treuhänderisches Anderkonto.
  • Prüfen Sie die Rechnungen sorgfältig. Achten Sie darauf, ob das Notariat und das Grundbuchamt nur die Leistungen in Rechnung stellen, die Sie tatsächlich in Anspruch genommen haben.

Hinweis

Das Icon zeigt eine Sprechblase mit einem Ausrufezeichen und steht für einen Hinweis.
Diese Informationen verschaffen Ihnen einen grundlegenden Überblick über die Notar- und Grundbuchkosten. Sie sind weder als Steuer- oder Rechtsberatung konzipiert, noch erheben sie den Anspruch auf Vollständigkeit oder Tagesaktualität. Die angegebenen Informationen können eine individuelle Finanz- und Rechtsberatung nicht ersetzen.

Ist die Löschung der Grundschuld sinnvoll?

Die Grundschuld ist ein zentrales Sicherungsinstrument in der Baufinanzierung. Sie wird zugunsten der finanzierenden Bank in das Grundbuch der Immobilie eingetragen und sichert so den gewährten Kredit ab. Im Falle von Zahlungsunfähigkeit erhält der Darlehensgeber über die Grundschuldeintragung das Recht, die Immobilie zu verwerten, um den Darlehensbetrag zurückzuerhalten. Haben Sie Ihr Immobiliendarlehen vollständig abbezahlt, können Sie die Grundschuld löschen lassen – Sie müssen aber nicht.

Grundschuld löschen oder nicht?

Eine Löschung der Grundschuld empfiehlt sich:
  • wenn Sie vorhaben, Ihre Immobilie zu verkaufen. Ein „sauberes“ Grundbuch wirkt auf Interessenten attraktiver, möglicherweise erzielen Sie dadurch einen höheren Verkaufspreis.
  • wenn Sie Ihre Immobilie in absehbarer Zeit verschenken oder vererben möchten.
Lassen Sie die Grundschuld bestehen:
  • wenn Sie die Aufnahme eines Kredits beispielsweise für ein Modernisierungsvorhaben planen. Sie können die Grundschuld als Sicherheit für das neue Darlehen nutzen.
  • wenn Sie Kosten und Aufwand sparen möchten. Die Löschung ist mit Notar- sowie Grundbuchkosten verbunden.
Die eingetragene Grundschuld hat bei abbezahltem Darlehen keine Nachteile und bietet Flexibilität für spätere Finanzierungen. In der Regel lohnt es sich also, die Grundschuld bestehen zu lassen – außer Sie planen bereits eine Weitergabe der Immobilie in Form von Verkauf, Erbe oder Schenkung.
Weitere Entscheidungen rund um die Löschung der Grundschuld können sein: Grundschuld löschen oder abtreten? Die Abtretung ist eine Variante, wenn Sie Ihre Anschlussfinanzierung bei einem anderen Darlehensgeber abschließen als Ihre Erstfinanzierung. Die verbleibende Grundschuld kann dann vom alten Darlehensgeber ohne erneute Notarkosten an den neuen abgetreten werden.
Oder auch: Grundschuld löschen oder übertragen? Beim Verkauf der Immobilie kann die Grundschuld an die Käuferseite übertragen werden. Dieser Vorgang ist deutlich günstiger als die Löschung und neue Eintragung einer Grundschuld. Wenn die Käuferin oder der Käufer den Immobilienerwerb über ein Darlehen finanziert und ohnehin eine Grundschuld als Sicherheit für die Immobilienfinanzierung benötigt, kann die Übertragung finanziell von Vorteil sein.

So funktioniert die Löschung der Grundschuld

Um nach vollständiger Rückzahlung des Darlehens die Grundschuld löschen lassen, beantragen Sie beim Darlehensgeber eine Löschungsbewilligung. Damit können Sie die Grundschuld durch ein Notariat löschen lassen. Das Notariat erstellt nun eine Urkunde für das Grundbuchamt. Dort wird nach der Prüfung aller Voraussetzungen die Grundschuld durch einen Negativvermerk gelöscht. Mit der Löschung sind Kosten in Höhe von etwa 0,2 % der Darlehenssumme verbunden. Möchten Sie später einen weiteren Kredit absichern, benötigen Sie die Eintragung einer neuen Grundschuld – die gelöschte kann nicht reaktiviert werden.

Häufig gestellte Fragen zum Immobilienerwerb und den Nebenkosten

Welche Nebenkosten fallen beim Immobilienkauf an?
Die Nebenkosten beim Hauskauf oder beim Erwerb einer Eigentumswohnung setzen sich in erster Linie zusammen aus:
  • Grunderwerbsteuer: Die Höhe hängt vom Bundesland ab und liegt derzeit zwischen 3,5 % und 6,5 %.
  • Notar- und Grundbuchkosten: Je nach Vorhaben und vertraglicher Ausgestaltung betragen die Kosten zwischen 1,5 bis 2 % des Kaufpreises.
  • Maklerprovision: Diese wird fällig, wenn ein Maklerbüro in das Immobiliengeschäft involviert ist. Je nach Bundesland beträgt die Provision in der Regel zwischen 5,9 % und 7,1 % des Kaufpreises. Die Käufer- und Verkäuferseite teilen sich diese Gebühr und zahlen jeweils 50 %.
Je nach Vorhaben können weitere Nebenkosten entstehen – beispielsweise für ein Sachverständigenbüro. Weitere Informationen zu Nebenkosten

Tipp: Beziehen Sie alle anfallenden Nebenkosten für Ihr Immobilienvorhaben von Anfang an in Ihre Finanzierungsplanung mit ein. So können Sie realistisch einschätzen, ob die Gesamtkosten zu Ihrer aktuellen finanziellen Lage und zu Ihrer weiteren Lebensplanung passen.
Worum handelt es sich bei den Notarkosten?
Notarkosten sind die Gebühren, die beim Eigentümerwechsel einer Immobilie für die Dienstleistungen des Notariats anfallen. In Deutschland ist die Mitwirkung eines Notariats gesetzlich vorgeschrieben, da ein rechtmäßiger Eigentumsübertrag ausschließlich auf Basis einer notariellen Beurkundung des Kaufvertrages möglich ist.

Wofür werden Notargebühren berechnet? Je nach Vorhaben können die Notarkosten umfassen:
  • Beurkundung des Kaufvertrags
  • Abwicklung des Geschäfts – beispielsweise die Zahlungsabwicklung
  • Beratung der involvierten Personen und/oder Unternehmen
  • Auflassungsvormerkung, Eintragung, Änderung oder Löschung im Grundbuch

Wie hoch sind die Notarkosten im Detail? Die Höhe der Notarkosten richtet sich in erster Linie danach, welche Leistungen des Notariats Sie bei Ihrem Vorhaben in Anspruch nehmen. Bleibt die Frage: Wie viel zahlt man für einen Notar? Die Notarkosten sind über das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. Im Durschnitt betragen die reinen Notarkosten etwa 1 % des Kaufpreises. Hinzu kommen die Grundbuchgebühren, die in der Regel bei 0,5 % des Kaufpreises liegen. Insgesamt fallen beim Immobilienkauf also für Notariat und Grundbuch etwa 1,5 % des Kaufpreises an.
Wann sind Notar- und Grundbuchkosten fällig?
Die Notarkosten werden in der Regel ein bis zwei Wochen nach der Beurkundung des Kaufvertrags fällig. Sie erhalten die Rechnung des Notariats zusammen mit der Abschrift des Kaufvertrags. Die Grundbuchkosten sind eine separate Rechnung, die Ihnen etwa vier bis sechs Wochen nach der Beurkundung zugestellt wird.
Wie teuer ist eine Grundbucheintragung beim Notar?
Die Kosten für die Grundbucheintragung setzen sich aus den Notarkosten und aus den Gebühren des Grundbuchamts zusammen. Das Notariat berechnet etwa 1,0 bis 1,5 % des Kaufpreises, das Grundbuchamt in der Regel 0,5 %. Insgesamt werden rund 1,5 % bis 2,0 % fällig. Die genauen Kosten für Ihr individuelles Vorhaben ermitteln Sie mit unserem Notar- und Grundbuchkostenrechner.
Sind Grundbuchkosten steuerlich absetzbar?
Erwerben Sie Ihre Immobilie als Kapitalanlage, die Sie vermieten, können Sie die Grundbuchkosten steuerlich geltend machen. Bei einer selbstgenutzten Immobilie ist dies nicht möglich. Dieselbe Regelung gilt auch für die anfallenden Notarkosten.

Ihre Frage war nicht dabei? Vielleicht finden Sie auf unserer Hilfeseite eine Antwort.
Wir sind aber auch persönlich für Sie da und gehen auf Ihre individuellen Fragen ein. Jetzt Kontakt aufnehmen

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