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Lexikon mit Fachbegriffen aus der Baufinanzierung und Immobilienfinanzierung

Baugrenze

Was ist eine Baugrenze?

Eine Baugrenze ist eine Vorgabe nach § 23 der Baunutzungsverordnung (BauNVO), die den Bau von Gebäuden innerhalb eines bestimmten Bereichs regelt. Sie wird häufig durch öffentliche Stellen wie Gemeinden oder Städte festgelegt und beschränkt das Bauen auf ein bestimmtes Grundstück. Die Baugrenze soll verhindern, dass Gebäude zu nahe an Nachbargrundstücken errichtet werden und somit die privaten Interessen der Nachbarn beeinträchtigen.

Wie wird diese Grenze festgelegt?

Die Baugrenze wird normalerweise auf der Grundlage des Baugesetzbuches, des Flächennutzungsplans und anderer örtlicher Vorschriften festgelegt. Hierbei werden Faktoren wie die Lage des Grundstücks, seine Größe und seine Nutzung berücksichtigt. In einigen Fällen kann die Baugrenze auch aufgrund von Einschränkungen durch den Natur- oder Landschaftsschutz festgelegt werden.

Was sind die Auswirkungen einer Baugrenze auf das Bauprojekt?

Wenn ein Bauprojekt innerhalb einer Baugrenze liegt, kann dies eine Reihe von Auswirkungen haben. Zunächst einmal ist es wichtig zu beachten, dass bestimmte Bauvorschriften eingehalten werden müssen, um die Integrität des Gebäudes und die Interessen der Nachbarn zu schützen. Zudem kann es zu Einschränkungen bei der Größe oder dem Design des Gebäudes kommen, da die Baugrenze bestimmte Vorgaben für die Höhe, den Abstand zur Straße und andere Faktoren macht.

Was bedeutet das für die Nachbarschaft?

Für die Nachbarschaft ist die Baugrenze von großer Bedeutung, da sie verhindern soll, dass Gebäude zu nahe an den Nachbargrundstücken errichtet werden. Dies kann zu Konflikten mit den Nachbarn führen und beeinträchtigt die privatsphäre und den Wert ihrer Immobilie. Zudem kann es zu Lärmbelästigungen oder Schattenwurf kommen, wenn Gebäude zu nahe aneinander errichtet werden.

Kann man die Baugrenze ignorieren oder ändern?

Es ist nicht empfehlenswert, die Baugrenze zu ignorieren oder zu ändern, da das Bauprojekt sonst nicht genehmigungsfähig sein kann. Eine Veränderung der Baugrenze kann nur durch einen Antrag bei den zuständigen Behörden erfolgen und ist abhängig von verschiedenen Faktoren wie den örtlichen Bestimmungen und der Auswirkung auf die Nachbarschaft. Wichtig: eine Änderung der Baugrenze kann nicht garantiert werden und ist ggf. mit zusätzlichen Kosten und Verzögerungen verbunden.

Was passiert bei Überschreitung der Grenze?

Wenn man die Baugrenze verletzt, kann das zu rechtlichen Konsequenzen führen. Die zuständigen Behörden können eine Überprüfung des Bauprojekts anordnen und gegebenenfalls die Genehmigung verweigern. Es kann auch zu Konflikten mit den Nachbarn kommen, insbesondere wenn das Bauprojekt die Privatsphäre oder den Lichteinfall beeinträchtigt. In schwerwiegenden Fällen kann sogar eine Rückbaupflicht angeordnet werden. Es ist daher wichtig, die Baugrenze zu beachten und sicherzustellen, dass das Bauprojekt innerhalb der geltenden Vorgaben durchgeführt wird.

Was darf über die Baugrenze gebaut werden?

Eine Baugrenze gibt vor, welche Gebäudeteile über die Grenze des Grundstücks hinaus gebaut werden dürfen und welche nicht. Oftmals ist es zulässig, über die Baugrenze hinaus Dächer, Vordächer, Balkone und Terrassen zu errichten. Dabei müssen bestimmte Abstände zu den Nachbargrenzen eingehalten werden. In manchen Fällen ist es jedoch auch verboten, Gebäudeteile über die Baugrenze hinauszubauen, beispielsweise bei denkmalgeschützten Gebäuden oder in besonders geschützten Landschaftsschutzgebieten.

Was ist der Unterschied zwischen einer Baugrenze und einer Baulinie?

Baulinie und eine Baugrenze klingen ähnlich, haben aber unterschiedliche Bedeutungen. Eine Baulinie gibt vor, wo innerhalb eines Grundstücks ein Gebäude errichtet werden darf. Eine Baulinie kann beispielsweise den Standort eines Gebäudes auf einem Grundstück beschränken, um die Ansicht auf ein historisches Gebäude zu schützen. Eine Baugrenze hingegen legt fest, was über die Grenze des Grundstücks hinaus errichtet werden darf. Zusammen schützen Baulinien und Baugrenzen das Erscheinungsbild einer Stadt oder Landschaft.

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